WITTIG · ÜNALP · RECHTSANWÄLTE

Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Versicherungsrecht

Fachanwälte für Versicherungsrecht

Wir vertreten keine Versicherungen, nur Versicherungsnehmer und Versicherungsvermittler!


Wenn Sie Hilfe im Versicherungsrecht benötigen, nehmen Sie am besten gleich Kontakt zu uns auf.

Wittig Ünalp Rechtsanwälte GbR
Fachanwälte für Versicherungsrecht

Zentrale Rufnummer
Tel.: 0421-841 337 12

E-Mail: infora-wittig.de
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Für interessierte haben wir im Folgenden eine Vielzahl an Informationen über uns und das Versicherungsrecht zusammengestellt:

Seit über 12 Jahren sind wir im Versicherungsrecht tätig. Rechtsanwalt Wittig und Rechtsanwalt Goltzsch führen die Fachanwaltstitel für Versicherungsrecht. Fachanwälte sind sehr selten, bundesweit sind weniger als 0,6% aller Anwälte Fachanwalt für Versicherungsrecht. 

Als aktives Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein nehmen wir ständig an der Entwicklung im Versicherungsrecht teil. Ständige Fortbildung fordert zudem § 15 FAO (Fachanwaltsordnung), wobei ständige Fortbildung für unsere qualifizierte Arbeit ohnehin unerlässlich ist und wir in der Regel weit mehr Fortbildungen besuchen, als die Fachanwaltsordnung vorschreibt.

Unsere Mandanten im Versicherungsrecht

- Versicherungsnehmer: Unsere Mandanten in diesem Spezialgebiet sind Versicherungsnehmer. Das können neben dem privaten Versicherungsnehmer auch Unternehmen, Freiberufler oder Selbständige sein. Wir werden überwiegend von Versicherungsvermittlern (Agenturen, Makler, Mehrfachvermittler) an deren Kunden weiter empfohlen, vor allem im Schadensfall, denn der Vermittler hat meist auch ein hohes Interesse daran, dass der Kunde die Versicherungsleistung - zeitnah - erhält.

-Versicherungsvermittler: Selbstverständlich beraten und vertreten wir auch aufgrund unserer Doppelqualifikation Arbeitsrecht / Versicherungsrecht Versicherungsvermittler, wenn diese Probleme im HBG84er Verhältnis mit dem Versicherer haben oder in ihrem Angestelltenverhältnis.

Wir gestalten Vermittlerverträge und streiten für die Rechte der Vermittler aus einem Vertrag auch vor Gericht, wobei das Beherrschen arbeitsrechtlicher Grundsätze unerlässlich ist. Die Kombination Fachanwalt Arbeitsrecht / Fachanwalt Versicherungsrecht gibt es in Deutschland kaum. Eine Statistik darüber gibt es aber leider nicht.

- Versicherungsmakler unterstützen wir bei Fragen der Haftung, der Vertragsgestaltung mit eigenen Untervermittlern, bei der Schadensabwicklung und vielem mehr.

Beratung und Vertretung im Versicherungsfall:

Im Schadensfall beraten und vertreten wir den Versicherungsnehmer. Dabei wird der Versicherungsumfang überprüft, mögliche Unterversicherungen geprüft.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die frühzeitigste Einschaltung von (Fach-)Anwälten für Versicherungsrecht zu der schnellstmöglichen Regulierung führt – Fehler bei der Schadensmeldung, der Einhaltung von Fristen und Formen werden dadurch vermieden.

Gerade die Schadensmeldungen, die nicht sorgfältig bei dem Versicherer eingereicht werden, geben später dem Versicherer Anlass, die Schadenregulierung (zum Teil oder voll) abzulehnen, wobei das neue VVG (neu seit 1.1.2008, gilt ab 1.1.2009 für alle Versicherungsverträge, wenn der Schaden 2009 eingetreten ist) die Rechte der Versicherungsnehmer gestärkt hat. Nur das neue VVG muss der Anwalt kennen, was in Anbetracht der Tatsache, dass es nur so wenige Fachanwälte für Versicherungsrecht gibt, für die Versicherungsnehmer zu hoffen bleibt. Alte, aus 2007 stammende Bücher können auf neue Fälle nicht mehr angewandt werden. Alte Urteile und auch aktuelle Urteile zur alten Rechtslage, die noch jahrelang ergehen werden, sind nicht auf neue Versicherungsfälle (voll) anwendbar. Wer hier nicht sorgfältig als Rechtsanwalt im Versicherungsrecht arbeitet, kann keine annehmbaren Ergebnisse erzielen. Die Gefahr, falsche Gesetze, Urteile und Bücher zu nutzen war im Versicherungsrecht nie so hoch wie ab dem 1.1.2009.

Es bleibt zu hoffen, dass die Anwälte sich schnellsten in diesem Bereich fortbilden. Und für den Kunden bleibt die Pflicht, sich eine gute Kanzlei auszusuchen, die auch bereit ist, Versicherungsnehmer zu vertreten. Denn die wahrscheinlich größte Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht bundesweit (nicht wir!) arbeitet fast ausschließlich für die Versicherungswirtschaft.

In Schadensfällen arbeiten wir mit Sachverständigen für alle Bereiche (Hausrat; Gebäude, Schiffskasko etc.) zusammen, so dass die Höhe des Schadens frühzeitig eingeschätzt werden kann. Wir führen zudem für unsere Mandanten Verhandlungen mit der jeweiligen Gegenseite vor Ort, um die Schadensregulierung so gut es geht zu beschleunigen. Auch Regresse gegenüber dem möglichen Schadenverursacher führen wir für unsere Mandanten durch, falls erforderlich.

Versicherungsrecht umfasst die nachfolgenden, grob gegliederten Gebiete.

  • Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
  • Recht der Unfallversicherung
  • Vermittlerrecht
  • Recht der Fahrzeugversicherung
  • Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Transport- und Speditionsversicherungsrecht
  • Internationale Versicherungsprogramme
  • Die betriebliche Altersversorgung
  • Recht der Lebens- und Rentenversicherung
  • Recht der Krankenversicherung
  • Rechtsschutzversicherungsrecht
  • Sachversicherungsrecht, 
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Private Haftpflichtversicherungen
  • Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung
  • Recht der Pflichtversicherung und der Haftpflichtversicherungen der freien Berufe
  • Recht der Bauwesenversicherungen
  • Reiseversicherungsrecht
  • Recht der Versicherungsaufsicht
  • Vertrauensschadens- und Kreditversicherungsrechts
  • Internationales Versicherungsrecht
  • Prozessführung

Allgemeines Versicherungsvertragsrecht

  • Prüfung des Vertragsschlusses
  • Inhaltskontrolle der Versicherungsbedingungen
  • Versicherungsschutz bei vorläufiger Deckung
  • Abweichungen des Versicherungsscheins vom Antrag
  • Eintritt des Versicherungsfalles
  • Schadenminderungspflichten
  • Versicherungswerte, Versicherungssummen, Unter- und Überdeckung,
  • Neben-, Doppel- und Mitversicherung
  • Grob fahrlässige und fahrlässige Schadenverursachung, Folgen
  • Arglistige Täuschung

Private Unfallversicherung

  • Versicherungssummen, Zusatzrisiken (u.a. Tagegeld, kosmetische Operationen, Todesfall )
  • Leistungsfall, Versicherungsfall
  • Unfall oder Krankheit
  • Ausschlüsse (u.a. Bewusstseinsstörung, Heilmaßnahmen, Psychische Einwirkungen)
  • Bemessung der Invaliditätsentschädigung,
  • Beweisproblematiken

Vermittlerrecht: Hier bestehen Überschneidungen zum Arbeitsrecht, wobei RA Wittig auch Fachanwalt für Arbeitsrecht ist.

  • Rechte und Pflichten des Maklers ggü. dem Kunden und dem Versicherer
  • Rechte und Pflichten des Versicherungsagenten ggü. dem Kunden und dem Versicherer
  • Rechte und Pflichten des Mehrfachagenten ggü. dem Kunden und dem Versicherer
  • Die EU Vermittlerrichtlinie, die deutsche Umsetzung und Folgen für Vermittler und Versicherer
  • Rechte des Vermittlers ggü. dem Versicherer

Recht der Fahrzeugversicherung

  • Haftpflichtversicherung
  • Kaskoversicherung, insbes. Diebstahl
  • Probleme der vorläufigen Deckung („Versicherungsdoppelkarte“)
  • Obliegenheitsverletzungen, Anzeigepflichten
  • Leistungsfreiheiten des Versicherers (Zahlungsverzug, Probleme der Erstprämie)
  • Praxisprobleme der Schadensanzeigen
  • Beweislastfragen
  • Risikoausschlüsse und –begrenzungen
  • Regresse des Versicherers

Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Versicherungsfall „Berufsunfähigkeit“
  • Verweisbarkeit in andere Berufe (abstrakte und konkrete Verweisung)
  • Nachprüfungsverfahren
  • Prüfung ärztlicher Gutachten

Transport- und Speditionsversicherungsrecht

  • Seeversicherung (Seewarenversicherung, Seekaskoversicherung, P&I Versicherung)
  • Binnenversicherung nach VVG (Waren-, Flusskasko- und Wassersportkaskoversicherung)
  • Verkehrshaftpflichtversicherung
  • Speditionsversicherung

Betriebliche Altersvorsorge

  • Direktversicherung
  • Recht der Pensionskasse
  • Recht der Unterstützungskasse
  • Recht der Direktzusage
  • Recht des Pensionsfonds
  • Arbeitsrechtliche, sozialrechtliche und steuerliche Aspekte

Recht der Lebensversicherung

  • Überschussbeteiligung
  • Treuhänderverfahren zur Bedingungs- und Prämienanpassung
  • Sicherheiten
  • Rückkaufswertermittlung
  • Zillmerverfahren
  • „Verkauf“ alter Lebensversicherungsverträge

Recht der Krankenversicherung

  • Vor- und Nachteile zur gesetzlichen Krankenversicherung
  • Fragen der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung
  • Leistungs- und Gesundheitsmanagement
  • Recht der Krankheitskostenversicherung
  • Recht der Krankenhaustagegeldversicherung
  • Recht der Krankentagegeldversicherung
  • Problem der Anpassung der Versicherungsbedingungen und der Prämien

Rechtsschutzversicherungsrecht

  • Rechtsschutzvertrag
  • Rechtsschutzfall
  • Versicherte Risiken
  • Risikoausschlüsse
  • Obliegenheiten, Verletzung und Rechtsfolgen
  • Stichentscheid, Schiedsverfahren, Deckungsklage
  • Sachversicherungsrecht
  • Gebäudeversicherung (Mietausfallversicherung)
  • Hausratversicherung
  • Geschäfts- und Betriebsinhaltsversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Betriebsunterbechungsversicherung
  • Feuer, Leistungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Überspannung, Fehlbedienung

Private Haftpflichtversicherung

  • Umfang des Versicherungsschutzes
  • Haftungsausschlüsse, zusätzliche Deckung
  • Tierhalterhaftpflicht
  • Öltankrisiko
  • Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
  • Vorvertragliche Anzeigepflichten und Obliegenheiten
  • Vertragsdauer, Kündigung, Doppelversicherung,
  • Wegfall des versicherten Risikos - Beitragsrückzahlung

Betriebliche Haftpflichtversicherungen

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Produkthaftpflichtversicherung
  • Umwelthaftpflichtversicherung
  • Besonderer Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche im Verhältnis der zuliefernden und weiterverarbeitender Industrie
  • Vermögensschäden nach mangelhafter Zulieferung
  • Rückrufkostenversicherung

Pflichtversicherungen und Haftpflichtversicherung der freien Berufe

  • Ärzte 
  • Rechtsanwälte 
  • Notare 
  • Architekten 
  • Steuerberater 
  • Wirtschaftsprüfer 
  • Ingenieure 
  • Managerhaftung 
  • D&O Versicherung

Recht der Bauwesen- und Betriebsunterbrechungsversicherung

  • Betriebshaftpflichtversicherung des Bauunternehmers
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Bauleistungsversicherung
  • Baugeräteversicherung
  • Baugewährleistungsversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung in Verbindung mit Sachversicherungen

Reiseversicherungsrecht

  • Reisegepäckversicherung und grobe Fahrlässigkeit
  • Reiserücktrittsversicherung und Stornierungspflicht
  • Reisekrankenversicherung sowie ausgeschlossene Erkrankungen

Recht der Versicherungsaufsicht Vertrauensschadens- und Kreditversicherungsrecht

  • Kreditversicherung
  • Investitionsgüterversicherung
  • Ausfuhrkreditversicherung
  • Bürgschaften, Garantien, Vertrauensschadenversicherung
  • Warenkreditversicherung
  • Obliegenheiten

Internationales Versicherungsrecht

  • europäisches internationales Versicherungsrecht
  • außereuropäisches „römisches“ Versicherungsvertragsrecht
  • Welches Recht findet Anwendung, Kollisionsnormen, Anknüpfungspunkte etc.

Prozessrecht

  • Obliegenheitsverletzungen
  • Anzeigepflichtverletzungen
  • Zurechnung fremden Wissens (Wissensvertreter)
  • Zurechnung fremden Verhaltens (Repräsentant)