Der deutsche Gesetzgeber hat zuletzt das Bürokratieentlastungsgesetz IV erlassen. Hinter diesem doch recht sperrigen Namen verbirgt sich die Chance auch beim Arbeitsvertrag digital zu werden. Doch das Gesetz übersieht aus arbeitsrechtlicher Sicht einen wesentlichen Punkt, der für Arbeitgebende teuer werden kann!
Durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV, das kürzlich verabschiedet wurde, ändern sich einige Vorschriften im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen, einschließlich Arbeitsverträgen. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Die Schriftform wird gelockert: Früher mussten Arbeitsverträge bestimmte Schriftformerfordernisse erfüllen, wie eine etwa eine eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebenden.
Jetzt können Arbeitsverträge auch digital unterzeichnet werden, zum Beispiel per E-Mail. Die Textform genügt, solange eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird.
Im Nachweisgesetz wird ab jetzt festgelegt, dass der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in Textform erfolgen kann, sofern das Dokument für die Arbeitnehmende zugänglich, speicherbar und ausdruckbar ist.
Arbeitnehmende können jedoch weiterhin eine schriftliche Fassung des Vertrags verlangen. Macht er das, ist Essig mit der Digitalisierung.
Und zudem hat der Gesetzgeber ein riesiges arbeitsrechtliches Problem bisher nicht aufgelöst:
Bei befristeten Arbeitsverträgen ist die Schriftform weiter einzuhalten.
Auch die Rentenbefristung (Altersbefristung) muss schriftlich sein
Übrigens gilt dies auch für die in Arbeitsverträgen vorgesehene „Rentenbefristung“. Soll ein Arbeitsverhältnis mit Renteneintritt des betroffenen Arbeitnehmenden enden, muss weiterhin zu einem schriftlichen Arbeitsvertrag geraten werden. Ansonsten wird dieses Arbeitsverhältnis nicht mit Renteneintritt beendet, sondern bis zum Tod fortgeführt.
Ob der Gesetzgeber diese Lücken in seinem Vorhaben, die Personalabteilungen zu entlasten und die Arbeitswelt zu digitalisieren, schließen wird, bleibt abzuwarten.
Auch muss weiterhin eine Kündigung schriftlich unterzeichnet werden, um gültig zu sein.
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