Mit
Arbeitsanweisungen nimmt der Arbeitgeber sein Direktionsrecht wahr. Doch nicht alles kann kraft Arbeitsanweisung einseitig vom Arbeitgeber angeordnet werden. Nur soweit das
Direktionsrecht geht, können Arbeitsanweisungen wirksam vom Arbeitgeber erteilt werden. Forderungen des Arbeitgebers, die über das Direktionsrecht hinausgehen, können hingegen nur arbeitsvertraglich vereinbart werden.
Beispiel:
Im
Arbeitsvertrag ist geregelt, dass der Arbeitnehmer anders als alle anderen Arbeitnehmer keine Nachtschichten arbeiten muss. Kraft
Arbeitsanweisung kann jetzt nicht der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangen, dass er ab sofort Nachtschichten arbeiten muss. Denn der Arbeitsvertrag geht vor, das Direktionsrecht geht nicht so weit.
Gleiches gilt, wenn ein Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag vereinbart hat, dass er nur von Montag bis Donnerstag zu arbeiten hat, nicht jedoch am Freitag und am Samstag. Kraft Arbeitsanweisung kann der Arbeitgeber nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer jetzt auch immer freitags arbeitet.
Was der Arbeitgeber Kraft Arbeitsanweisung untersagen kann
Anders aber dann, wenn bisher Arbeitnehmer berechtigt waren, auch ihr Handy während der Arbeitszeit zu benutzen. Kraft einseitiger
Arbeitsanweisung kann der Arbeitgeber das folglich untersagen. Kraft einseitiger Arbeitsanweisung kann ein Arbeitgeber auch verlangen, dass ab sofort ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes eingereicht wird. Einseitig kann kraft Arbeitsanweisung der Arbeitgeber auch die Pausenregelung vornehmen bzw. ändern. Rauchverbote können einseitig kraft Arbeitsanweisung verhängt werden. Alkoholverbote während der Arbeitszeit können einseitig kraft Arbeitsanweisung verhängt werden. Das Gehalt kann nicht einseitig kraft Arbeitsanweisung verringert werden, dazu bedürfte es einer Änderung des Arbeitsvertrages, wozu die Unterschrift des Arbeitnehmers erforderlich ist. Gleiches gilt für Reduzierung von Urlaub oder Änderungen von Höhen eines zugesagten Weihnachtsgeldes.
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