Ihre Anwälte für Arbeitsrecht: Wittig Ünalp

Ratgeber

Seit über 25 Jahren beraten wir im Arbeitsrecht. Im Ratgeberbereich veröffentlichen wir unser Wissen aus dem Bereich Arbeitsrecht zu Themen, die immer wieder zu Problemen führen.
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Betriebsverfassungsrecht

Im Betriebsverfassungsrecht geht es in der anwaltlichen Praxis häufig um die „Zusammenarbeit“ zwischen dem Betriebsrat als Organ mit dem Arbeitgeber. Man kann es auch Spannungsverhältnis zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber nennen oder einfach nur Streit. Hier erfahren Sie, wie wir Sie als Experten im Arbeitsrecht unterstützen können.


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Der Betriebsrat wird in der Regel die Interessen der Arbeitnehmer vertreten, der Arbeitgeber seine Interessen. Was gut für den Arbeitgeber ist, ist aus Sicht des Betriebsrats nicht immer gut für die Arbeitnehmer. Deshalb versucht der Betriebsrat, den Arbeitgeber von seiner Sicht der Dinge zu überzeugen – aber der Arbeitgeber weiß natürlich am besten, was gut für den Betrieb und auch die Belegschaft ist, sodass der Streit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vorprogrammiert ist. Wer von beiden recht hat, regelt das Betriebsverfassungsrecht.

Betriebsverfassungsrecht: Wir vertreten beide Seiten!

Wir als Anwälte vertreten die Interessen der Partei, die uns beauftragt. Wir vertreten daher Betriebsräte, aber auch sehr gerne Arbeitgeber. Geht das?

Das klappt wunderbar, denn es gibt nur wenige Kanzleien, die beide Seiten vertreten – ein großer taktischer Fehler dieser Kanzleien, weil sie nur einen Blickwinkel kennen – entweder den der Arbeitgeber oder eben den der Betriebsräte.

Wer nur einen Blickwinkel kennt, ist praktisch blind auf einem Auge, es fehlt das räumliche Sehen und so kann sich ein solcher Anwalt nicht wirklich vorstellen, wie es aus der anderen Perspektive aussieht.

Erfolgreiche Verhandlungen im Betriebsverfassungsrecht

Verhandlungen können daher – unserer Meinung nach – nur dann erfolgreich sein, wenn man erkennt, was dem anderen tatsächlich wichtig ist und was eben nicht so wichtig. Beim Verhandeln, dem „Geben und Nehmen“, ist es wichtig zu erkennen, was der Preis für die Gegenseite ist für das, was man ihr geben will und geben kann. Kennt man den Preis – aus Sicht des anderen – nicht, verkauft man sehr wahrscheinlich zu billig (oder will zu teuer verkaufen und bekommt keinen Preis und damit keinen „deal“) und kauft zu teuer. Das ist schlecht! Kennt man jedoch den Preis, den der andere bereit ist zu zahlen, dann kann man diesen Preis auch durch Verhandlungen erzielen.

Unterschiedliche betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten

Wenn es um Betriebsverfassungsrecht geht, geht es um Streit über bestimmte betriebsverfassungsrechtliche Themen. Im Laufe der Zeit werden wir an dieser Stelle regelmäßig wiederkehrende Problempunkt benennen.

Beginnen wollen wir damit, wer die Kosten eines Anwalts, der den Betriebsrat in einer betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeit vertritt, bezahlen muss.


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