Abfindungen waren früher bis zu einem gewissen Teil steuerfrei. Doch das hat sich zwischenzeitlich geändert.
Wie viel Abfindung bleibt dem Arbeitnehmer nach Abzug der Steuer?
Zunächst ist wichtig zu wissen, dass die Abfindung zumindest sozialversicherungsfrei ist. Der Arbeitgeber muss auf die verhandelte Brutto-Abfindung nicht noch ca. 20 % Sozialversicherungsabgaben dazu zahlen, beim Arbeitnehmer werden nicht ca. 20 % Sozialversicherungsabgaben abgezogen. Letztlich muss der Arbeitnehmer die Zahlung aber versteuern, d. h. die Lohnsteuer wird abgeführt.
Durch sogenannte „Abfindungsrechner“ kann ermittelt werden, wie viel von der verhandelten Brutto-Abfindung beim Arbeitnehmer ankommt. Entscheidend ist natürlich, wie hoch der Jahresverdienst des Arbeitnehmers ist. Wird die Abfindung im März ausbezahlt, sind zunächst pauschale Abzüge vorzunehmen, wie viel letztendlich an Steuer anfällt, weiß man erst am Ende des Kalenderjahres.
Wir dürfen zwar steuerlich beratend tätig sein, überlassen dieses Feld aber gerne den Steuerberatern. Im Internet kann man nach Abfindungsrechner suchen, die entsprechend die verbleibende Netto-Abfindung errechnen. Anbei finden Sie unseren Abfindungsrechner.
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