Die Elternzeit – Gesetzliche Regelungen
Die Elternzeit ist geregelt im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), dort ab § 15 ff. BEEG. Geregelt ist dort, welche Elternteile wie lange Anspruch darauf haben, in Elternzeit zu gehen.
Elternzeit und Kündigungsschutz
Wichtig ist § 18 BEEG, Kündigungsschutz: Danach darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, in dem Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit und während der Elternzeit nicht kündigen. Näheres zum Sonderkündigungsschutz für Eltern in Elternzeit finden Sie unter Sonderkündigungsschutz Elternzeit auf dieser Website.
Urlaub und Elternzeit
Für die Dauer, für die Elternzeit beantragt wurde, kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub für jeden Monat Elternzeit anteilig monatlich kürzen, § 17 BEEG.
Dies gilt nicht, wenn während der Elternzeit im Betrieb Teilzeit gearbeitet wird. Dann bleibt natürlich dieser Urlaubsanspruch bestehen.
Elternzeit in Urteilen
Natürlich gibt es viele Urteile, die sich mit dem Thema Elternzeit beschäftigen. Problematisch sind hier insbesondere die Fälle, in denen zu spät Elternzeit beantragt wurde oder die Elternzeit verlängert werden soll. Bis wann muss die Verlängerung der Elternzeit bei dem Arbeitgeber eingehen? Was passiert, wenn der Antrag auf Verlängerung der Elternzeit zu spät beim Arbeitgeber eingereicht wird? Unter Urteile nach Themen sortiert, dort zum Thema Elternzeit, finden Sie die einschlägigen Urteile.
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