Ihre Anwälte für Arbeitsrecht: Wittig Ünalp

Ratgeber

Seit über 25 Jahren beraten wir im Arbeitsrecht. Im Ratgeberbereich veröffentlichen wir unser Wissen aus dem Bereich Arbeitsrecht zu Themen, die immer wieder zu Problemen führen.
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Arbeitsvertrag

Die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien werden u. a. im Arbeitsvertrag geregelt. Der Arbeitsvertrag ist das Herzstück des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitsvertrag regelt, welche Tätigkeiten der Arbeitnehmer vorzunehmen hat und welche Vergütung er sich dafür verdient und unter welchen Bedingungen beides zu geschehen hat. Natürlich gelten daneben noch die gesetzlichen Regeln, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und sonstige Regeln – die Frage ist dabei immer: Schlagen die Regeln im Arbeitsvertrag die anderen Regelungen?

7 Todsünden im Arbeitsvertrag

Wir haben kürzlich vor Arbeitgebern ein Webinar mit dem Titel 7 Todsünden im Arbeitsvertrag durchgeführt. Wenn Sie wissen wollen, was die 7 Todsünden im Arbeitsvertrag aus unserer Sicht sind, schauen Sie sich gerne das Video in Ruhe an.

Arbeitsvertrag mündlich oder schriftlich?

Sicherlich gibt es viele Dienstverhältnisse, ohne dass ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt. Arbeitsverträge können mündlich geschlossen werden. Für die Wirksamkeit eines Arbeitsvertrages ist Schriftform keine Voraussetzung. Anders ist das nur für die Befristungsabrede. Soll ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden, ist die Befristungsabrede selbst schriftlich zu vereinbaren. Auf dieser Website finden Sie mehr zu befristeten Arbeitsverträgen unter Arbeitsvertrag Befristung. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, die wesentlichen vertraglichen Bestimmungen in Schriftform ausgehändigt zu erhalten. In § 2 NachwG (Nachweisgesetz) heißt es konkret, dass der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen hat. Was alles in dieser Niederschrift aufzunehmen ist, ergibt sich ebenfalls aus § 2 NachwG. Ein Arbeitsvertrag ist das noch nicht, da die Unterschrift des Arbeitnehmers fehlt.

Der mündliche Arbeitsvertrag

Liegt nur ein mündlicher Arbeitsvertrag vor, gilt zwischen den Arbeitsvertragsparteien das, was gesetzlich geregelt ist. Will der Arbeitnehmer mehr einfordern, wird er den Prozess verlieren - will der Arbeitgeber mehr einfordern, wird er den Prozess verlieren. In der Regel sind die Gesetze arbeitnehmerfreundlich, sodass das Fehlen eines Arbeitsvertrages für Arbeitnehmer nicht immer schlecht ist. Arbeitgeber können dagegen im Arbeitsvertrag für sie wesentlich bessere Bedingungen aufnehmen. Sie haben deshalb in der Regel ein hohes Interesse daran, einen Arbeitsvertrag schriftlich abzuschließen.

Der schriftliche Arbeitsvertrag

Der schriftliche Arbeitsvertrag wird vom Arbeitgeber gestellt und dem Arbeitnehmer vorgelegt. Dieser hat in der Regel keine Möglichkeiten, den Inhalt des Arbeitsvertrages mit dem Arbeitgeber zu verhandeln, sondern die im Arbeitsvertrag vorgegebenen Klauseln stehen fest. Aus diesem Grunde findet das Recht über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung auf die einzelnen Klauseln des Arbeitsvertrages. Ist dann eine Arbeitsvertrags-Klausel unverständlich oder überraschend, ist die Klausel unwirksam und der Arbeitnehmer muss sich nicht daran halten. Kann die Klausel auch zugunsten des Arbeitnehmers von diesem verwandt werden, kann der Arbeitnehmer sich aber auf die unwirksame Klausel trotzdem in der Regel berufen. Die Unwirksamkeit gilt nur einseitig. Der übrige Arbeitsvertrag bleibt wirksam, auch wenn einige Klauseln unwirksam sind. Der Arbeitsvertrag mit seinen Klauseln wird vollumfänglich auf dieser Website besprochen. Schauen Sie unter "Ratgeber für Arbeitsreicht".

Home-Office, Mobile-Office oder Telearbeit?

Während der immer noch anhaltenden Corona Pandemie wurde Arbeitgebern vorgeschrieben, Home-Office Arbeitsplätze den Mitarbeitern anzubieten, die vom Home-Office aus ihre Arbeit verrichten können. Nachdem diese Pflicht entfallen ist, wollen trotzdem viele Arbeitnehmer gerne mobil arbeiten, gerne auch von zu Hause aus. Neue Arbeitszeitsysteme sind zu etablieren und die Situation im Home-Office ist rechtlich im Arbeitsvertrag genauer zu regeln. Wir haben das zum Anlass genommen, ein Webinar zum Thema „Home-Office, Mobile-Office oder Telearbeit“ für Arbeitgeber zu halten. Das Webinar haben wir aufgezeichnet und auf unserem YouTube Kanal, neben einigen anderen Videos für Arbeitgeber, veröffentlicht. Wir wünschen viel Spaß beim Ansehen und viele neue Erkenntnisse!


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