Die Dienstwagennutzung ist entweder direkt im Arbeitsvertrag geregelt oder aber in einem Sondervertrag, in dem es ausschließlich um den Dienstwagen und dessen Nutzung geht.
Ist arbeitsvertraglich der Dienstwagen vorgesehen und versprochen, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht einseitig den Dienstwagen wieder wegnehmen. Der Dienstwagen bzw. die private Nutzung des Dienstwagens stellt Arbeitsentgelt (Lohn) dar. Aus diesem Grunde muss bei Nutzung des Dienstwagens auch zu privaten Zwecken dieser Vorteil der Nutzung versteuert werden (sog. 1% Regelung).
Erkrankung über 6 Wochen – Muss der Dienstwagen zurückgegeben werden?
Was viele nicht wissen ist, dass bei einer Erkrankung von über 6 Wochen wegen ein und derselben Erkrankung die Lohnfortzahlung entfällt, da die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf 6 Wochen begrenzt ist. Nach Ablauf der 6 Wochen hat daher der Arbeitnehmer auch das Problem, dass er seinen Dienstwagen zurückgeben muss. Viele Arbeitgeber fordern den Dienstwagen nicht ein, sollte es aber dazu kommen, erfolgt dies meist zu Recht. Arbeitgeber müssen aber rechtzeitig den Arbeitnehmer darauf hinweisen, damit dieser sich darauf einstellen kann. Empfohlen wird deshalb, dass Arbeitgeber bereits in der Dienstwagenregelung auf diesen Umstand hinweisen.
Dies ist nur ein Problem bei der Dienstwagennutzung, es wird selten so viel gestritten wie bei diesem Thema. Das Auto ist eben des Deutschen liebstes Kind.
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