Der Abwicklungsvertrag regelt nach Ausspruch einer Kündigung die Folgen. Es geht darum, wie das Arbeitsverhältnis bis zum Ende abgewickelt werden soll. Viele Regelungen kann man aus dem Aufhebungsvertrag nehmen, aber nicht alle.
Das Muster eines Abwicklungsvertrages ist gleich wie das Muster eines Aufhebungsvertrages, so dass zum Muster eines Aufhebungsvertrages verwiesen werden kann. Lediglich die erste Regelung sollte lauten:
§ Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien wurde durch ordentliche betriebsbedingte (oder verhaltensbedingte oder personenbedingte) Kündigung vom (Datum einfügen), dem Arbeitnehmer zugegangen am (Datum einfügen), beendet.
Sodann sollte am Ende aller Regelungen folgende Regelung aufgenommen werden:
§ Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage
Der Arbeitnehmer verzichtet im Gegenzug auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Sollte zwischenzeitlich eine Kündigungsschutzklage erhoben worden sein, vereinbaren die Parteien, dass diese von dem Arbeitnehmer zurückgenommen wird.
Insbesondere hinsichtlich des letzten Regelungsinhalts sollte geklärt werden, dass der Arbeitnehmer sich selbst rechtskundig gemacht hat, bevor er den Abwicklungsvertrag und insbesondere den Klageverzicht unterschrieben hat und er auf rechtliche Belehrungen durch den Arbeitgeber vollständig verzichtet. Auch eine solche Reglung findet man im kostenlosen Muster des Aufhebungsvertrages.
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