Ihre Anwälte für Arbeitsrecht: Wittig Ünalp

Spezialthema: Trennungsmanagement für Führungskräfte

Führungskräfte wechseln in der heutigen Arbeitswelt weitaus häufiger den Arbeitsplatz als in der Vergangenheit. Der überlegte Wechsel des Arbeitsplatzes ist somit zu einem festen Bestandteil der Karriereplanung geworden. Dabei geht der Trennungswunsch nicht immer vom Arbeitgeber aus!
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Sie sind Führungskraft und wollen sich trennen?

Spezialthema: Trennungsmanagement für Führungskräfte

I. Arbeitsrecht für Führungskräfte - Was ist das besondere?
II. Geschäftsführervertrag
III. Bei Trennung von Führungskräften braucht es eine besondere Strategie
IV. Mögliche Gesichtspunkte bei der Erarbeitung einer Trennungsstrategie
V. Was hat die Führungskraft dem Arbeitgeber im Trennungsfall anzubieten?
VI. Aus welchen Gründen hat die Führungskraft die Zahlung einer Abfindung als Zeichen der Wertschätzung im Trennungsfall verdient?

 

I. Arbeitsrecht für Führungskräfte – Was ist das besondere?

Führungskräfte wechseln in der heutigen Arbeitswelt weitaus häufiger den Arbeitsplatz als in der Vergangenheit. Der überlegte Wechsel des Arbeitsplatzes ist somit zu einem festen Bestandteil der Karriereplanung geworden. Dabei geht der Trennungswunsch nicht immer vom Arbeitgeber aus!

 

II. Geschäftsführervertrag

Der Geschäftsführungsvertrag ist für Geschäftsführer wie auch für die Unternehmen extrem wichtig. Die wichtigsten Punkte haben wir daher im Ratgeberbereich unter "Geschäftsführervertrag" für Sie zusammengestellt und freuen uns, wenn Sie sich dort zum Geschäftsführervertrag mit diesen Inhalten informieren.

 

III. Bei Trennung von Führungskräften braucht es eine besondere Strategie

Besonders Führungskräfte benötigen bei der Trennung von Ihrem Arbeitgeber die richtige Strategie. Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie Ihr Arbeitsverhältnis mit dem – nicht nur finanziell – bestmöglichen Ergebnis beenden. Dies beinhaltet auch die Zahlung einer Abfindung selbst für den Fall, dass der Trennungswunsch nicht von Ihrem Arbeitgeber, sondern von Ihnen selbst ausgeht. Zudem achten wir darauf, die Trennung geräuschlos zu vollziehen, sodass Ihre Reputation im Unternehmen und gegenüber potenziellen neuen Arbeitgebern keinen Schaden nimmt.

Als eine der wenigen überregionalen Fachanwaltskanzleien für Arbeitsrecht haben wir uns auf das Trennungsmanagement von Führungskräften spezialisiert. Die Anwälte der Kanzlei sind somit in besonderer Weise in der Verhandlungstechnik bei Trennungsgesprächen geschult. Dies beinhaltet insbesondere ein vertieftes Verständnis für taktische und strategische Gesichtspunkte im Trennungsfall.

Führungskräften, die vor einer Trennung von Ihrem Arbeitgeber stehen, bieten wir eine kostenlose Erstberatung an. In diesem Gespräch entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine klare Trennungsstrategie und geben Ihnen weiterhin konkrete Handlungsempfehlungen.

 

IV. Mögliche Gesichtspunkte bei der Erarbeitung einer Trennungsstrategie:

  • Welche Prioritäten hat die Führungskraft im Trennungsprozess (z. B. möglichst hohe Abfindung, möglichst schnelle Trennung, Wahrung der Reputation nach innen und außen)
  • Wer ist der richtige Ansprechpartner im Unternehmen?
  • Gibt es Fürsprecher/Unterstützer der Führungskraft im Unternehmen?
  • Wer sind die „Gegenspieler“ der Führungskraft im Unternehmen?
  • Welche finanziellen Ansprüche (Bonus, variable Vergütung, Tantieme, Aktienoptionen, Urlaubsabgeltung, betr. Altersversorgung etc.) gilt es zu sichern?
  • Welches ist der richtige Zeitpunkt, auf den Arbeitgeber zuzugehen?
  • In welcher Form und mit welcher Tonalität ist der Trennungswunsch zu äußern (mündlich/schriftlich; persönlich/durch den Rechtsanwalt)?
  • Welche Funktion hat die Führungskraft im Unternehmen und wie wirkt sich die Mitteilung des Trennungswunsches auf diese Funktion aus?
  • Verfügt die Führungskraft über unternehmenssensibles Wissen?
  • Gibt es sachliche Kritikpunkte hinsichtlich Vorgesetzten, Geschäftsführung etc.?
  • Ist es sinnvoll und gibt es die Möglichkeit, Ansprüche der Führungskraft gerichtlich geltend zu machen?

 

V. Was hat die Führungskraft dem Arbeitgeber im Trennungsfall anzubieten?

  • Aktive Mithilfe der Führungskraft bei der Suche nach Nachfolger
  • Einarbeitung des Nachfolgers
  • Aktive Kundenbindung (statt Abwerbung von Kunden)
  • Ggf. Vereinbarung eines Wettbewerbs-/Branchenverbot oder einer Kundenschutzklausel
  • Geräuschlosigkeit der Trennung und Neubesetzung der Stelle
  • Positive Kommunikation der Trennung innerhalb des Unternehmens
  • Gemeinsame Sprachregelung
  • Eröffnung einer späteren Möglichkeit für neuerliche Zusammenarbeit?

 

VI. Aus welchen Gründen hat die Führungskraft die Zahlung einer Abfindung als Zeichen der Wertschätzung im Trennungsfall verdient?

  • erfolgreich durch die Führungskraft abgeschlossene Projekte?
  • den Benefit/Profit haben Sie ihrem AG durch Ihre Tätigkeit bereits verschafft
  • überobligationsmäßige Anstrengungen der Führungskraft, die in der Vergangenheit noch nicht honoriert wurden?

"Sie haben Ihrem Arbeitgeber im Trennungsfall etwas anzubieten und sich ein attraktives Trennungspaket verdient!"

Ob der Arbeitgeber bereit ist, die Führungskraft bei einer Trennung finanziell zu unterstützen, hängt von der richtigen Trennungsstrategie ab. Mithilfe klugen Verhaltens sowie einer gezielten und offenen Kommunikation gegenüber dem Arbeitgeber ist es unter Berücksichtigung der arbeitsvertraglichen Regelungen überwiegend möglich, mit dem Arbeitgeber ein Trennungspaket zu verhandeln, welches auch die Zahlung einer Abfindung und die Finanzierung einer Outplacementmaßnahme durch den Arbeitgeber beinhaltet.

Wenn Sie als Führungskraft die Trennung einleiten wollen, verlassen Sie sich auf die exzellenten Berater aus unserem Hause! Erfahren, qualifiziert, feinfühlig und immer mit dem richtigen Ton!

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