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Ein AN hat nach einem heftigen Streit mit dem AG seinen Arbeitsplatz verlassen und am folgenden Tag eine AU-Bescheinigung eingereicht. Allein die Tatsache, dass nach einem heftigen Streit der AN erkrankte, erschüttert den hohen Beweiswert der AU-Bescheinigung nicht. Der Streit könne durchaus der Auslöser einer zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankung sein. Für eine außerordentliche Kündigung, die der AG im vorliegenden Fall ausgesprochen hat, müsse der AG daher weitere für eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit sprechende Tatsachen vortragen. Kein gutes Urteil für AG.
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