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Wer als Arbeitnehmer insolvent ist, kann zwar weiterhin engagiert und gewissenhaft arbeiten und so dafür sorgen, dass die Schulden geringer werden, da die Gläubiger Lohn pfänden können. Die Mehrarbeit führt aber nicht zu wesentlich mehr Geld im Geldbeutel des Arbeitnehmers. Dies gilt auch für Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sogenannte vor Vorfestarbeiten. Gläubiger pfänden diese Zulagen und so ist es kein Wunder, dass insolvente Arbeitnehmer, wenig motiviert sind, an diesen Tagen zu arbeiten. Nach § 850 a Nummer 3 ZPO sind allerdings Erschwerniszulagen nicht pfändbar. Dazu zählt Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, wie das BAG jetzt feststellte. Daher die Empfehlung, solche Mitarbeiter besonders an diesen Zulagen profitieren zu lassen. Die Motivation wird an solchen Tagen besonders hoch sein.
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