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Dem Fall lag zu Grunde, dass innerhalb eines Kleinbetriebs einem Mitarbeiter gekündigt worden war und danach auf einen anderen Erwerber übergegangen ist. Der Mitarbeiter klagte auf Wiedereinstellung (keine Kündigungsschutzklage, sondern es sollte ein Wiedereinstellungsanspruch durchgesetzt werden). Das BAG entschied, dass kein Wiedereinstellungsanspruch in Kleinbetrieben nach dessen Verkauf besteht. Der Wiedereinstellungsanspruch setzt in der Regel das Bestehen von Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz voraus. In Kleinbetrieben gilt aber kein Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Ob in Einzelfällen ausnahmsweise nach "Treu und Glauben" ein Wiedereinstellungsanspruch bestehen könnte, hat das BAG aber offen gelassen.
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