Wie können Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern richtig kündigen? Warum lohnt es sich, einen Anwalt zu beauftragen? Die Antworten auf diese Fragen erfahren Sie hier, direkt aus der Feder des Kanzleigründers Max Wittig. Weil es wichtig ist, zu verstehen, wie Arbeitsrecht funktioniert.
MITARBEITERINNEN UND MITARBEITERN RICHTIG KÜNDIGEN
Ich werde häufig von Arbeitgebern gefragt, wie man „richtig kündigt“. Wie das geht weiß ich ganz genau. Dazu könnte ich ganze Bücher schreiben – oder die einfache Wahrheit sagen, die aber tatsächlich sehr kurz ist:
Arbeiten Sie mit Profis (Ihrem besten Anwalt) zusammen – nur so klappt das richtige Kündigen von Mitarbeitern.
Die Frage, wie man richtig Arbeitnehmern kündigt, hat mir mein Vater schon vor über 30 Jahren gestellt, als ich grade angefangen hatte, Jura zu studieren. Weil es bei ihm als Arbeitgeber schon damals nicht geklappt hat. Das Thema Arbeitsgericht kenne ich seit Kindesbeinen. Meine Eltern waren immer selbständig.
Deshalb greife ich heute selbst zur Tastatur, um dieses Kapitel der Website zu schreiben. Ich hoffe für Sie, dass ich mich auch kurz genug halte.
Sicher ist:
Selbst wenn Arbeitgeber alle Bücher lesen würden, die Anwälte gelesen haben (und es sind sehr viele gewesen) und selbst wenn alle Arbeitgeber alle Bücher auch verstehen, so wie Anwälte diese Bücher verstehen können, fehlt dem Arbeitgeber (und auch seinem Personal-Team) selbst immer noch die wichtigste Eigenschaft: Massive Erfahrung im Arbeitsrecht und, konkreter, die Erfahrung, Kündigungen zu gewinnen und zu verlieren. Tausendfach!
Eine „richtige“ Kündigung auszusprechen bedarf nicht nur langjähriger Tätigkeit auf einem Gebiet, sondern auch Talent, zu lernen.
Fehler machen wir alle. Wer wettbewerbsorientiert ist, macht keinen Fehler zweimal. Unsere Kanzlei besteht jedenfalls nur aus Anwälten, die gewinnen wollen.
Und Fakt ist:
Wir stehen zigfach häufiger vor Gericht, als es je ein Arbeitgeber oder ein Personaler macht. Und wir sehen verschiedene Prozesse. Verschiedene Arbeitgeber, verschiedene Arbeitnehmer, unterschiedlichste Menschen aus den verschiedensten Bereichen.
Die Mischung all dieser Erfahrungen, gepaart mit der Mischung aus erfahrenen Anwälten (19 Fachanwälte für Arbeitsrecht) und jungen Anwälten (der Rest der ca. 30 Arbeitsrechtsanwälte), die mit neuen Ideen starten und von denen wir lernen können, zeichnet eine gute Kanzlei aus.
Durch die strategische Verteilung unserer Kanzleistandorte haben wir einen Anwalt für Arbeitsrecht in Köln, Bremen, Hamburg, Hannover, Berlin, München und Nürnberg für Sie zur Verfügung. So bleiben die Wege kurz und wir können schnell reagieren.
„Wir kennen Ihre Richter an den Arbeitsgerichten vor Ort – seit Jahren. Und wir kennen ihre Ansichten zu bestimmten Themen.“
Maximilian Wittig // Rechtsanwalt und Partner
„Wir kennen Ihre Richter an den Arbeitsgerichten vor Ort – seit Jahren. Und wir kennen ihre Ansichten zu bestimmten Themen.“
Maximilian Wittig // Rechtsanwalt und Partner
KÜNDIGUNG DURCH DEN ANWALT ERSTELLEN LASSEN
Wenn Sie einen richtig guten Anwalt haben, bemühen Sie sich nicht, selbst die Kündigung durchzusetzen. Haben Sie keinen richtig guten Anwalt, suchen Sie sich einen. Sonst klappt es eben nicht vor dem Arbeitsgericht. Und wird teuer. Wie teuer es wird, ist dabei abhängig von der Qualität des Anwalts der Gegenseite.
Die „richtige“ Kündigung fängt schon damit an, sich zu fragen, ob die Kündigung überhaupt das richtige Mittel ist, sich von einem Arbeitnehmer zu trennen. Denn letztlich will der Arbeitgeber nicht kündigen, sondern er will einfach den Arbeitsplatz durch den besten Mitarbeiter besetzen, den er dafür finden kann.
Ob das Ziel mit der Kündigung erreicht werden kann oder ob nicht besser ein Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag infrage kommt, oder eine Versetzung, eine Nachschulung, oder ob vielleicht lieber der Vorgesetzte oder Kollegen gekündigt werden sollten, all das sind Möglichkeiten, das Ziel zu erreichen, dass der Arbeitgeber in aller Regel hat:
Nach der Aktion einen besseren Betrieb führen als vor der Aktion.
Es geht darum, mit dem richtigen Team die richtigen Ergebnisse in Zukunft zu erzielen.
Das richtige Team soll durch die Maßnahme (Kündigung) erst geschaffen werden. Die Frage also nach der „richtigen“ Kündigung ist die Frage nach der „richtigen“ Entscheidung, dem „richtigen“ Vorgehen, der „richtigen“ Maßnahme.
Diese Unternehmen vertrauen uns seit Jahren. Wir sind die beste Arbeitsrechtskanzlei, die diese Unternehmen beauftragen konnten. Wir sind stolz, dass wir den Mittelstand vertreten!
Wenn nach gründlicher Überlegung die Kündigung des Arbeitnehmers als das Mittel der Wahl gefunden wurde, dann muss die Kündigung richtig formuliert sein. Sie muss vom Richtigen unterschrieben werden und dem Arbeitnehmer zugestellt werden.
Das ist schwerer als gedacht, denn viele Arbeitgeber versenden Kündigungen per einfacher Post, per Einschreiben, per Einschreiben mit Rückschein, per Bote oder per Gerichtsvollzieher oder übergeben die Kündigung persönlich dem Arbeitnehmer an seinem Wohnort oder am Arbeitsplatz oder im Personalbüro oder auf dem Tennisplatz.
Sinnvoll wäre, die beste Art der Zustellung zu ermitteln. Oder: Überlassen Sie sie einfach uns!
Das ist die Folgefrage, wenn es darum geht, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „richtig“ zu kündigen.
Wir haben im Ratgeberbereich einige Ausführungen zu den verschiedenen Kündigungsgründen für Sie vorbereitet. Sie können sie alle lesen oder Sie können uns einfach anrufen und uns fragen, ob eine Kündigung möglich ist und auch, welcher Kündigungsgrund am ehesten in Betracht kommt.
Wenn es um den Kündigungsgrund geht, kann man den wählen, der dem Sachverhalt am nächsten kommt oder den Kündigungsgrund wählen, der mit Sicherheit am besten vor Gericht nachgewiesen werden kann. Denn Sie können den besten Kündigungsgrund haben, wenn Sie den Nachweis des Kündigungsgrundes vor Gericht nicht führen können, ist er leider nichts wert. Wir erarbeiten den richtigen Kündigungsgrund mit unseren Mandanten, um Prozesse zu gewinnen.
EIN PRAKTISCHES BEISPIEL ZUR KÜNDIGUNG VON MITARBEITERN:
Wenn ein Hausmeister fünfmal zu spät zur Arbeit erscheint und Sie deshalb kündigen wollen, weil er für Sie unzuverlässig ist, dann kann man versuchen, verhaltensbedingt zu kündigen. Das ist sicher der richtige Kündigungsgrund, weshalb Sie ihm kündigen wollen. Er ist unzuverlässig, zeigt ein Fehlverhalten, es liegt ein Arbeitsvertragsverstoß vor, also kündigt man verhaltensbedingt.
„Geben Sie uns Ihr Problem – es ist bei uns in besten Händen!“
Maximilian Wittig // Rechtsanwalt und Partner
„Wir helfen Ihnen dabei, den richtigen Anwalt oder die richtige Anwältin bei Wittig Ünalp zu finden. Melden Sie sich gerne bei uns!“
Maximilian Wittig // Rechtsanwalt und Partner
VERHALTENSBEDINGTE KÜNDIGUNG VS. BETRIEBSBEDINGTE KÜNDIGUNG
Man kann aber auch einfachere Wege gehen, in dem man als Arbeitgeber entscheidet, keinen Hausmeister mehr zu beschäftigen sondern in Zukunft die Hausmeistertätigkeit einer Fremdfirma zu überlassen. Dann haben Sie ein prima Kündigungsgrund, der 100 % sicher vor Gericht durchgeht. Oder Sie nehmen eben den echten Grund, der sicherlich nicht so ohne weiteres durchgeht und versuchen, eine verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Abmahnung durchzusetzen. Die Chance zu gewinnen liegt bei geschätzten 20%.
Nicht kündigen, weil eine Kündigung rechtlich nicht haltbar ist (mangels Abmahnung) und dann warten, bis der Hausmeister wieder zu spät kommt, dann abmahnen, das dreimal, dann kündigen beim vierten Mal, alles nachweisen, alles dokumentieren und dann, vielleicht, gewinnen Sie.
Wäre es mein Fall,
würde ich die sichere betriebsbedingte Kündigung wählen. Und genau das ist Arbeitsrecht! Sehen, was geht und was nicht geht. Dafür braucht man Erfahrung und viel Wissen. Und eine klare Empfehlung seines Anwalts.
Ich möchte keinem Arbeitgeber zu nahe treten, aber welcher Kündigungsgrund der Beste ist, um den Arbeitsplatz frei zu bekommen, können nur erfahrene Anwälte im Arbeitsrecht mit dem Arbeitgeber zusammen erarbeiten.
Auch formelle Fehler entscheiden über Erfolg und Misserfolg bei der Kündigung
Formelle Fehler entscheiden häufig über Erfolg und Misserfolg im Arbeitsrecht.
Es ist schlimm, wegen formeller Fehler vor Gericht zu verlieren, ohne dass man überhaupt in die Details des Kündigungssachverhalts eingetaucht ist.
Formelle Fehler sind z.B. eine nicht nachgewiesene Kündigungszustellung, sind eine nicht nachgewiesene Abmahnung. Falsche Formulierung in den Abmahnungen gehören genauso dazu, wie falsch formulierte Kündigungserklärungen.
Oder Arbeitsverträge, die einfach schlecht sind, obwohl man sie gut hätte machen können.
Oder ein falsches BEM Verfahren.
Oder falsche Anhörungen des Betriebsrates oder auch des Arbeitnehmers bei einer Verdachtskündigung. Die Liste der Fehler könnte ewig fortgesetzt werden.
Wir haben wirklich schon alle Arten von Fehlern in unseren Prozessen gefunden. Alleine die richtige Unterschrift auf einer Kündigung und Streitigkeiten über die richtigen Kündigungsberechtigten füllen Bände.
Einen guten Anwalt einsetzen heißt, formelle Fehler zu vermeiden!
Das wollen wir hoffen. Dann sollten Sie sich von unserer Kanzlei eine zweite Meinung einholen. Nur so können Sie prüfen, wer die besseren Ideen, die bessere Taktik hat und zu besseren Ergebnissen kommt. Vor allen Dingen bei Fällen, wo es um richtig viel geht, wo das Risiko richtig hoch ist, zögern Sie nicht, uns Ihren Fall zu schildern, um sich eine zweite Meinung einzuholen.
Auch wenn Sie beim Arbeitgeberverband für umsonst Ihre Fälle bearbeiten lassen können, fragen Sie sich immer, ob es nicht noch bessere Lösungen gibt. Wahrscheinlich hat es einen Grund, dass Anwaltskanzleien im Arbeitsrecht hohe Gebühren dafür bekommen, Arbeitsgerichtsprozesse zu gewinnen. Eine zweite Meinung kann häufig sehr viel wert sein. Eine Idee, ein Hinweis reicht manchmal schon, dem Prozess die richtige Wendung zu geben.
Wenn Sie von Ihrem Anwalt oder dem Arbeitgeberverband hören, dass eine Kündigung nicht geht, dann sollten Sie uns sogar unverzüglich kontaktieren. Was alles „nicht geht“ höre ich am allerhäufigsten von meinen externen Dienstleistern. Ich denke, dass Ihnen das als Arbeitgeber ähnlich geht, wenn Sie Ihre Dienstleister danach fragen, ob eine Kündigung möglich ist.
Es ist immer eine Kündigung möglich und es gibt immer einen Weg.
Lassen Sie uns darüber sprechen, wie wir Ihre Ziele, ein besseres Unternehmen in Zukunft zu führen, erreichen. Ich freue mich auf unseren Austausch.
Ihr Max Wittig
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Gründungspartner
Zu beachten sind bei Kündigungen von Arbeitnehmern Fragen zur Höhe einer möglichen Abfindung, die Arbeitgeber einem zu entlassenden Arbeitnehmer zahlen können, um eine Weiterbeschäftigung zu vermeiden. Meist ist die Betriebszugehörigkeit für die Höhe einer Abfindung aus Arbeitnehmersicht entscheidend, nicht aber, wenn man Arbeitgeber berät. Mehr zur Höhe einer Abfindung auf dieser Internetseite.
Um ein Arbeitsverhältnis zu beenden, auch unter den Voraussetzungen der Einhaltung der Kündigungsfrist sowie der Schriftform, ist der Aufhebungsvertrag das geeignete Mittel, gerade auch nach Ablauf der Probezeit und damit einhergehendem Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Die Beendigung des Arbeitsvertrags wird damit ohne das Risiko einer Kündigungsschutzklage erreicht. Der Arbeitnehmer kann auch nach dem Abschluss des Vertrages Arbeitslosengeld beziehen, wenn die Beendigung aus betriebsbedingten Gründen erfolgte und weitere Voraussetzungen eingehalten wurden. Der Betriebsrat muss dabei nicht angehört werden, was ein weiterer Vorteil ist.
Um eine fristlose Beendigung des Arbeitsvertrags zu erreichen, muss mit einer Frist von 2 Wochen nach einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers die Entlassung durch ein Kündigungsschreiben erfolgen. Die Pflichten des Arbeitnehmers enden nach Zugang der fristlosen Kündigung. Wie fristlose Kündigung richtig geht, wird an anderer Stelle dieser Website erklärt.
Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie unser Kontaktformular oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir helfen – sofort!
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