Ihre Anwälte für Arbeitsrecht: Wittig Ünalp

Anwalt für Arbeitsrecht in Hannover

Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Wittig Ünalp ist seit über 25 Jahren im Arbeitsrecht aktiv und unterhält – neben unseren anderen Standorten – auch eine erfolgreiche Arbeitsrechts-Kanzlei in Hannover. Direkt in der Ludwig-Barnay-Straße 2 empfangen wir unsere Mandanten in großzügigen und eleganten Räumen.

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Lars Birger Ernsing

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Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht Hannover – was wir Ihnen bieten

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Kanzlei mit über 20 Fachanwältinnen und -anwälten sowie über 25 Jahren Erfahrung

In Hannover wird unsere Kanzlei von unserem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht Herrn Lars Birger Ernsing vertreten. Er und sein Team sind seit über 10 Jahren in Hannover für Wittig Ünalp tätig. Er hat sich das Vertrauen von hunderten Mandanten erworben. Die Bewertungen im Internet bei Google und anwalt.de sprechen für sich.

Unser Team in Hannover freut sich, Ihre arbeitsrechtlichen Themen mit Ihnen zu besprechen und vor allem lösen zu helfen. Sie bei Ihren Herausforderungen zu unterstützen ist unser Job. Und unser Ziel ist, dass Sie sich bei uns sehr gut, fachlich wie menschlich, aufgehoben fühlen. Wir freuen uns auf Sie.

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hannover pfeiffer

Ich hatte das Vergnügen, die Dienste der Anwaltskanzlei Wittig Ünalp in Anspruch zu nehmen und bin äußerst zufrieden. Herr Pfeiffer und Herr Krainbring waren professionell und kompetent. Ich erhielt eine exzellente und schnelle Rechtsberatung. Ich kann diese Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.

Google-Bewertung eines zufriedenen Mandanten

Ausgezeichnete Expertise

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ÜBER 20 FACHANWÄLTE FÜR ARBEITSRECHT

Weiter nach einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover zu suchen ist unnötig, denn Sie wurden bereits fündig. In unserer Kanzlei in Hannover finden Sie sicher Ihre Fachanwältin oder Fachanwalt für Arbeitsrecht. Immerhin stehen Ihnen bei uns über 40 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Stand 2023, bundesweit) zur Verfügung. Davon führen über 20 den Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht.

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Kanzleigröße im Arbeitsrecht in Hannover

Wir sind mit unseren über 50 Anwälten in jedem Bereich des Arbeitsrechts tätig. Die Größe der Kanzlei erlaubt es, dass wir uns auch um die Nischengebiete kümmern und diese hervorragend abdecken. Egal ob es um Überstunden, Abmahnung, das Nachweisgesetz, Elternzeit oder Zeiterfassung geht. Das ist der Vorteil einer Kanzlei für Arbeitsrecht unserer Größe in Hannover. Besonders stark sind wir in Hannover auch in der Vertretung von Führungskräften.

Kanzleigröße bundesweit

Mit mittlerweile 7 Standorten gehören wir zu den großen Arbeitsrechtsboutiquen Deutschlands. Welche Vorteile haben Sie davon?

  • Bei uns finden Sie immer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover. Ohne Wartezeit.
  • Im Urlaubs- oder sonstigem Verhinderungsfall eines unserer Anwälte steht immer eine Kollegin oder Kollege zur Verfügung. Denn uns ist es sehr wichtig, dass gerade im Arbeitsrecht keine Zeit verloren geht. Viel zu wichtig ist die richtige Prozesstaktik im Arbeitsrecht. Unterbrechungen sind häufig wenig hilfreich.
  • Wir vertreten Sie vor Gericht, und zwar bundesweit. Vertreter brauchen wir nicht.
  • Wir haben ein internes Servicelevel erarbeitet, dass dafür sorgt, dass Rückmeldungen schnell erfolgen. Bei uns warten Sie nicht auf Termine. Schnelligkeit ist eines unserer zentralen Merkmale.
  • Wir schulen alle unsere Anwälte in Taktik und Verhandlungsführung. Coachings in diesen Bereichen gehören selbstverständlich dazu. Bei einer Kanzlei unserer Größenordnung können wir es uns erlauben, über den Tellerrand zu schauen und großen Wert auf die Persönlichkeitsentwicklung unserer Anwältinnen und Anwälte zu legen. Das zahlt sich für unsere Mandanten vielfach aus. Wir sind professionell.
  • Was uns häufig bestätig wird ist, dass wir zuhören und zielgerichtet die Prozesse so führen, wie unsere Mandanten sich das wünschen. Wer gewinnen will, dem helfen wir zu gewinnen. Wer sich schnell vergleichen will, dem helfen wir, schnell gute Verhandlungsergebnisse zu erzielen.
  • Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Betriebsräte und Unternehmen in betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten. Wir kennen beide Seiten ganz genau. Wir sind immer ein gefährlicher Gegner, egal auf welcher Seite wir streiten, weil wir die Taktiken der Gegenseite sehr gut vorhersehen - und erfolgreich kontern können.
  • Die Erfahrung des Trios von Thomas Pfeiffer, Dr. Jonas Krainbring und Lars Birger Ernsing lässt sich sehen. Seit vielen Jahren sind alle drei Fachanwälte für Arbeitsrecht. Sie sind Profis im Arbeitsrecht, schnell und fachlich auf höchstem Niveau. Regelmäßige Artikel in Fachzeitschriften, Funk und Presse sowie Referententätigkeiten im Arbeitsrecht (live und als Webinar) runden ihre auch wissenschaftliche Tätigkeit im Arbeitsrecht ab. Sie sind zudem ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Sie können beruhigt Ihren Fall in ihre Hände legen.
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Hauptbestandteil von Streitigkeiten im Arbeitsrecht in Hannover

  • Kündigung (verhaltensbedingt, personenbedingt, betriebsbedingt)
  • Arbeitsvertrag
  • Betriebsverfassungsrecht

Verhaltensbedingte Kündigung

Im Arbeitsrecht geht es meist um Beendigungsszenarien. Eine davon ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund des Ausspruchs einer verhaltensbedingten Kündigung. Das Arbeitsrecht sieht vor, dass ein Arbeitgeber nur dann sich von einem Mitarbeiter trennen kann, wenn er einen Kündigungsgrund im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes vor dem Arbeitsgericht in Hannover nachweisen kann (vorausgesetzt, es handelt sich nicht um einen Kleinbetrieb mit zehn oder weniger Mitarbeitern, dann gelten andere Regeln).

Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen hatte. Der Klassiker ist das regelmäßige zu spät kommen oder der Diebstahl von Firmeneigentum, Arbeitszeitbetrug, Beleidigungen, Körperverletzungen oder die falsche Ausführung der Arbeit.

Grundsätzlich muss im Arbeitsrecht jedes Fehlverhalten eines Arbeitnehmers, bevor gekündigt wird, ihm gegenüber abgemahnt werden. Der Arbeitnehmer muss also darauf hingewiesen werden, dass wenn er noch einmal sich so verhält, er gekündigt werden kann. Fehlt es jedoch an solch einer Abmahnung, kann meist nicht wirksam arbeitsrechtlich gekündigt werden.

Besonderer Nachteil einer solchen Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ist eine zu erwartende Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit. Im Arbeitsrecht ist die verhaltensbedingte Kündigung ein häufiges Mittel, sich von einem Arbeitnehmer zu trennen. Viel mehr zu diesem Thema finden Sie im Ratgeber bei der verhaltensbedingten Kündigung.

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Personenbedingte Kündigung

Im Arbeitsrecht ist auch eine Beendigung aufgrund besonderer Eigenschaften des Arbeitnehmers möglich. Man spricht hier von der personenbedingten Kündigung. Eine solche liegt immer vor, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag nicht erfüllen kann, obwohl er den Arbeitsvertrag erfüllen will. Bei langen Erkrankungen zum Beispiel ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus diesem Grunde möglich.

Oder man verliert als Arbeitnehmer eine bestimmte Lizenz, seinen Beruf ausüben zu dürfen, so zum Beispiel, wenn ein Anwalt seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft oder der Arzt seine Arztzulassung verliert. Vorteil ist, dass der Arbeitnehmer aufgrund einer solchen Beendigung regelmäßig keine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit erhält, da dies häufig keinem Selbstverschulden zugrunde liegt. (langandauernde Erkrankung z.B.). Mehr zur personenbedingten Kündigung im Arbeitsrecht in Hannover finden Sie im Ratgeber.

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Betriebsbedingte Kündigung

Im Arbeitsrecht ist die Beendigung aufgrund betriebsbedingter Gründe eine der häufigsten Kündigungsarten. Eine solche Beendigung kommt immer dann in Betracht, wenn der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers z. B. in Hannover wegfällt. Einen solchen Wegfall kann der Arbeitgeber auch provozieren, indem er bestimmte Tätigkeiten „outsourct“ (auslagert), meistens jedoch stellt der Arbeitgeber einen bestimmten Betriebsteil ein und deshalb haben die Mitarbeiter dann keine Möglichkeit mehr, ihre Arbeit im Betrieb weiter auszuführen. Ein weiterer Hauptgrund ist eine rückgängige Auftragslage, sei es, dass der Betrieb nicht mehr so viele Aufträge ausführen will oder sei es, dass von außen nicht mehr so viele Aufträge an den Arbeitgeber herangetragen werden.

Im Arbeitsrecht kommt es noch auf was Entscheidendes an: Gibt es von vielen Arbeitsplätzen nur einige, die wegfallen, muss unter den Arbeitnehmern, die betroffen sind, die sogenannte Sozialauswahl vorgenommen werden. So wird festgestellt, wer gehen muss. Der sozial stärkste Arbeitnehmer (der Jüngste, der mit der geringsten Betriebszugehörigkeit, mit den geringsten Unterhaltspflichten und der nicht schwerbehindert ist) ist als Erstes zu entlassen, der sozial schwächste Arbeitnehmer (der Älteste usw.) als zuletzt.

Wie die Sozialauswahl durchgeführt wird, wird im Ratgeberbereich näher erläutert. Alles zu dieser Beendigungsart finden Sie unter „betriebsbedingte Kündigung“.

In Hannover nehmen echte betriebsbedingte Kündigungen derzeit ab, da die Auftragslage der Unternehmen sich stetig verbessert.

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Arbeitsvertrag: Arbeitsrechtliche Grundlagen

Natürlich spielt im Arbeitsrecht bei uns in Hannover der Arbeitsvertrag eine wesentliche Rolle. Nur auf Basis eines Arbeitsvertrags verpflichtet sich der eine, Arbeit zu leisten, nämlich der Arbeitnehmer und der andere, dafür Geld zu zahlen, nämlich der Arbeitgeber.

Natürlich kann ein solcher Arbeitsvertrag auch mündlich geschlossen werden, Schriftform ist aber dringend anzuraten. Mittlerweile hat beinahe jeder Arbeitnehmer auch einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Das Nachweisgesetz schreibt zudem vor, dass alle wesentlichen Vertragsgrundlagen in Schriftform niedergelegt werden. Im Arbeitsrecht ist aber nicht nur der Arbeitsvertrag zu beachten, sondern möglicherweise auch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, die den Arbeitsvertrag verdrängen oder ergänzen. Mehr zu diesem Thema finden Sie ebenfalls im Ratgeberbereich unter Arbeitsvertrag.

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Betriebsverfassungsrecht in Hannover

In Hannover sind wir auch im Betriebsverfassungsrecht regelmäßig tätig. Das Betriebsverfassungsrecht gehört zum kollektiven Arbeitsrecht. Vom Individualarbeitsrecht spricht man dann, wenn es um das Arbeitsverhältnis des einzelnen Arbeitnehmers geht.

Im kollektiven Arbeitsrecht hingegen geht es überwiegend um Fragen der Mitbestimmung des Betriebsrats. Streitigkeiten aus diesem Bereich sind meist kompliziert und auch das außergerichtliche wie gerichtliche Verfahren unterscheidet sich von Streitigkeiten aus dem Individualarbeitsrecht.

In Hannover haben wir häufig mit Betriebsvereinbarungen zu tun, aber auch bei Betriebsschließungen mit Sozialplänen. Als Spezialisten auch in diesem arbeitsrechtlichen Bereich stehen Ihnen unsere im Betriebsverfassungsrecht erfahrenen Anwälte gerne zur Verfügung.

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