Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Standortleitung
Fachanwalt für Arbeitsrecht
In Hannover wird unsere Kanzlei von unserem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht Herrn Lars Birger Ernsing vertreten. Er und sein Team sind seit über 10 Jahren in Hannover für Wittig Ünalp tätig. Er hat sich das Vertrauen von hunderten Mandanten erworben. Die Bewertungen im Internet bei Google und anwalt.de sprechen für sich.
Unser Team in Hannover freut sich, Ihre arbeitsrechtlichen Themen mit Ihnen zu besprechen und vor allem lösen zu helfen. Sie bei Ihren Herausforderungen zu unterstützen ist unser Job. Und unser Ziel ist, dass Sie sich bei uns sehr gut, fachlich wie menschlich, aufgehoben fühlen. Wir freuen uns auf Sie.
Ich hatte das Vergnügen, die Dienste der Anwaltskanzlei Wittig Ünalp in Anspruch zu nehmen und bin äußerst zufrieden. Herr Pfeiffer und Herr Krainbring waren professionell und kompetent. Ich erhielt eine exzellente und schnelle Rechtsberatung. Ich kann diese Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.
Google-Bewertung eines zufriedenen Mandanten
Weiter nach einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover zu suchen ist unnötig, denn Sie wurden bereits fündig. In unserer Kanzlei in Hannover finden Sie sicher Ihre Fachanwältin oder Fachanwalt für Arbeitsrecht. Immerhin stehen Ihnen bei uns über 40 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Stand 2023, bundesweit) zur Verfügung. Davon führen über 20 den Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht.
Wir sind mit unseren über 50 Anwälten in jedem Bereich des Arbeitsrechts tätig. Die Größe der Kanzlei erlaubt es, dass wir uns auch um die Nischengebiete kümmern und diese hervorragend abdecken. Egal ob es um Überstunden, Abmahnung, das Nachweisgesetz, Elternzeit oder Zeiterfassung geht. Das ist der Vorteil einer Kanzlei für Arbeitsrecht unserer Größe in Hannover. Besonders stark sind wir in Hannover auch in der Vertretung von Führungskräften.
Mit mittlerweile 7 Standorten gehören wir zu den großen Arbeitsrechtsboutiquen Deutschlands. Welche Vorteile haben Sie davon?
Im Arbeitsrecht geht es meist um Beendigungsszenarien. Eine davon ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund des Ausspruchs einer verhaltensbedingten Kündigung. Das Arbeitsrecht sieht vor, dass ein Arbeitgeber nur dann sich von einem Mitarbeiter trennen kann, wenn er einen Kündigungsgrund im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes vor dem Arbeitsgericht in Hannover nachweisen kann (vorausgesetzt, es handelt sich nicht um einen Kleinbetrieb mit zehn oder weniger Mitarbeitern, dann gelten andere Regeln).
Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen hatte. Der Klassiker ist das regelmäßige zu spät kommen oder der Diebstahl von Firmeneigentum, Arbeitszeitbetrug, Beleidigungen, Körperverletzungen oder die falsche Ausführung der Arbeit.
Grundsätzlich muss im Arbeitsrecht jedes Fehlverhalten eines Arbeitnehmers, bevor gekündigt wird, ihm gegenüber abgemahnt werden. Der Arbeitnehmer muss also darauf hingewiesen werden, dass wenn er noch einmal sich so verhält, er gekündigt werden kann. Fehlt es jedoch an solch einer Abmahnung, kann meist nicht wirksam arbeitsrechtlich gekündigt werden.
Besonderer Nachteil einer solchen Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ist eine zu erwartende Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit. Im Arbeitsrecht ist die verhaltensbedingte Kündigung ein häufiges Mittel, sich von einem Arbeitnehmer zu trennen. Viel mehr zu diesem Thema finden Sie im Ratgeber bei der verhaltensbedingten Kündigung.
Im Arbeitsrecht ist auch eine Beendigung aufgrund besonderer Eigenschaften des Arbeitnehmers möglich. Man spricht hier von der personenbedingten Kündigung. Eine solche liegt immer vor, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag nicht erfüllen kann, obwohl er den Arbeitsvertrag erfüllen will. Bei langen Erkrankungen zum Beispiel ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus diesem Grunde möglich.
Oder man verliert als Arbeitnehmer eine bestimmte Lizenz, seinen Beruf ausüben zu dürfen, so zum Beispiel, wenn ein Anwalt seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft oder der Arzt seine Arztzulassung verliert. Vorteil ist, dass der Arbeitnehmer aufgrund einer solchen Beendigung regelmäßig keine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit erhält, da dies häufig keinem Selbstverschulden zugrunde liegt. (langandauernde Erkrankung z.B.). Mehr zur personenbedingten Kündigung im Arbeitsrecht in Hannover finden Sie im Ratgeber.
Im Arbeitsrecht ist die Beendigung aufgrund betriebsbedingter Gründe eine der häufigsten Kündigungsarten. Eine solche Beendigung kommt immer dann in Betracht, wenn der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers z. B. in Hannover wegfällt. Einen solchen Wegfall kann der Arbeitgeber auch provozieren, indem er bestimmte Tätigkeiten „outsourct“ (auslagert), meistens jedoch stellt der Arbeitgeber einen bestimmten Betriebsteil ein und deshalb haben die Mitarbeiter dann keine Möglichkeit mehr, ihre Arbeit im Betrieb weiter auszuführen. Ein weiterer Hauptgrund ist eine rückgängige Auftragslage, sei es, dass der Betrieb nicht mehr so viele Aufträge ausführen will oder sei es, dass von außen nicht mehr so viele Aufträge an den Arbeitgeber herangetragen werden.
Im Arbeitsrecht kommt es noch auf was Entscheidendes an: Gibt es von vielen Arbeitsplätzen nur einige, die wegfallen, muss unter den Arbeitnehmern, die betroffen sind, die sogenannte Sozialauswahl vorgenommen werden. So wird festgestellt, wer gehen muss. Der sozial stärkste Arbeitnehmer (der Jüngste, der mit der geringsten Betriebszugehörigkeit, mit den geringsten Unterhaltspflichten und der nicht schwerbehindert ist) ist als Erstes zu entlassen, der sozial schwächste Arbeitnehmer (der Älteste usw.) als zuletzt.
Wie die Sozialauswahl durchgeführt wird, wird im Ratgeberbereich näher erläutert. Alles zu dieser Beendigungsart finden Sie unter „betriebsbedingte Kündigung“.
In Hannover nehmen echte betriebsbedingte Kündigungen derzeit ab, da die Auftragslage der Unternehmen sich stetig verbessert.
Natürlich spielt im Arbeitsrecht bei uns in Hannover der Arbeitsvertrag eine wesentliche Rolle. Nur auf Basis eines Arbeitsvertrags verpflichtet sich der eine, Arbeit zu leisten, nämlich der Arbeitnehmer und der andere, dafür Geld zu zahlen, nämlich der Arbeitgeber.
Natürlich kann ein solcher Arbeitsvertrag auch mündlich geschlossen werden, Schriftform ist aber dringend anzuraten. Mittlerweile hat beinahe jeder Arbeitnehmer auch einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Das Nachweisgesetz schreibt zudem vor, dass alle wesentlichen Vertragsgrundlagen in Schriftform niedergelegt werden. Im Arbeitsrecht ist aber nicht nur der Arbeitsvertrag zu beachten, sondern möglicherweise auch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, die den Arbeitsvertrag verdrängen oder ergänzen. Mehr zu diesem Thema finden Sie ebenfalls im Ratgeberbereich unter Arbeitsvertrag.
In Hannover sind wir auch im Betriebsverfassungsrecht regelmäßig tätig. Das Betriebsverfassungsrecht gehört zum kollektiven Arbeitsrecht. Vom Individualarbeitsrecht spricht man dann, wenn es um das Arbeitsverhältnis des einzelnen Arbeitnehmers geht.
Im kollektiven Arbeitsrecht hingegen geht es überwiegend um Fragen der Mitbestimmung des Betriebsrats. Streitigkeiten aus diesem Bereich sind meist kompliziert und auch das außergerichtliche wie gerichtliche Verfahren unterscheidet sich von Streitigkeiten aus dem Individualarbeitsrecht.
In Hannover haben wir häufig mit Betriebsvereinbarungen zu tun, aber auch bei Betriebsschließungen mit Sozialplänen. Als Spezialisten auch in diesem arbeitsrechtlichen Bereich stehen Ihnen unsere im Betriebsverfassungsrecht erfahrenen Anwälte gerne zur Verfügung.
✔ 20 Fachanwältinnen und -anwälte
✔ 7 Standorte
✔ 25 Jahre Erfahrung
✔ 5.700 arbeitsrechtliche Fälle in 5 Jahren.
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