Wittig Ünalp ist seit über 20 Jahren im Arbeitsrecht aktiv und unterhält – neben unseren anderen Standorten – auch eine erfolgreiche Arbeitsrechts-Kanzlei in Hannover. Direkt in der Ludwig-Barnay-Straße 2 empfangen wir unsere Mandanten in großzügigen und eleganten Räumen.
In Hannover wird unsere Kanzlei von unserem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht Herrn Lars Birger Ernsing vertreten. Er und sein Team sind seit über 10 Jahren in Hannover für Wittig Ünalp tätig. Er hat sich das Vertrauen von hunderten Mandanten erworben. Die Bewertungen im Internet bei Google und anwalt.de sprechen für sich.
Unser Team in Hannover freut sich, Ihre arbeitsrechtlichen Themen mit Ihnen zu besprechen und vor allem lösen zu helfen. Sie bei Ihren Herausforderungen zu unterstützen ist unser Job. Und unser Ziel ist, dass Sie sich bei uns sehr gut, fachlich wie menschlich, aufgehoben fühlen. Wir freuen uns auf Sie.
Weiter nach einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover zu suchen ist unnötig, denn Sie wurden bereits fündig. In unserer Kanzlei in Hannover finden Sie sicher Ihre Fachanwältin oder Fachanwalt für Arbeitsrecht. Immerhin stehen Ihnen bei uns über 40 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Stand 2023, bundesweit) zur Verfügung. Davon führen über 20 den Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht.
Wir sind mit unseren über 40 Anwälten in jedem Bereich des Arbeitsrechts tätig. Die Größe der Kanzlei erlaubt es, dass wir uns auch um die Nischengebiete kümmern und diese hervorragend abdecken. Egal ob es um Überstunden, Abmahnung, das Nachweisgesetz, Elternzeit oder Zeiterfassung geht. Das ist der Vorteil einer Kanzlei für Arbeitsrecht unserer Größe in Hannover. Besonders stark sind wir in Hannover auch in der Vertretung von Führungskräften.
Mit mittlerweile 7 Standorten gehören wir zu den großen Arbeitsrechtsboutiquen Deutschlands. Welche Vorteile haben Sie davon?
Im Arbeitsrecht geht es meist um Beendigungsszenarien. Eine davon ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund des Ausspruchs einer verhaltensbedingten Kündigung. Das Arbeitsrecht sieht vor, dass ein Arbeitgeber nur dann sich von einem Mitarbeiter trennen kann, wenn er einen Kündigungsgrund im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes vor dem Arbeitsgericht in Hannover nachweisen kann (vorausgesetzt, es handelt sich nicht um einen Kleinbetrieb mit zehn oder weniger Mitarbeitern, dann gelten andere Regeln).
Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen hatte. Der Klassiker ist das regelmäßige zu spät kommen oder der Diebstahl von Firmeneigentum, Arbeitszeitbetrug, Beleidigungen, Körperverletzungen oder die falsche Ausführung der Arbeit.
Grundsätzlich muss im Arbeitsrecht jedes Fehlverhalten eines Arbeitnehmers, bevor gekündigt wird, ihm gegenüber abgemahnt werden. Der Arbeitnehmer muss also darauf hingewiesen werden, dass wenn er noch einmal sich so verhält, er gekündigt werden kann. Fehlt es jedoch an solch einer Abmahnung, kann meist nicht wirksam arbeitsrechtlich gekündigt werden.
Besonderer Nachteil einer solchen Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ist eine zu erwartende Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit. Im Arbeitsrecht ist die verhaltensbedingte Kündigung ein häufiges Mittel, sich von einem Arbeitnehmer zu trennen. Viel mehr zu diesem Thema finden Sie im Ratgeber bei der verhaltensbedingten Kündigung.
Im Arbeitsrecht ist auch eine Beendigung aufgrund besonderer Eigenschaften des Arbeitnehmers möglich. Man spricht hier von der personenbedingten Kündigung. Eine solche liegt immer vor, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag nicht erfüllen kann, obwohl er den Arbeitsvertrag erfüllen will. Bei langen Erkrankungen zum Beispiel ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus diesem Grunde möglich.
Oder man verliert als Arbeitnehmer eine bestimmte Lizenz, seinen Beruf ausüben zu dürfen, so zum Beispiel, wenn ein Anwalt seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft oder der Arzt seine Arztzulassung verliert. Vorteil ist, dass der Arbeitnehmer aufgrund einer solchen Beendigung regelmäßig keine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit erhält, da dies häufig keinem Selbstverschulden zugrunde liegt. (langandauernde Erkrankung z.B.). Mehr zur personenbedingten Kündigung im Arbeitsrecht in Hannover finden Sie im Ratgeber.
Im Arbeitsrecht ist die Beendigung aufgrund betriebsbedingter Gründe eine der häufigsten Kündigungsarten. Eine solche Beendigung kommt immer dann in Betracht, wenn der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers z. B. in Hannover wegfällt. Einen solchen Wegfall kann der Arbeitgeber auch provozieren, indem er bestimmte Tätigkeiten „outsourct“ (auslagert), meistens jedoch stellt der Arbeitgeber einen bestimmten Betriebsteil ein und deshalb haben die Mitarbeiter dann keine Möglichkeit mehr, ihre Arbeit im Betrieb weiter auszuführen. Ein weiterer Hauptgrund ist eine rückgängige Auftragslage, sei es, dass der Betrieb nicht mehr so viele Aufträge ausführen will oder sei es, dass von außen nicht mehr so viele Aufträge an den Arbeitgeber herangetragen werden.
Im Arbeitsrecht kommt es noch auf was Entscheidendes an: Gibt es von vielen Arbeitsplätzen nur einige, die wegfallen, muss unter den Arbeitnehmern, die betroffen sind, die sogenannte Sozialauswahl vorgenommen werden. So wird festgestellt, wer gehen muss. Der sozial stärkste Arbeitnehmer (der Jüngste, der mit der geringsten Betriebszugehörigkeit, mit den geringsten Unterhaltspflichten und der nicht schwerbehindert ist) ist als Erstes zu entlassen, der sozial schwächste Arbeitnehmer (der Älteste usw.) als zuletzt.
Wie die Sozialauswahl durchgeführt wird, wird im Ratgeberbereich näher erläutert. Alles zu dieser Beendigungsart finden Sie unter „betriebsbedingte Kündigung“.
In Hannover nehmen echte betriebsbedingte Kündigungen derzeit ab, da die Auftragslage der Unternehmen sich stetig verbessert.
Natürlich spielt im Arbeitsrecht bei uns in Hannover der Arbeitsvertrag eine wesentliche Rolle. Nur auf Basis eines Arbeitsvertrags verpflichtet sich der eine, Arbeit zu leisten, nämlich der Arbeitnehmer und der andere, dafür Geld zu zahlen, nämlich der Arbeitgeber.
Natürlich kann ein solcher Arbeitsvertrag auch mündlich geschlossen werden, Schriftform ist aber dringend anzuraten. Mittlerweile hat beinahe jeder Arbeitnehmer auch einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Das Nachweisgesetz schreibt zudem vor, dass alle wesentlichen Vertragsgrundlagen in Schriftform niedergelegt werden. Im Arbeitsrecht ist aber nicht nur der Arbeitsvertrag zu beachten, sondern möglicherweise auch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, die den Arbeitsvertrag verdrängen oder ergänzen. Mehr zu diesem Thema finden Sie ebenfalls im Ratgeberbereich unter Arbeitsvertrag.
In Hannover sind wir auch im Betriebsverfassungsrecht regelmäßig tätig. Das Betriebsverfassungsrecht gehört zum kollektiven Arbeitsrecht. Vom Individualarbeitsrecht spricht man dann, wenn es um das Arbeitsverhältnis des einzelnen Arbeitnehmers geht.
Im kollektiven Arbeitsrecht hingegen geht es überwiegend um Fragen der Mitbestimmung des Betriebsrats. Streitigkeiten aus diesem Bereich sind meist kompliziert und auch das außergerichtliche wie gerichtliche Verfahren unterscheidet sich von Streitigkeiten aus dem Individualarbeitsrecht.
In Hannover haben wir häufig mit Betriebsvereinbarungen zu tun, aber auch bei Betriebsschließungen mit Sozialplänen. Als Spezialisten auch in diesem arbeitsrechtlichen Bereich stehen Ihnen unsere im Betriebsverfassungsrecht erfahrenen Anwälte gerne zur Verfügung.
Lars Birger Ernsing
Bis zu 10 Arbeitnehmern ist eine Kündigung ziemlich problemlos möglich. Mitarbeiter, die noch keine 6 Monate im Betrieb sind, können ebenfalls ziemlich problemlos gekündigt werden. Bei mehr als 10 Mitarbeitern und einer längeren Beschäftigungszeit als 6 Monate wird es richtig kompliziert. Wer als Arbeitgeber falsch kündigt, die falsche Taktik und Strategie verfolgt, nicht richtig verhandelt kann ziemlich viel Geld verlieren. Wir raten deshalb dringend an, keine Kündigung ohne anwaltliche Konsultation auszusprechen. Wenigstens eine kurze Beratung und Absprache sollte erfolgen, damit man sich der Risiken bewusst ist, Mitarbeiter zu kündigen.
Der Arbeitgeber muss nach Ausspruch einer Kündigung nur dann eine Abfindung zahlen, wenn er ansonsten vor Gericht seine Kündigung nicht durchsetzen kann. Ist die Durchsetzung der Kündigung unwahrscheinlich, ist die Abfindung in der Regel höher als wenn die Kündigung wahrscheinlich vor Gericht Bestand hat. Es muss eine Risikoabwägung stattfinden, in der viele Punkte beachtet werden müssen. Wir wissen genau, wie teuer eine Kündigung werden kann und auch, wie man den jeweiligen Preis durch geeignete Maßnahmen verringern kann.
Die Abmahnung hat im Arbeitsrecht keine Folgen für den Arbeitnehmer, wenn er nichts den gleichen Vertragsverstoß erneut begeht. Nur im Wiederholungsfall hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine sicherere Kündigung auszusprechen. Die Abmahnung soll dem Arbeitnehmer zeigen, dass ein Verhalten nach Ansicht des Arbeitgebers falsch war (Hinweisfunktion) und ihn davor warnen, diesen Fehler erneut zu begehen, da ansonsten das Arbeitsverhältnis gekündigt werden kann (Warnfunktion).
Aufhebungsverträge können von Arbeitnehmern auch nach Abschluss noch angefochten werden und das Arbeitsverhältnis damit trotz des Aufhebungsvertrages fortbestehen. Damit das nicht passiert, sollte der Aufhebungsvertrag rechtlich geprüft werden und auch die Art und Weise der Verhandlung und des Abschlusses des Aufhebungsvertrags. So werden negative Überraschungen vermieden.
Jeder, der eine Kündigung erhalten hat, braucht einen Anwalt, wenn er die Kündigung nicht akzeptieren will. Wer die Kündigung akzeptiert, braucht auch keinen Anwalt. Wer aber eine hohe Abfindung möchte oder sich den Arbeitsplatz erhalten will, der braucht auch einen Anwalt, um diese Ziele für den Arbeitnehmer durchzusetzen. Denn Arbeitgeber haben in der Regel hervorragende Anwälte so dass es ohne eigenen Anwalt schwerfallen wird, die eigenen Interessen durchzusetzen. Wir helfen Ihnen als Fachanwälte für Arbeitsrecht jederzeit gerne. Rufen Sie uns an.
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten wir, wenn es um die Frage geht, ob Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen sollen. Suchen Sie sich eine Anwaltskanzlei aus, die nicht nur auf Abfindung spezialisiert ist, sondern eine Anwaltskanzlei, die auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Häufig begehen Arbeitgeber, die eine Kündigung ausgesprochen haben, weitere Fehler. Verstöße gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wie auch gegen datenschutzrechtliche Vorschriften sind häufig vorzufinden und führen zu weiteren Schadenersatzansprüchen des Arbeitnehmers. Auch darauf sind wir spezialisiert.
Wer eine Kündigung erhalten hat, sollte diese rechtlich angreifen. Sobald der Arbeitgeber das Risiko verspürt, dass die Kündigung unwirksam sein könnte, wird er anbieten, dass Sie eine Abfindung erhalten. Je besser verhandelt wird, desto höher wird die Abfindung, die angeboten wird, sein. Entscheidend ist also, dass man eine Anwaltskanzlei findet, die erfahrene Fachanwälte beschäftigt, die in der Lage sind, hohe Abfindungssummen auszuhandeln. Zusätzliche Schadensersatzansprüche, Vergütungsansprüche, Überstundenansprüche, Urlaubsabgeltungsansprüche, Datenschutzverstöße und entsprechenden Schadenersatz runden unsere Tätigkeit für Arbeitnehmer ab.
Wer jetzt aufgrund der Coronakrise eine Kündigung erhalten hat oder einen Aufhebungvertrag angeboten erhalten hat, sollte uns kontaktieren. Es geht jetzt darum, ihre Interessen durchzusetzen, und zwar entweder den Arbeitsplatz zu erhalten oder aber eine hohe Abfindung zu verhandeln. Hohe Abfindungen können nur erfahrene Fachanwälte verhandeln. Ohne Anwalt wird der Erfolg wesentlich geringer sein. Das gilt vor allen Dingen, wenn man ohnehin denn Arbeitgeber verlassen wollte. Die richtige mentale Einstellung, das richtige taktische Vorgehen, die richtige Strategie sind entscheidend für die Höhe der Abfindung. Dabei hilft die Verhandlungserfahrung unserer Fachanwälte.
Dann sind wir die richtige Kanzlei für Sie. Mit mehr als 10 Jahren Erfahrung um Arbeitsrecht und mit 21 bundesweit tätigen Fachanwälten sind wir für Sie in Sachen Arbeitsrecht die beste Wahl.
Der Anwalt für Arbeitsrecht in Hannover hilft immer dann, wenn es Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis gibt. Sei es die Kündigung aus verschiedenen Gründen, Anwälte, die also regelmäßig Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer vertreten, sind hier klar im Vorteil. Das ist auch der Grund, warum alle Anwälte bei Wittig Ünalp in Hannover regelmäßig Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer vertreten. Den Blick nicht zu verlieren auf die Interessen der jeweiligen Gegenseite ist wichtig, um beste Ergebnisse für den eigenen jeweiligen Mandanten zu erzielen. Und beste Ergebnisse zu erzielen ist für unsere Anwälte für Arbeitsrecht in Hannover das klare Ziel bei jeder Interessenvertretung.
Die Kosten eines Rechtsanwalts, der im Arbeitsrecht in Hannover tätig ist, ist von jedem Mandanten frei verhandelbar. Es gibt ein Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), in diesem sind die Mindestvergütungen für Rechtsanwälte geregelt. Kein Anwalt darf unterhalb der dort vorgeschriebenen Vergütungen seine Dienste seinen Mandanten anbieten. Zwingend gilt das nur für prozessuale Verhandlungen, also gerichtliche Verfahren, z.B., vor dem Arbeitsgericht Hannover oder dem Landesarbeitsgericht. Für außergerichtliche Verfahren sind die Gebühren auch nach unten hin frei verhandelbar. Die Stundensätze variieren von 250 € netto bei Einzelkanzleien ohne Fachanwaltstitel bis zu 400 € für größere Anwaltskanzleien mit mehreren Fachanwälten. In Hannover vor den Arbeitsgerichten muss man beachten, dass man selbst dann, wenn man den Prozess gewinnt, keine Kostenerstattung der eigenen Kosten durch die Gegenseite (in aller Regel) verlangen kann.
Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie unser Kontaktformular oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir helfen – sofort!
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