Ihre Anwälte für Arbeitsrecht: Wittig Ünalp

Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg

Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Wittig Ünalp ist seit über 25 Jahren im Arbeitsrecht aktiv und unterhält – neben unseren anderen Standorten – auch eine erfolgreiche Arbeitsrechts-Kanzlei in Hamburg. Direkt am Gänsemarkt 35 empfangen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in großzügigen und eleganten Räumen. Wir sind ab sofort sogar samstags von 10:00 - 14:00 Uhr telefonisch erreichbar.

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Inken Dubiel

Standortleiterin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Suchen Sie einen richtig guten Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg?

Kanzlei mit rund 25 Fachanwälten sowie über 25 Jahren Erfahrung.

Schön, dass Sie unsere Seite für Arbeitsrecht in Hamburg gefunden haben. Suchen Sie nur Informationen zum Arbeitsrecht oder suchen Sie einen richtig guten Rechtsanwalt für sich, der erfahren und qualifiziert ist und Ihre Interessen durchsetzen kann? In beiden Fällen sind Sie auf dieser Webseite richtig.

Wenn es um Sie als Arbeitnehmer oder auch um Ihre Firma als Arbeitgeber geht und um Kündigung bzw. Kündigungsschutz oder um die Entfristung eines befristeten Arbeitsvertrags oder um einen angebotenen oder noch zu erstellenden Aufhebungsvertrag, dann sollten uns direkt anrufen! Das gilt auch bei allen anderen arbeitsrechtlichen Themen. Gerade auch im Betriebsverfassungsrecht haben wir unsere Spezialisten in Hamburg vor Ort, die sofort unterstützen können!

Ob Sie Arbeitgeber sind, Geschäftsführer/Führungskraft oder Arbeitnehmer spielt keine Rolle. Denn wir vertreten beide Seiten extrem erfolgreich. Unsere Referenzen können sich sehen lassen, unsere über 50 Anwälte und Fachanwälte im Arbeitsrecht mit teilweise über 25 Jahren Berufserfahrung auch. Weitere Fachanwaltschaften und damit Spezialisierungen runden unser Kanzleiprofil ab.

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"Ich habe mich als Führungskraft in einem international agierenden Konzern sehr gut aufgehoben gefühlt bei der Kanzlei Wittig Ünalp. Die Beratung war kompetent und einfühlsam und das Ergebnis wie ich es mir gewünscht hatte. Ich kann die Kanzlei sehr empfehlen."

Google-Bewertung einer zufriedenen Mandantin

Ausgezeichnete Expertise

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Rund 25 Fachanwälte für Arbeitsrecht

Weiter nach einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg zu suchen ist unnötig, denn Sie wurden bereits fündig. In unserer Kanzlei in Hamburg finden Sie sicher Ihre Fachanwältin oder Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht. Immerhin stehen Ihnen bei uns über 50 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Stand 2024, bundesweit) zur Verfügung. Davon führen rund 25 den Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht.

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1. Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg – Ihre spezialisierte Kanzlei

Wer ein arbeitsrechtliches Problem hat, das er allein lösen kann, benötigt keine Kanzlei und keinen Rechtsanwalt. Wer jedoch ein Problem hat, das er allein nicht mehr lösen kann, muss wissen, an wen er sich wenden kann. Fachanwälte für Arbeitsrecht sind selten. In Hamburg führen nur 5 % aller zugelassenen Anwälte diesen begehrten, von der Rechtsanwaltskammer verliehenen Fachanwaltstitel (BRAK Bundesrechtsanwaltskammer Fachanwaltsstatistik, Stand 01.01.2020). Wir beschäftigen heute insgesamt rund 50 Rechtsanwälte (Stand 2024), die sich spezialisiert haben. Rund 25 davon sind Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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Folgende Punkte können Ihnen dabei helfen, den richtigen Rechtsanwalt zu finden:

1.a. Erfahrung

Erfahrung, egal in welchem Rechtsgebiet oder auch egal in welchem Beruf, ist entscheidend für den Erfolg. Je anspruchsvoller die Arbeit ist und je länger die Ausbildung dauert, desto mehr Erfahrung ist zusätzlich vonnöten, um möglichst perfekte Arbeit abzuliefern. Die Ausbildung eines Anwalts umfasst 13 Jahre Schule, 5 Jahre Studium und 2,5 Jahre Referendariat. Und dann ist man ein gestandener, kompetenter Anwalt? Wohl kaum.

Wir sind im Arbeitsrecht seit über 25 Jahren – genauer seit 1998 – tätig. Bei „Erfahrung“ können wir getrost einen Haken setzen.

1.b. Qualifikation und Spezialisierung

Der richtige Anwalt sollte qualifiziert sein. Eine messbare, vergleichbare Qualifikation hilft, sich zumindest zu orientieren. Die Fachanwaltsbezeichnung ist eine solche Qualifikation. Es geht nicht um „Interessenschwerpunkt“ oder „Tätigkeitsschwerpunkt“, was alles äußerst schwammige Umschreibungen dafür sind, dass man eben nicht Fachanwalt ist, aber so tun möchte, als sei man das. Fast zumindest.

Der Fachanwaltstitel ist eine echte Unterscheidung zu anderen Anwälten. Die Rechtsanwaltskammer prüft hart, die Voraussetzungen sind schwer zu erfüllen. Doch die Rechtsanwaltskammer hat unseren Anwälten bereits 25 mal erlaubt, den arbeitsrechtlichen Fachanwaltstitel zu führen. Qualifikationen haben wir also genug.

Zudem hat sich die Kanzlei auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Bei Spezialisierung einer Kanzlei auf ein Rechtsgebiet können sich die Anwälte untereinander austauschen. Was der eine noch nicht weiß, weiß der andere. Das Wissen einzelner erhöht das Wissen aller. Aktives Wissensmanagement führt dazu, dass das Wissen der gesamten Kanzlei höher wird. Wenn ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sich mit Fachanwälten für Medizinrecht und Mietrecht unterhält, wird der Arbeitsrechtler das Gespräch hinsichtlich des Arbeitsrechts kaum schlauer verlassen. Ganz anders hingegen in einer spezialisierten Anwaltsboutique. Wenn sich mehrere Fachanwälte eines Rechtsgebietes unterhalten, dann profitieren alle von diesem Wissensaustausch für genau dieses Rechtsgebiet. So ist es bei uns – täglich.

1.c. Schnelligkeit, Dienstleistungsgedanke und Kanzleigrundsätze

Wir machen uns viele Gedanken, wie wir unsere Mandanten zufriedenstellen können. Was unsere Mandanten uns von anderen Anwaltskanzleien erzählen, nehmen wir sehr ernst, denn wir haben das Bestreben es besser zu machen. Das führt dazu, dass wir ausreichend Rechtsanwälte beschäftigen, damit jeder unserer Kollegen genug Zeit für seine Mandanten hat. Wir sorgen auch im Urlaubs- oder Krankheitsfall dafür, dass immer eine Vertretung ansprechbar ist, die sich in den Fällen ebenfalls gut auskennt. Der Dienstleistungsgedanke wird bei uns großgeschrieben, denn wir möchten, dass Sie uns weiterempfehlen.

Über Kosten reden wir offen und umfangreich, damit es darüber keinen Streit gibt. Kurze Wartezeiten, schnelle Reaktionszeiten, Schriftsätze die rechtzeitig gefertigt und zur Überprüfung und Freigabe den Mandanten vorgelegt werden, gehören ebenso zu unserer Arbeitsweise wie die rechtzeitige und umfassende Information der Gerichte. Unsere Anwälte werden Sie nie kurz vor einem gerichtlichen Termin vor dem Arbeitsgericht Hamburg sehen, wie sie wild und in letzter Minute noch in der Akte blättern, um sich überhaupt ein Bild von dem Fall zu machen, der zwei Minuten später verhandelt wird. All das sind Auszüge der Punkte, warum andere Mandanten zu uns in die Kanzlei gewechselt sind – und immer noch dort sind.

2. Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hamburg – Informationen

Allgemeine Informationen findet man auf vielen Webseiten. Natürlich auch auf unserer, so z. B.

Allerdings ist unser Schwerpunkt nicht der, alle arbeitsrechtlichen Fragen auf unserer Webseite zu beantworten (was aufgrund des Facettenreichtums auch schlicht unmöglich ist). Wir meinen, dass ohnehin jeder Fall anders ist und daher auch anders bearbeitet werden muss. Deshalb ist es uns lieber, Sie fragen uns direkt nach Ihrem Fall und nach unserer Einschätzung, wie man Ihren Fall erfolgreich außergerichtlich oder auch gerichtlich durchficht.

Durch allgemeine Informationen bekommen Sie immer nur ein allgemeines Wissen, das Sie auf Ihren konkreten Fall nicht einfach übertragen können. Jeder Aufhebungsvertrag, jeder Arbeitsvertrag oder jede Kündigungsschutzklage muss für sich betrachtet werden. Es gibt derart viele taktische Möglichkeiten zu agieren, dass es jede Website sprengen würde. Wir können auf unserer Website nicht die jahrzehntelangen Erfahrungen unseren Anwälte niederschreiben. Vielmehr zeichnet einen guten Anwalt aus, dass er seine Erfahrung nutzt, um jeden einzelnen individuellen Fall erfolgreich zu gestalten und um Sie zielführend zu vertreten/beraten, sodass Sie zu Ihrem Recht kommen.

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2.a. Ratgeber im Arbeitsrecht

Dennoch haben wir einen Ratgeber für Arbeitsrecht auf dieser Webseite bereitgestellt. Klicken Sie sich in Ruhe durch. Wir meinen, viele wichtige Punkte ausführlich besprochen zu haben. Nützliche Tipps runden unseren Ratgeber ab. Wenn Ihnen unsere Niederschriften weiterhelfen, ohne dass Sie anwaltliche Hilfe benötigen, dann ist es umso besser und freut uns. Beachten Sie jedoch, dass es sich um allgemeine Ausführungen handelt, die nicht auf jeden Einzelfall passen. Und, dass sich die Rechtsprechung auch mal ändern kann.

2.b. Häufigste Konstellation – Das Individualarbeitsrecht

Die häufigste Konstellation ist das Individualarbeitsrecht. Dieses behandelt das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber und alle Probleme, die hieraus entstehen können. Die Kündigung greift am meisten in die Rechtsposition des Arbeitnehmers ein. Daher haben wir ausführliche Informationen unter dem Begriff „Kündigung“ im Ratgeberbereich zur Verfügung gestellt. Insbesondere die verhaltensbedingte Kündigung, die Kündigungsschutzklage, die Kündigung während einer Krankheit und der Sonderkündigungsschutz wurden bearbeitet, aber die betriebsbedingte Kündigung. (Kann womöglich auch ein Aufhebungsvertrag eine überlegenswerte Alternative zur Kündigung sein?)

Ein wichtiger Punkt dabei ist natürlich auch die Abfindung. Wann bekommt man viel und wann bekommt man weniger Abfindung fragen sich viele Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber wollen wissen, wie man die Abfindung am besten „auf null“ reduzieren kann. Eine schlüssige Antwort findet man kaum auf einer Webseite. Warum ist das so? Weil auch wir hier nicht verraten, wie wir es schaffen, hohe Abfindungssummen für Führungskräfte zu erstreiten oder aber Abfindungen komplett zu vermeiden, wenn unser Mandant ein Arbeitgeber ist. Andere erfolgreiche Arbeitsrechtskanzleien sehen das wohl ähnlich und behalten ihre Betriebsgeheimnisse für sich und ihre Mandanten. Sie veröffentlichen sie nicht auf ihren Webseiten. Wenn man über Abfindungen liest, dann nur, dass die Regelabfindung 0,5 Bruttogehälter je zurückgelegtem Beschäftigungsjahr ist. Das brauchen Sie weder lesen, noch verstehen, noch sich merken. Es ist Humbug und „schlechtes Arbeitsrecht“.

2.c. Betriebsverfassungsrecht – Das kollektive Arbeitsrecht

Arbeitsrecht in Hamburg bedeutet aber auch Betriebsverfassungsrecht. Betriebsverfassungsrecht ist kollektives Arbeitsrecht, das u. a. die Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat regelt. Zum Betriebsverfassungsrecht finden Sie auf dieser Website nur wenige Informationen. Das Betriebsverfassungsrecht ist unserer Meinung nach kompliziert und weitläufig, sodass Sie sich in jedem Fall anwaltlicher individueller Beratung bedienen sollten. Allein wie man richtig einen Betriebsrat wählt, füllt Bände arbeitsrechtlicher Literatur und es wäre vermessen, hier auch nur einen Ausschnitt dieses Wissens zu veröffentlichen. Die Bücher, die es dazu gibt, sind gut. Im Wissen niederschreiben sind andere auch (vielleicht) besser als wir. Wir lösen individuelle Fragestellungen. Unser Schwerpunkt ist deshalb nicht, viel zu schreiben und zu informieren. Unsere Aufgabe ist, Interessen im Einzelfall durchzusetzen. Wäre es anders, wären wir Professoren, würden Bücher schreiben und in der Lehre tätig sein – als Anwalt hätten wir unseren Beruf verfehlt.

3. Das Fazit

Wenn Sie allgemeine arbeitsrechtliche Informationen suchen, finden Sie sicherlich auf dieser Webseite genügend für eine erste Einschätzung Ihres Falles. Aber noch einfacher geht es, wenn Sie uns anrufen und uns Ihre konkrete(n) Frage(n) stellen. In der Regel kann ein kurzes Telefonat mehr Fragen klären als stundenlanges Surfen im Internet auf verschiedensten Webseiten.

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie das Sofortkontaktformular für die Kontaktaufnahme. Wir freuen uns, wenn wir für Sie Ihre Interessen durchsetzen und Sie in Ihrem Sinne beraten können. Mit unserer Erfahrung, unserer Qualifikation und unserem Dienstleistungsgedanken haben wir gute Voraussetzungen für einen erfolgreichen Prozess gelegt. Nun liegt es an Ihnen, Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir für Sie Ihre Interessen durchsetzen können.

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Bundesweite Kanzleistruktur – der entscheidende Vorteil für Sie

Bei uns finden Sie nicht nur in Hamburg Ihren erfahrenen Arbeitsrechtler. Dank unserer bundesweiten Kanzleistruktur sind wir flexibel, was den Ort des Rechtsstreits angeht. Sie sind Führungskraft, Geschäftsführer, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in Hamburg, die gerichtliche Auseinandersetzung findet aber in Berlin oder Nürnberg statt? Kein Problem! Ein Top-Fachanwalt an unserem Kanzleistandort im Norden bzw. Süden wird Ihre Interessen durchsetzen, wenn Sie nicht „Ihren“ Anwalt aus Hamburg bis zum Gerichtsort entsenden wollen. Auch für überörtliche Unternehmen bietet die bundesweite Kanzleistruktur aufgrund der räumlichen Flexibilität enorme Vorteile. Durch unseren festen Standort in Hamburg haben wir gleichzeitig den Vorteil, dass jeder bei uns beschäftigte Anwalt nicht nur die höchstrichterlichen Urteile des BAG kennt, sondern auch die örtlich relevanten Urteile der Hamburger Arbeitsgerichte. Indem wir die örtliche Rechtsprechung kennen, sind wir anderen Kollegen meist einige Schritte voraus.

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Anwalt Arbeitsrecht Hamburg – für Arbeitgeber, Geschäftsführer, Führungskräfte und Arbeitnehmer

Wir vertreten in unserer Kanzlei überwiegend Arbeitgeber, aber auch Geschäftsführer, Führungskräfte und Arbeitnehmer. Das ermöglicht uns einen umfassenden Einblick in beide Seiten. Denn wer vor Gericht nie einen Arbeitgeber – meist in einem Streitthema wie der Kündigung – verteidigt hat, kann dessen Strategien und Taktiken nicht vorhersehen und sich nicht optimal einstimmen. Genauso verhält es sich andersherum. Wir genießen also einen „Rundum“-Blick – und mit uns als Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg tun Sie das auch.

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