Sie haben als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin eine Abmahnung oder eine Kündigung erhalten und wissen nicht was zu tun ist? Bei uns sind Sie genau richtig. Informieren Sie sich auf unserer Website oder noch besser: Kontaktieren Sie uns jetzt!
Wer als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten hat, sollte vor allem Ruhe bewahren. In gar keinem Falle sollte der Arbeitnehmer irgendeine Unterschrift leisten. Noch nicht einmal der Empfang der Kündigung sollte quittiert werden.
Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten hat und möchte entweder bei dem Arbeitgeber weiterarbeiten oder möchte für den Verlust des Arbeitsplatzes eine richtig hohe Abfindung erhalten, dann muss er eine Kündigungsschutzklage einreichen!
Als gekündigter Arbeitnehmer hat man -gefühlt- einen Anspruch auf Abfindung. Ein Anspruch auf Abfindung für gekündigte Arbeitnehmer steht aber – bis auf wenige Ausnahmen, dazu unten mehr – nicht im Gesetz.
Die Gründe einer verhaltensbedingten Kündigung sind meistens nicht im Kündigungsschreiben selbst enthalten. Was Arbeitnehmer bekommen, ist eine verhaltensbedingte Kündigung, die entweder fristlos oder fristgerecht ausgesprochen wird.
Unsere Kanzlei
Im Arbeitsrecht sind wir mit über 20 erfahrenen Fachanwältinnen und Fachanwälten hervorragend aufgestellt – nicht nur bei Kündigungen und Kündigungsschutzverfahren, sondern auch im Betriebsverfassungsrecht oder im Tarifrecht.
Eine Abmahnung zu erhalten, ist für Arbeitnehmer häufig problematisch. Arbeitnehmer empfinden es regelmäßig als Angriff, wenn sie eine Abmahnung erhalten. In den meisten Fällen wird die Abmahnung als nicht gerechtfertigt angesehen.
Ist für Arbeitnehmer der Aufhebungsvertrag die bessere Wahl gegenüber einer sonst zu erwartenden Kündigung oder soll es der Arbeitnehmer auf eine Kündigung ankommen lassen?
Führungskräfte wechseln in der heutigen Arbeitswelt weitaus häufiger den Arbeitsplatz als in der Vergangenheit. Der überlegte Wechsel des Arbeitsplatzes ist somit zu einem festen Bestandteil der Karriereplanung geworden. Dabei geht der Trennungswunsch nicht immer vom Arbeitgeber aus!
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