Ihre Anwälte für Arbeitsrecht: Wittig Ünalp

Die Whistleblowing-Meldestelle ist Pflicht

Wir übernehmen und organisieren die „interne Meldestelle“ und kümmern uns um alle möglichen Eingaben und Hinweise, die über die Plattform eingereicht werden, so wie es das Gesetz verlangt.

Sie benötigen Unterstützung beim Thema Whistleblowing-Meldestelle?

Die Whistleblowing-Meldestelle ist Pflicht

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist beschlossene Sache. Es wird noch 2023 in Kraft treten. Wer es nicht umsetzt, obwohl er müsste, dem drohen bis zu 20.000 € Bußgeld.

Wir haben hier - für unsere eigene Kanzlei - eine solche Plattform eingerichtet. Wir wollten selbst sehen, wie es praktisch funktioniert. Nutzen Sie sie als Test, schauen Sie sich unsere echte Plattform an, machen Sie eine Eingabe/einen Hinweis (es wäre schön, wenn Sie dazu schreiben, dass es ein Test ist, schreiben Sie mal anonym oder mit Ihren Daten, laden Sie Anhänge hoch) und sehen Sie, wie es funktionieren kann. Wir löschen alles danach!

https://rawittig.whistlelink.com/

So muss das aussehen!

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung in Ihrem Unternehmen und übernehmen die Funktion der vorgeschriebenen „Meldestelle“.

 

Kosten für unsere Leistung:

Je Monat Grundvergütung inklusive 1 Stunde Arbeit 150 € netto.

Kommen Eingaben (Hinweise), rechnen wir mit derzeit 280 € netto/Std ab der 2. Stunde die Angelegenheit ab. Genaue Preise erfahren Sie in einem Gespräch.

Unser Vertrag ist fristlos für Mandanten kündbar. Also für unsere Mandanten kein Risiko. Wir wollen mit der internen Meldestelle unsere Mandanten vor allem unterstützen.

Wer Interesse hat, bitte direkt bei Dr. Jonas Krainbrink melden, 0511/69684450, der zentral alle Meldestellen unserer Mandanten  betreut. 

 

"Wir übernehmen und organisieren die „interne Meldestelle“ und kümmern uns um alle möglichen Eingaben und Hinweise, die über die Plattform eigereicht werden, so wie es das Gesetz verlangt."

Wittig Ünalp Rechtsanwälte

Was ist Sinn und Zweck des Hinweisgeberschutzgesetzes?

Der Gedanke des Gesetzgebers ist es, dass jedes Unternehmen eine Stelle haben muss, wo Mitarbeitende, aber auch Dritte (also Lieferanten, Kunden, Auftragnehmer und weitere), Umstände melden können, die nicht in Ordnung sind.

Es sollen Straftaten, Geldwäsche, Ordnungswidrigkeiten, Bestechungen, sexuelle Belästigungen usw. gemeldet werden können, und zwar auch anonym.

Jeder soll dem Unternehmen, der „internen Meldestelle“, anonym mitteilen können, wenn es seiner Meinung nach nicht in Ordnung ist, was im Unternehmen läuft. Man kann/darf als Hinweisgeber aber auch seinen Daten übermitteln. Dann kommen Themen wie Datenschutz dazu! Alles recht kompliziert, wenn Unternehmen das selber gestalten wollen – und richtig machen wollen! 

Und: Der (anonyme) Hinweisgeber MUSS über die Ermittlungen informiert gehalten werden. Und das, obwohl er sich anonym gemeldet hat. Da fangen die Probleme richtig an.

Das geht am besten über eine internetbasierte Softwarelösung. Wir haben eine solche gefunden, es gibt aber auch andere Anbieter. Uns ist es egal, welche Plattform Sie nutzen.

Wie wir das finden, dass jeder anonym Mitarbeitende oder das Unternehmen als Ganzes anschwärzen kann und sich eine interne Meldestelle damit befassen muss? Das ist ein anderes, diffiziles Thema. Fakt ist, das Gesetz ist da und muss umgesetzt werden, sonst drohen Bußgelder. Und wenn sich die falschen Leute um solche Eingaben kümmern, wird es sicher richtig gemütlich im Unternehmen.

 

Genauere Details zum Hinweisgeberschutzgesetz

Ab 2023 ist es für Unternehmen ab 50 Arbeitnehmer zwingend erforderlich, dass sie eine entsprechende interne Meldestelle einrichten, über die intern Hinweise auf im Unternehmen verübte

  • Straftaten,
  • Ordnungswidrigkeiten und
  • weitere bestimmte Verstöße

mitgeteilt werden können. Das Gesetz ist beschlossene Sache. Noch in 2023 muss daher die Meldestelle bestehen, wenn mehr als 50 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Werden mehr als 250 Arbeitnehmer beschäftigt, ist binnen 3 Monaten ab Verkündung des Gesetzes die Meldestelle einzurichten. Praktisch daher ab sofort.

Es droht ein Bußgeld i.H.v. 20.000 € wenn die Meldestelle nicht eingerichtet wurde.

Referenzen gefällig?

Diese Unternehmen vertrauen uns seit Jahren. Wir sind die beste Arbeitsrechtskanzlei, die diese Unternehmen beauftragen konnten. Wir sind stolz, dass wir den Mittelstand vertreten!  

Mehr

Wittig Ünalp hilft!

Auf Wunsch:

Wir vermitteln auf Wunsch eine gesetzeskonforme, anonyme Plattform (so wie unsere Plattform, die wir selbst nutzen, https://rawittig.whistlelink.com/).

Natürlich haben wir keinerlei finanzielle Vorteile davon. Wir können auf allen Plattformen als „interne Meldestelle“ fungieren und unsere Dienstleistung anbieten.

 

Was wir machen: 

Wir übernehmen und organisieren die „interne Meldestelle“ und kümmern uns um alle möglichen Eingaben und Hinweise, die über die Plattform eigereicht werden, so wie es das Gesetz verlangt. Wir beachten alle Fristen und den Datenschutz und ermitteln den Sachverhalt.

 

Kosten für unsere Dienste:

 Für unsere Dienstleistung berechnen wir 150 € netto/Monat, wenn keine Eingaben erfolgen. Erfolgen Hinweise und müssen diese bearbeitet werden, berechnen wir für unseren Aufwand derzeit 280 €/Std. Dazu wird ein gesonderter Vertrag (Vergütungsvereinbarung) geschlossen. Der Vertrag ist von Mandantenseite - auch per mail - fristlos jederzeit kündbar.

 

Das Problem, wenn Sie selbst die interne Meldestelle sind:

Das Problem bei der Besetzung einer internen Meldestelle durch eigenes Personal ist, dass dann  Kollegen gegen Kollegen ermitteln sollen. Wir halten das für extrem schlecht für das Betriebsklima. Übernehmen wir diese Aufgabe, ist das Problem gelöst.

Auch die Sorge potenzieller Unruhe im Betrieb ist gebannt, gerade auch dann, wenn der Hinweis nicht anonym erfolgt. Eine vollständige objektive Aufklärung des Sachverhalts ohne Beziehungsgeflecht wird so sichergestellt.

Wir als Anwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bieten das für die Prüfung der Vorwürfe erforderliche Fachwissen. Der Gesetzgeber ermöglicht es ausdrücklich, dass die interne Meldestelle auch von Externen wie Rechtsanwälten betreut wird.

 

Wir unterstützen unsere Mandanten!

Dabei sorgen wir nicht nur für eine fristgemäße Bearbeitung der Meldungen, sondern prüfen fachkundig, ob Maßnahmen erforderlich sind. Wir leiten – wenn nötig - die internen Ermittlungen, damit Verstöße so schnell wie möglich aufgedeckt werden. Gleichzeitig achten wir darauf, dass keine unnötigen Störungen des Betriebes erfolgen.

Kurz: Wir sorgen für die richtige Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen!

Unsere selbst genutzte Software: Die Software whistlelink bietet eine saubere und einfache Softwarelösung für Meldungen, die gesetzeskonform ist. Wir haben sie getestet und nutzen sie auch für unsere Anwaltskanzlei und empfehlen sie daher gerne.

Wir sind mit Whistlelink nicht wirtschaftlich verbunden und erhalten keine Provision o.ä. Wir arbeiten selbstverständlich auch mit allen anderen Lösungen, die bei den Arbeitgebern vorhanden sind.

Unsere Kosten sind transparent: Wir berechnen für unsere tatsächliche Tätigkeit derzeit € 280 €/Std. Dabei fällt für die erste Stunde – das monatliche Mindestvolumen – lediglich ein verminderter Satz von € 150,- netto/Monat an. Näheres dann im Gespräch.

Ihre Anwälte für Arbeitsrecht: Wittig Ünalp

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Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie unser Kontaktformular oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir helfen – sofort!

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