Wittig Ünalp ist seit über 20 Jahren im Arbeitsrecht aktiv und unterhält – neben 6 anderen Standorten – auch eine erfolgreiche Kanzlei für Arbeitsrecht in Berlin. Direkt an der Uhlandstraße 29 empfangen wir unsere Mandanten in großzügigen und eleganten Räumen.
Unsere Kanzleileiterin, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Nadine Seidel, verfügt über jahrelange und erhebliche arbeitsrechtliche Erfahrung. Zwar sind in Berlin viele Anwälte tätig, auch einige spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht. Aber reine Arbeitsrechts-Boutiquen in Berlin mit einer gewissen Größe findet man selten. Aufgrund unserer Größe (sechs Kanzleistandorte gehören zur Gruppe „Wittig Ünalp“) können wir bundesweit vor allen Arbeitsgerichten agieren, das ist vor allem für überörtlich tätige Arbeitgeber wichtig.
Aber natürlich ist das Berliner Arbeitsgericht für uns beinahe ein täglicher und auch der wichtigste Weg. Denn wer in Berlin im Arbeitsrecht erfolgreich agieren will, muss die Gerichte und Richter in Berlin kennen. Denn eine gute arbeitsrechtliche Beratung muss immer auch berücksichtigen, welcher Richter am Ende über den Fall entscheiden wird. Voraussetzung dafür ist eine hohe und langjährige Spezialisierung sowie am besten eine tägliche Auseinandersetzung vor dem Berliner Arbeitsgericht.
Sehen Sie sich auf dieser Webseite an, wie wir im Arbeitsrecht tätig sind und wie unser Ansatzpunkt ist. Wir meinen, dass es sich auf alle Fälle lohnt, uns im Arbeitsrecht zu beauftragen. Denn unsere Erfahrung, unser Wissen und unsere Qualifikation sind Ihr Vorteil.
Weiter nach einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin zu suchen ist unnötig, denn Sie wurden bereits fündig. In unserer Kanzlei in Berlin finden Sie sicher Ihre Fachanwältin oder Fachanwalt für Arbeitsrecht. Immerhin stehen Ihnen bei uns über 40 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Stand 2023, bundesweit) zur Verfügung. Davon führen über 20 den Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht.
Wir vertreten in unserer Kanzlei gleichermaßen Arbeitgeber (ca. 75 %) wie auch Führungskräfte, Geschäftsführer und Arbeitnehmer (ca. 25 %). Dadurch bekommen wir einen hervorragenden Einblick in die Anforderungen und Erwartungen beider Seiten bei Rechtsstreitigkeiten. Ein Fachanwalt kann noch so gut sein, solange er immer nur eine von beiden Seiten vertritt, mangelt es ihm an Weitblick. Perspektivwechsel sind so nicht möglich. Wir können das! Wir wissen um die Taktiken und Strategien beider Seiten, nämlich die der Arbeitgeber und die der Arbeitnehmer. So können wir besser auf Ihren Fall eingehen und noch bessere Ergebnisse für Sie erzielen.
Gerne zeigen wir Ihnen mehr rund um unsere Kernphilosophie, Arbeitgeber, Führungskräfte, Geschäftsführer und Arbeitnehmer zu vertreten auf.
Arbeitsrecht ist Kündigung, Abmahnung, Abfindung, Zeugnis und vieles mehr. Bereits der Gründer der Kanzlei, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Maximilian Wittig, hat sich vor über 20 Jahren auf das Arbeitsrecht spezialisiert und damit auch die Ausrichtung der gesamten Kanzlei beeinflusst. Unsere Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Nadine Seidel baute das Arbeitsrecht weiter aus und vertritt sowohl namhafte große Berliner Unternehmen als auch Führungskräfte, Geschäftsführer und Arbeitnehmer.
Kündigungsschutzklagen gehören zum täglichen Geschäft einer Kanzlei unserer Ausrichtung. Natürlich unterstützen wir aber auch Arbeitgeber bei Tarifverhandlungen, Betriebsvereinbarungen oder bei der betrieblichen Altersvorsorge. Es geht nicht immer nur um die Klassiker Abmahnung, Kündigungsschutzklage und Abfindung, sondern auch um die Nischenbereiche des Arbeitsrechts. Sie gehören genauso zum Spektrum unserer anwaltlichen Dienstleistung als Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Der Arbeitsvertrag bildet das Herz eines jeden Arbeitsverhältnisses. im Arbeitsvertrag ist geregelt, was der Arbeitnehmende schuldet und was der Arbeitgebende dafür gibt.
Für Arbeitnehmer ist der Arbeitsvertrag deshalb extrem wichtig, weil bei Verstößen gegen den Arbeitsvertrag Abmahnungen und gegebenenfalls auch die Kündigung droht. Auch zum Erreichen von Zielen und Bonuszahlungen ist die Lektüre und das Verständnis des Arbeitsvertrages wichtig.
Für Arbeitgeber ist die richtige Gestaltung von einem Arbeitsvertrag deshalb wichtig, da es auch um Sonderzahlungen geht, um flexible Arbeitszeiten, um Regelungen zum Homeoffice oder zur Kurzarbeit.
Wenn Arbeitnehmende denken, noch Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber zu haben ist es für Arbeitgeber sinnvoll, eine wirksame Ausschlussklausel im Arbeitsvertrag zu vereinbaren. Dann kann der Arbeitnehmende nur innerhalb einer recht kurzen Frist von drei Monaten seine Ansprüche geltend machen. Wird die Frist versäumt, sind die Ansprüche erledigt.
Für viele Arbeitnehmende ist der Kündigungsschutz sehr wichtig. Sie wollen sich sicher fühlen und wollen ihre Arbeit in einem sicheren Umfeld ausüben. Der Kündigungsschutz dient dazu, dass Arbeitgebende nicht willkürlich Arbeitsverhältnisse beenden können. Deshalb können Arbeitgeber nicht ohne einen triftigen Grund Arbeitsverhältnisse kündigen. Geregelt ist der Kündigungsschutz überwiegend im Kündigungsschutzgesetz.
Das Kündigungsschutzgesetz selbst ist allerdings nur anwendbar für Betriebe, die in der Regel mehr als zehn Mitarbeitende beschäftigt. Wer in einem Kleinbetrieb arbeitet, wo nicht mehr als zehn Mitarbeitende tätig sind, der genießt keinen Kündigungsschutz nach diesem Gesetz. Trotzdem darf eine Kündigung niemals willkürlich sein oder rechtsmissbräuchlich oder gegen das Maßregelungsverbot verstoßen. Das gilt unabhängig von der Betriebsgröße.
Kündigungen auszusprechen stellt Arbeitgebende häufig vor Schwierigkeiten. Die meisten kennen nicht die Kosten, die mit einer unwirksamen Kündigung verbunden sind. Deshalb werden häufig Kündigungen nicht ausgesprochen, obwohl die Arbeitgebenden mit den betreffenden Arbeitnehmern nicht mehr weiter zusammenarbeiten wollen.
Für Arbeitnehmende können Kündigungen dagegen mit schlimmen Folgen verbunden sein. Arbeitnehmende nehmen bei Kündigungen als erstes wahr, dass ihre Arbeit offensichtlich nicht ausgereicht hat. Ihre Arbeitsleistung wurde als so schlecht angesehen, dass offenbar eine Kündigung die einzige Möglichkeit war, die dem Arbeitgeber verblieben ist.
Arbeitnehmenden kann nur empfohlen werden, nach Empfang einer Kündigung nichts anderes zu unternehmen als so schnell es geht einen Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin aufzusuchen, um die Angelegenheit in Ruhe zu besprechen und die nächsten Schritte gut abzuwägen.
Mobbing ist ein häufig benutztes Wort, wobei in vielen Fällen die Bedeutung den meisten nicht ganz klar ist. Nicht jede Aufforderung eines Vorgesetzten, etwas zu tun oder zu lassen, ist Mobbing, auch dann nicht, wenn der Vorgesetzte diese Anweisungen gar nicht geben durfte. Auch das einmalige oder mehrmalige beleidigen ist noch kein Mobbing für sich.
Mobbing ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das systematische anfeinden, schikanieren oder diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte. Ziel ist der Ausstoß aus dem Arbeitsverhältnis. Mobbing kann nur über eine längere Zeit erfolgen, mindestens über sechs Monate hinweg und muss oft vorgenommen werden, mindestens einmal pro Woche. Mobbingfälle sind extrem langwierig und leider auch schwer nachweisbar.
Nadine Seidel
Nein, es besteht kein Anspruch bei der Kündigung des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung an ihn. Arbeitgeber zahlen dann gerne freiwillig eine Abfindung, wenn sie ansonsten den Arbeitnehmer nicht aus dem Betrieb entfernen können. Benötigen Sie als Arbeitgeber eine Beratung zu einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag? Vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung sollte meiner Erfahrung nach immer ein Anwalt sich die Sache ansehen. Das Risiko muss finanziell bewertet werden, und eine Strategie entwickelt werden, wie besonders günstig das Arbeitsverhältnis für den Arbeitgeber gelöst werden kann. Gleiches gilt, wenn einem Arbeitnehmer ein Aufhebungsvertrag vorgelegt werden soll. Kenntnisse der Verhandlungstaktik sind dabei zwingend erforderlich.
Der Aufhebungsvertrag kommt nur zustande, wenn der Arbeitnehmer einverstanden ist. In einem 1., 2. oder auch 3. Gespräch ist ein in Verhandlungstaktik geschulter Anwalt wesentlich erfolgreicher als der Arbeitgeber selbst. Der Arbeitgeber ist viel zu nah an seinem eigenen Fall, sodass er objektive Inhalte des Arbeitnehmers regelmäßig nicht zur Kenntnis nimmt. Der Arzt operiert auch nicht seine eigene Tochter, sondern überlässt es einem erfahrenen Kollegen. Genauso sollten Arbeitgeber vorgehen: Überlassen Sie Verhandlungen den Profis, wenn es um richtiges Geld geht.
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Arbeitnehmer sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Er sorgt entweder dafür, dass das Arbeitsverhältnis erhalten bleibt oder eine möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes vom Arbeitgeber bezahlt werden muss.
Der Arbeitnehmer bekommt eine Kündigung und geht im besten Fall sofort zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Zunächst sollte außergerichtlich versucht werden, das Thema mit dem Arbeitgeber zur Zufriedenheit aller zu lösen. Kommt es nicht zur Lösung, müssen wir gemeinsam innerhalb kurzer Frist (3 Wochen) die Kündigungsschutzklage einreichen. Die Unwirksamkeit der Kündigung soll das Arbeitsgericht dann feststellen. Der Arbeitgeber wird sich wehren, dann wird sich so lange gestritten, bis das Arbeitsgericht entscheidet. Entweder das Arbeitsverhältnis besteht dann weiter oder das Arbeitsverhältnis ist durch Kündigung beendet. Die 3. und häufigste Variante ist, dass die Angelegenheit durch einen Vergleich endet und der Arbeitgeber eine möglichst hohe Abfindung zahlt. Je besser der Anwalt, desto höher die Abfindung. Ganz einfach.
Auch in Berlin gilt, dass ein Arbeitgeber nur dann eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen kann, wenn ein erheblicher Vertragsverstoß verursacht wurde. Arbeitsgerichte verlangen in der Regel, dass vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung eine einschlägige Abmahnung erfolgt ist. Treten Sie mit uns in Kontakt und wir prüfen die Sachlage.
Berlin ist eine riesige Stadt mit sehr vielen Anwälten. Den richtigen Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin zu finden, ist nicht ganz einfach. Für viele unserer Mandanten ist es wichtig, dass es in der Kanzlei nicht nur einen Fachanwalt für Arbeitsrecht gibt, sondern mehrere Anwält*innen und so alle Nischengebiete abgedeckt werden können. Auch ist es unseren Mandanten sehr wichtig, dass der Anwalt nicht nur für Arbeitnehmer tätig ist oder nur für Arbeitgeber, wodurch er beide Seiten kennt und regelmäßig vertritt, denn nur dann weiß man, wo die jeweiligen Schwächen Gegenseite sind. Eine Besonderheit in Berlin ist, dass häufig Anwälte auf der Gegenseite auftreten, die nur (sehr) selten mit Arbeitsrecht zu tun haben. Entsprechend schwierig sind dann die Verhandlungen, da die Grundzüge des Arbeitsrechts häufig dort nicht bekannt sind.
Die Frage ist nicht, ob man selber fristlos kündigen kann, sondern was passiert, wenn man einfach fristlos kündigt, obwohl man nicht fristlos kündigen darf. Der Arbeitnehmer wird vertragsbrüchig, aber was kostet das? Wenn es nichts kostet, kann der Arbeitnehmer vertragsbrüchig werden. Wer das moralisch anders sieht, darf nicht fristlos kündigen. Letztlich eine Entscheidung des jeweiligen einzelnen Arbeitnehmers.
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