Das 13. Gehalt ist eine schöne Sache. Worum geht's dabei und wie sichere ich mir als Arbeitnehmer das 13. Gehalt?
Das 13. Gehalt ist auch im Arbeitsvertrag geregelt. Das heißt, der Arbeitnehmer hat ohne eine solche Zusage, ein 13. Gehalt zu erhalten, keinen Anspruch hierauf. Ausgangspunkt des Anspruchs ist daher die entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag. Auch das 13. Gehalt kann unter einem Freiwilligkeitsvorbehalt gestellt sein wie das Weihnachtsgeld. Ausführungen dazu finden Sie unter Weihnachtsgeld. Das 13. Gehalt muss außerdem nicht immer im November oder Dezember bezahlt werden, es kann auch im Juni oder August bezahlt werden. Das 13. Gehalt kann auch arbeitsvertraglich so gestaltet sein, dass der Arbeitnehmer es zurückzahlen muss, wenn er innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Auszahlung selber den Arbeitsvertrag kündigt. Auch solche Rückzahlungsklauseln können sehr leicht unwirksam sein, da die Rechtsprechung an der Klarheit der Regelung häufig zweifelt.
Wenn Sie Arbeitnehmer sind und der Arbeitgeber fordert von Ihnen die Rückzahlung des 13. Gehalts lohnt sich in jedem Fall der Gang zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Für Arbeitgeber gilt der dringende Rat, Arbeitsverträge regelmäßig auch hinsichtlich der Rückzahlungsklauseln anhand der aktuellen Rechtsprechung überprüfen zu lassen. Früher wirksame Klauseln können heute aufgrund der aktuellen Rechtsprechung unwirksam sein.
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