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Muster: Fristgerechte Kündigung eines Arbeitnehmers

Wer als Arbeitnehmer kündigen will, sollte richtig kündigen. Noch besser wäre es, vorher einen Anwalt für Arbeitsrecht zu fragen, ob nicht doch noch eine Abfindung auszuhandeln ist.

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Muster fristgerechte Kündigung Arbeitnehmer

Allgemeine Warn-Hinweise zur Nutzung unserer kostenlosen Muster

Nachfolgend finden Sie ein kostenloses Muster einer Kündigung, die der Arbeitnehmer verwenden kann.

 

An
Arbeitgeber Name (Müller GmbH)
zu Händen der Personalabteilung
Adresse

 

Ort, Datum

 

Kündigung meines Arbeitsverhältnisses

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Müller,

hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis, begründet durch den Arbeitsvertrag vom (Datum des Arbeitsvertrages einfügen) zum (Datum einfügen), höchst hilfsweise zum nächst möglichen Zeitpunkt.

Mit freundlichen Grüßen

 

Original Unterschrift des Arbeitnehmers

Wir, die Firma Müller GmbH, bestätigen den Eingang der original unterzeichneten Kündigung am (Datum einfügen):

 

Ort, Datum, Stempel, Unterschrift

Drucken

Hinweise:

  • Die Kündigung muss original unterschrieben dem Arbeitgeber zugehen, damit Sie wirksam ist. Sollte der Arbeitgeber bestreiten, die Kündigung erhalten zu haben, müssen Sie den Nachweis führen, dass der Arbeitgeber die original unterzeichnete Kündigung erhalten hat. Am einfachsten geschieht dies, indem man sich die Bestätigung schriftlich von der Personalabteilung holt.
  • Die Kündigung muss zweimal ausgefertigt werden, da der Arbeitnehmer eine von der/dem Firma/Arbeitgeber unterzeichnete Ausfertigung wieder mitnimmt. Die Original - Kündigung muss beim Arbeitgeber verbleiben. Die Originalbestätigung muss der Arbeitnehmer mitnehmen.
  • In die Kündigung selbst sollte nichts weiter aufgenommen werden außer ausschließlich die Kündigung. Sollten noch Urlaubsansprüche bestehen, sollte das direkt mit der Personalabteilung abgeklärt, ansonsten ein entsprechender Urlaubsantrag eingereicht werden.
  • Sollten weitere Punkte zu klären sein, kann das gerne in einem separaten Dokument geschehen.
  • Sollte kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegen und deshalb das Datum des Arbeitsvertrages nicht in der Kündigung genannt werden können, kann dieser Teil der Kündigung auch weggelassen werden. Der Textteil lautet dann nur: „hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis zum (Datum einfügen), höchst hilfsweise zum nächst möglichen Zeitpunkt.“
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