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Klagen vor dem Arbeitsgericht

Wer eine Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen will, kann das auch ohne Anwalt tun. Ist das schlau?

Eine Klage vor dem Arbeitsgericht ist recht einfach einzureichen. Überwiegend werden Klagen durch Arbeitnehmer bei dem Arbeitsgericht eingereicht.

Kein Anwaltszwang vor dem Arbeitsgericht

Vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer sich selbst vor dem Arbeitsgericht vertreten kann. Allerdings wird aufgrund der Schwierigkeit der Rechtslage dringend dazu geraten, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen.

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Der Gütetermin ist einer der wichtigsten Termine für Arbeitgeber!

Nach Einreichung einer Kündigungsschutzklage bekommt der Arbeitgeber eine Einladung zu einem sogenannten Gütetermin vor dem Arbeitsgericht. An diesem Gütetermin versucht das Gericht eine vergleichsweise Lösung herbeizuführen. Der Gütetermin findet in der Regel binnen 3 Wochen nach Eingang der Kündigungsschutzklage bei Gericht statt. Es ist ein sehr schneller Termin, auf den sich Arbeitgeber gut vorbereiten sollten. Denn er ist nach unserer Ansicht einer der wichtigsten Termine für den Arbeitgeber, aber auch der Termin, der am häufigsten von Arbeitgebern unterschätzt wird. Viele Anwälte für Arbeitsrecht bereiten diesen Termin unzureichend vor.

Warum das so ist und wie es richtig geht, erklären wir in kurzen Worten in unserem Video, der auch auf unserem YouTube Kanal abrufbar ist:

Kosten bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht

Vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Kosten. Beauftragt ein Arbeitnehmer keinen Anwalt, sondern vertritt sich vor dem Arbeitsgericht selbst, dann muss er den Anwalt des Arbeitgebers nicht bezahlen, selbst wenn der Arbeitnehmer den Fall vollständig verliert. Das gilt für sämtliche Klagen vor dem Arbeitsgericht, egal ob es um Kündigungsschutz, Pkw-Nutzung, Schadensersatzansprüche, Urlaubsabgeltung oder Überstundenabgeltung geht.

Verzugslohn Risiko für Arbeitgeber

Nach Ausspruch einer Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist kommt der Arbeitnehmer zu Recht nicht mehr zur Arbeit. Reicht der Arbeitnehmer rechtzeitig Klage ein und gewinnt den Prozess läuft der Arbeitgeber Gefahr, für die Dauer des Prozesses Lohn dem Arbeitnehmer zahlen zu müssen, obwohl dieser keine Arbeitsleistung erbracht hat. Dieses Risiko müssen Arbeitgeber kennen und wissen, wie man damit umgeht. Im Video wird skizziert, wie der Verzugslohnanspruch entsteht und wie man als Arbeitgeber damit umgehen muss.

 

Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts

Bei jedem Arbeitsgericht gibt es eine Rechtsantragsstelle. Dort kann jeder Arbeitnehmer hingehen und eine Klage anfertigen lassen. Vor allen Dingen bei Kündigungsschutzklagen hilft die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts, die Klage in die richtige Form zu gießen. Die Rechtsantragsstelle bei dem jeweiligen Arbeitsgericht ist allerdings keine Rechtsberatungsstelle, sondern nur dafür da, dass die Schriftsätze formal richtig gefertigt werden. Wer bspw. eine Kündigung erhalten hat und bei wem der Ablauf der dreiwöchigen Kündigungsschutzklagefrist droht, der kann mit der Kündigung zum Arbeitsgericht gehen und bei der Rechtsantragsstelle eine Kündigungsschutzklage aufsetzen lassen, die dann beim Arbeitsgericht eingereicht werden kann. Kosten entstehen dabei nicht.

Beweisproblematiken vor dem Arbeitsgericht

Die Beweisproblematik ist bei Klagen vor dem Arbeitsgericht ein sehr wichtiger Punkt. Wer muss was beweisen? Muss der Arbeitgeber beweisen, dass der Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten hat? Muss der Arbeitnehmer beweisen, dass die Kündigung nicht original unterzeichnet war? Müssen Arbeitgeber die Kündigung zustellen und wenn ja, wie geht das? All das wird unter Beweisproblematiken auf dieser Website erörtert.

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