Eine Klage vor dem Arbeitsgericht ist recht einfach einzureichen. Überwiegend werden Klagen durch Arbeitnehmer bei dem Arbeitsgericht eingereicht.
Kein Anwaltszwang vor dem Arbeitsgericht
Vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer sich selbst vor dem Arbeitsgericht vertreten kann. Allerdings wird aufgrund der Schwierigkeit der Rechtslage dringend dazu geraten, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen.
Kosten bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht
Vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Kosten. Beauftragt ein Arbeitnehmer keinen Anwalt sondern vertritt er sich vor dem Arbeitsgericht selbst, dann muss er den Anwalt des Arbeitgebers nicht bezahlen, selbst wenn der Arbeitnehmer den Fall vollständig verliert. Das gilt für sämtliche Klagen vor dem Arbeitsgericht, egal ob es um Kündigungsschutz, Pkw-Nutzung, Schadensersatzansprüche, Urlaubsabgeltung oder Überstundenabgeltung geht.
Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts
Bei jedem Arbeitsgericht gibt es eine Rechtsantragsstelle. Dort kann jeder Arbeitnehmer hingehen und eine Klage anfertigen lassen. Vor allen Dingen bei Kündigungsschutzklagen hilft die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts, die Klage in die richtige Form zu gießen. Die Rechtsantragsstelle bei dem jeweiligen Arbeitsgericht ist allerdings keine Rechtsberatungsstelle sondern nur dafür da, dass die Schriftsätze formal richtig gefertigt werden. Wer bspw. eine Kündigung erhalten hat und bei wem der Ablauf der dreiwöchigen Kündigungsschutzklagefrist droht, der kann mit der Kündigung zum Arbeitsgericht gehen und bei der Rechtsantragsstelle eine Kündigungsschutzklage aufsetzen lassen, die dann beim Arbeitsgericht eingereicht werden kann. Kosten entstehen nicht.
Beweisproblematiken vor dem Arbeitsgericht
Die Beweisproblematik ist bei Klagen vor dem Arbeitsgericht ein sehr wichtiger Punkt. Wer muss was beweisen? Muss der Arbeitgeber beweisen, dass der Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten hat? Muss der Arbeitnehmer beweisen, dass die Kündigung nicht original unterzeichnet war? Muss der Arbeitgeber die Kündigung zustellen und wenn ja, wie geht das? All das wird unter Beweisproblematiken auf dieser Website erörtert.
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