Ihre Anwälte für Arbeitsrecht: Wittig Ünalp

Urteile

Auf unserer Website fassen wir regelmäßig die wichtigsten Urteile aus dem Arbeitsrecht für Sie zusammen. Als Kanzlei für Arbeitsrecht mit über 25 Jahren Erfahrung sind wir Experten in diesem Bereich. Fragen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!

Sie benötigen Unterstützung im Arbeitsrecht?

Kündigung und Entgeltfortzahlung: Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen unter der Lupe

BAG, Urt. v. 18.1.2023 – 5 AZR 108/22

In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Frage erörtert, wann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihren hohen Beweiswert verlieren kann, insbesondere wenn sie zeitlich exakt mit einer Kündigungsfrist übereinstimmt.

Der Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer erhielt am 2. Mai 2022 eine Kündigung zum 31. Mai 2022. Am selben Tag legte er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, die zunächst bis zum 6. Mai 2022 gültig war und später bis zum Ende der Kündigungsfrist verlängert wurde. Der Arbeitgeber verweigerte die Entgeltfortzahlung mit der Begründung, die Bescheinigungen seien durch die zeitliche Übereinstimmung mit der Kündigungsfrist unglaubwürdig.

Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht sprachen dem Kläger die Entgeltfortzahlung zu, doch der Arbeitgeber zog vor das BAG.

Das Urteil

Das BAG hob das Urteil des Landesarbeitsgerichts teilweise auf und verwies die Sache zurück. Es bestätigte, dass der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen grundsätzlich hoch ist, dieser jedoch erschüttert werden kann, wenn ernsthafte Zweifel an der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit bestehen.

Das Gericht stellte klar, dass die zeitliche Koinzidenz von Kündigungsfrist und Dauer der Arbeitsunfähigkeit ein solches Indiz sein kann. Im konkreten Fall wurden die Bescheinigungen mehrfach verlängert und deckten sich exakt mit der Kündigungsfrist. Zudem war der Arbeitnehmer ab dem ersten Tag nach Ablauf der Kündigungsfrist wieder arbeitsfähig und nahm eine neue Beschäftigung auf.

Das BAG betonte, dass bei der Prüfung des Beweiswerts alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden müssen. Im vorliegenden Fall habe das Landesarbeitsgericht dies unzureichend getan, weshalb eine erneute Beweisaufnahme erforderlich sei.

Hinweise für die Praxis

  1. Höherer Prüfaufwand bei auffälligen Bescheinigungen: Arbeitgeber sollten bei Verdacht auf Missbrauch von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen genau prüfen, ob außergewöhnliche Umstände vorliegen. Dies können insbesondere eine auffällige zeitliche Übereinstimmung mit der Kündigungsfrist oder die Aufnahme einer neuen Beschäftigung unmittelbar nach Ablauf der Arbeitsunfähigkeit sein.
  1. Umfassende Dokumentation: Ein bloßer Verdacht reicht nicht aus. Arbeitgeber müssen konkrete Indizien darlegen können, die den Beweiswert der Bescheinigung erschüttern. Dies kann durch eine detaillierte Sachverhaltsschilderung und Zeugen geschehen. Oder aber die zeitliche Übereinstimmung von AU und Kündigungsfrist.

Rechtsberatung einholen: Vor einer Verweigerung der Entgeltfortzahlung ist es ratsam, juristische Beratung in Anspruch zu nehmen. Letztlich wird ein Arbeitgeber aber nie mehr zahlen müssen, als wenn er von Anfang an den Lohn bezahlt hätte (zzgl. Gerichts und Anwaltskosten des eigenen Anwalts).

Logo mit Schriftzug

Sie benötigen Unterstützung im Arbeitsrecht?

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie unser Kontaktformular oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir helfen – sofort!

Kontakt
Wittig Ünalp: Fachanwälte für Arbeitsrecht

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH // Impressum // Datenschutz

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwalts-GmbH
Impressum // Datenschutz

[code_snippet id=6]
envelopephone-handsetcrossmenuchevron-downarrow-uparrow-down