Ihre Anwälte für Arbeitsrecht: Wittig Ünalp

Urteile

Auf unserer Website fassen wir regelmäßig die wichtigsten Urteile aus dem Arbeitsrecht für Sie zusammen. Als Kanzlei für Arbeitsrecht mit über 25 Jahren Erfahrung sind wir Experten in diesem Bereich. Fragen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!

Sie benötigen Unterstützung im Arbeitsrecht?

Sind e-Autos eine Gefahr für das Arbeitsverhältnis?

LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2023, 8 Sa 224/23

Neue Umstände bringen neue Herausforderungen. Doch häufig sind Arbeitgebende nicht richtig vorbereitet.

Der Sachverhalt

Der Kläger – stolzer Besitzer eines Hybridfahrzeugs – war bei dem Beklagten, dem Betreiber einer Herberge, als Rezeptionist angestellt. Der Beklagte erhielt von weiteren Arbeitnehmenden den Tipp, dass der Kläger sein Fahrzeug heimlich über dessen Steckdosen auflade, wenn er zur Spätschicht eingeteilt sei. Das Fahrzeug des Klägers sei mindestens zehn Mal auf dem Mitarbeiterparkplatz oder hinter dem Fahrradschuppen gesehen worden, während es an den Strom des Beklagten angeschlossen gewesen sei. Bereits am nächsten Tag erwischte der Beklagte den Kläger. Dieser hatte sein Fahrzeug an einer 220 Volt Steckdose im Flur des Seminartrakts angeschlossen. Nach der Berechnung des Beklagten ist ihm allein bei diesem Vorfall

ein Schaden von mindestens € 0,4076

entstanden. Er kündigte dem Kläger fristlos.

Der Kläger erhob eine Kündigungsschutzklage. Er behauptete, sein Fahrzeug nur für wenige Minuten geladen zu haben, um nach dem Ende des Spätdienstes nach 24:00 Uhr noch bis nach Hause fahren zu können. Es sei an diesem Tag nämlich zu einem unerwarteten und nicht nachvollziehbaren technischen Leistungsabfall des Akkus gekommen. Er habe in dieser Situation davon ausgehen dürfen, dass der Beklagte ihm Hilfestellung geben würde. Weitere Ladevorgänge bestritt der Kläger. Außerdem sei geduldet gewesen, dass die Arbeitnehemenden die Akkus privater Geräte (Mobiltelefone, Tablets, E-Bikes und E-Roller, Bluetooth- Lautsprecher, E- Zigaretten, private Kaffeemaschinen, Heizlüfter und Ventilatoren) im Betrieb laden.

Das Urteil

Das Arbeitsgericht Duisburg ermittelte zwar, dass der Kläger sein Fahrzeug ca. fünf bis sechs Mal geladen habe. Dies stelle an sich auch einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung dar. Im konkreten Fall wäre eine Abmahnung jedoch ausreichend gewesen.

Auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, welches über die Berufung zu entscheiden hatte, war der Ansicht, dass das unerlaubte Laden eines Privatfahrzeugs auf Kosten des Arbeitgebers an sich ein Kündigungsgrund sei. Dies gelte insbesondere dann, wenn das Laden an einer 220 Volt Steckdose und nicht an einer Wallbox oder eingerichteten Ladestation stattfinde. Im konkreten Fall hatte das Gericht allerdings Zweifel, ob überhaupt von einem unerlaubten Laden auszugehen sei. Diese Frage habe das Landesarbeitsgericht aber offenlassen können, da aufgrund des sehr geringen Schadens eine Kündigung in jedem Fall unverhältnismäßig sei.

Hinweise für die Praxis

Der beklagte Arbeitgeber verlor, weil er nicht richtig auf die neue Situation „e-Auto“ vorbereitet war. Er hatte in der Vergangenheit das Aufladen kleinerer Elektrogeräte in seinem Betrieb geduldet, das hatten die vernommenen Zeugen gegenüber dem Gericht bestätigt. Ein konkretes Verbot, e-Autos zu laden, gab es hingegen nicht. Das Gericht kam daher zu dem Ergebnis, dass

„vor diesem Hintergrund (…) trotz des strafbewehrten Verhaltens des Klägers nicht davon ausgegangen werden [kann], dass ihm ohne weiteres klar sein musste, dass der Beklagte das Verhalten nicht dulden werde und er damit den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses gefährde“.

Arbeitgebende sollten die bestehenden Regelungen in ihren Betrieben regelmäßig darauf prüfen, ob eine Aktualisierung / Ergänzung sinnvoll ist. Als Spezialisten im Arbeitsrecht haben wir den richtigen Blick für Regelungslücken und Optimierungspotential. Sprechen Sie uns gerne an.

Logo mit Schriftzug

Sie benötigen Unterstützung im Arbeitsrecht?

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie unser Kontaktformular oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir helfen – sofort!

Kontakt
Wittig Ünalp: Fachanwälte für Arbeitsrecht

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH // Impressum // Datenschutz

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwalts-GmbH
Impressum // Datenschutz

[code_snippet id=6]
envelopephone-handsetcrossmenuchevron-downarrow-uparrow-down