Ihre Anwälte für Arbeitsrecht: Wittig Ünalp

Urlaub

Über den Urlaub gibt es viel Diskussionen und Halbwissen. Wir räumen auf.

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Zum Urlaub haben wir ein kleines Video gemacht, ein Kanzlei-Urlaubsvideo sozusagen, wir wünschen viel Spaß!

Der Urlaubsanspruch ist geregelt im Bundesurlaubsgesetz. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt in Deutschland 24 Werktage, § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Auch der Samstag ist daher ein Werktag. Das Bundesurlaubsgesetz geht davon aus, dass an 6 Werktagen die Woche gearbeitet wird. Nur wer 6 Tage die Woche arbeitet, hat einen Urlaubsanspruch auf 24 dieser Werktage.

Gesetzliche Regelungen zum Urlaub im Arbeitsrecht bei Vollzeitarbeitsverhältnissen

Besteht das Arbeitsverhältnis noch keine 6 Monate:

Kann der Arbeitnehmer in dieser Zeit keinen Urlaub beantragen. Besteht das Arbeitsverhältnis noch keine 6 Monate und scheidet dann der Mitarbeiter aus dem Betrieb aus, hätte er anteilig einen Urlaubsanspruch. Beispiel: Beginn 01.01.2012, Ende des Arbeitsverhältnisses 30.05.2012, 5 Monate also Beschäftigungszeit, bei einer 5-Tagewoche 20 Arbeitstage Urlaub im Jahr, 20 Tage Urlaub im Jahr : 12 Monate x 5 Monate gearbeitet = 8,33 Tage Urlaub anteilig = gerundet 8 Tage Urlaub. Der Angestellte hätte hier Anspruch auf 8 Tage Urlaub, die ihm am Ende gewährt werden müssen oder aber, wenn der Urlaub nicht gewährt werden kann, abgegolten werden muss.

Der Arbeitsvertrag besteht schon über 6 Monate und die Halbjahresmitte (30.06.2012) ist überschritten:

Dann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, also in unserem Beispielfall auf 20 Tage Urlaub bei einer Fünftagewoche. Beispiel: Beginn 01.01.2011, Ende 31.07.2012: Urlaubsanspruch für 2012 20 Tage. Beginnt der Arbeitnehmer am 01.08.2012 bei einem neuen Arbeitgeber, hat dieser Arbeitgeber das Recht zu erfahren, ob der Arbeitnehmer bei seinem vormaligen Arbeitsplatz Urlaub für das ganze Jahr gewährt erhalten hat. Ist das der Fall muss der neue Arbeitgeber keinen Urlaub für 2012 gewähren.

Arbeiten während des Urlaubs

§ 8 Bundesurlaubsgesetz regelte, dass während des Urlaubs keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit ausgeübt werden darf. Ist jemand Schichtarbeiter bei einem Produktionsbetrieb und gibt er während seines vierwöchigen Sommerurlaubs Surfunterricht gegen Entgelt, so dürfte zweifelhaft sein, ob das tatsächlich verboten ist. Denn diese Tätigkeit dürfte nicht dem Urlaubszweck widersprechen.

Urlaub und Krankheit

Erkrankt der Arbeitnehmer während des Urlaubs und kann er das nachweisen so werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet, das heißt der Urlaubsanspruch wird dadurch nicht reduziert.

Urlaub und Lohn Urlaubsentgelt

Zum Lohn gibt es auf dieser Website besondere Ausführungen. Urlaubs-Geld (nicht Urlaubsentgelt) gehört zu den Sonderzahlungen und wird dort näher erörtert. Der Arbeitgeber hat Lohn während des Urlaubs weiterzubezahlen (das sogenannte "Urlaubsentgelt"). Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Mitarbeiter in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs bezogen hat. Nicht berücksichtigt werden dabei Lohnbestandteile für Überstunden. Näheres dazu regelt § 11 Bundesurlaubsgesetz.

Gesetzliche Regelungen zum Urlaub im Arbeitsrecht bei Teilzeit-Arbeitsverträgen

Wer nur anteilig arbeitet, hat auch nur einen Anspruch auf anteiligen Urlaub.

Urlaub bei einer 5-Tage Arbeitswoche

Wird z. B. fünf Tage die Woche gearbeitet (und nicht Vollzeit, also 6 Tage) beträgt der Mindesturlaub 20 dieser Tage. Arbeitet der AN von Montag bis Freitag, also fünf Tage, kann er insgesamt 20 dieser Montage bis Freitage als Urlaubstage beantragen. Ein Arbeitsvertrag kann mehr Urlaub zugestehen, siehe unten. Weniger Urlaub als der gesetzliche Mindesturlaub können Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht wirksam vereinbaren.

Urlaub, wenn man nur 5 halbe Tage (4 Stunden) die Woche arbeitet

Der Urlaub beträgt, wenn man nur 5 halbe Tage arbeitet, 20 dieser halben Arbeitstage (also jeweils 4 h).

Urlaub, wenn man nur 3 Tage die Woche arbeitet

Wer z. B. nur dienstags mittwochs und donnerstags arbeitet, also nur drei Tage die Woche, hat lediglich Anspruch auf einen Urlaub in Höhe von 12 dieser Arbeitstage im Jahr.

Urlaub, wenn man jeweils an 2 Tagen nur 1 Stunde arbeitet, freitags jedoch 8 Stunden?

Der Urlaubsanspruch beträgt 12 Tage. Er kann jedoch nicht 12 freie Tage à 8 Stunden beantragen. Hier wird der Urlaub beziehungsweise der Anspruch auf Urlaub schon komplizierter (es bleiben aber 4 Wochen Urlaub à dieser 3 Tage). Selbstverständlich haben - wie sich aus diesen Zeilen schon ergibt - auch andere Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf Urlaub. Auch 400 €-Kräfte haben somit Anspruch auf anteiligen Urlaub.

Der Arbeitsvertrag regelt den Urlaub noch genauer

Im Arbeitsvertrag kann der Arbeitgeber den Urlaub noch genauer regeln. Weitere Ausführungen zum Urlaub im Arbeitsvertrag finden Sie auf diese Website unter Arbeitsvertrag Urlaub. Meist wird der Arbeitsvertrag über Regelungen zur Höhe des Urlaubsanspruchs, dem Verfall des Urlaubs und zur Übertragbarkeit des Urlaubs in das nächste Jahr verfügen.

Urteile zum Urlaub im Arbeitsrecht

Verschiedene Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wie auch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) setzten sich mit dem Urlaubsanspruch auseinander. Insbesondere Urlaub in der Erkrankungsphase war ein Schwerpunkt der arbeitsrechtlichen Entscheidungen der letzten Jahre. Bei dauernder Erkrankung entschieden das BAG, dass der Urlaubsanspruch in Deutschland erst nach 15 Monaten verfällt. Näheres finden Sie unter Urteile nach Thema sortiert, dort unter dem Thema "Urlaub".

Urlaub und Arbeitslosengeld

Wird Urlaub am Ende des Arbeitsverhältnisses abgegolten, hat der ehemals Beschäftigte keine Anschlussbeschäftigung und bezieht Arbeitslosengeld, so bekommt er so lange kein Arbeitslosengeld, wie der Urlaubsanspruch bestand. Beispiel: Werden am Ende der Beschäftigung 10 Arbeitstage Urlaub abgegolten, so ist das Arbeitslosengeld für 10 Tage gestrichen. Bei Vergleichen vor Gericht sollte man dies bei den Regelungen zum Urlaub bedenken. Ist in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich hinsichtlich des Urlaubs geregelt, dass der Urlaub in natura gewährt und genommen worden ist, und zwar vollständig und erhält der Arbeitnehmer zusätzlich eine Abfindung, dann hat das keine Kürzung des Arbeitslosengeldes zufolge. Wird wider besseres Wissen eine solche Urlaubsregelung aufgenommen, nämlich dass der Urlaub in natura gewährt und genommen worden ist, obwohl noch 10 Urlaubstage abzugelten wären und wird gleichzeitig die Abfindung deshalb um 10 Arbeitstage Lohn erhöht ist dies strafrechtlich Sozialversicherungsbetrug und hat für den Arbeitnehmer wie auch für die daran beteiligten Arbeits-Rechtsanwälte strafrechtliche Konsequenzen. Wir können nur davor warnen, eine solche Regelung aufzunehmen um der Kürzung zu entgehen.

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