Ihre Anwälte für Arbeitsrecht: Wittig Ünalp

Stefan Seitz

E-Mailadresse:

Rechtsanwalt:

Rechtsanwalt seit 2011

Fachanwalt:

Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2015

Status:

Senior Associate

Zusatzausbildung:

Rettungssanitäter

Werdegang:

Rechtsanwalt Seitz, geboren in Ulm, hat schon durch sein Einser-Abi gezeigt, dass er hohe Ziele verfolgt. Die Universität in München hat er folgerichtig mit dem großen Prädikat abgeschlossen. Bis dahin war er 2 Jahre Klausurenkorrektor für die Ludwig-Maximilians-Universität München. Nach dem Referendariat und dem 2. Staatsexamen war er zunächst ab 2009 bei der Bundesagentur für Arbeit in München beschäftigt, denn das Arbeitsrecht ist von Anfang an sein Steckenpferd gewesen. 2011 entschied er sich für eine Karriere als Anwalt und wechselte folgerichtig in die angesehene und hoch spezialisierte Arbeitsrechtskanzlei Dr. Barth in München. Wir konnten Herrn Rechtsanwalt Seitz im Jahre 2014 für unsere Kanzlei in München und unsere Art, Arbeitsrecht zu betreiben, gewinnen. 2015 verlieh ihm die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München das Recht, den Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu führen.

Tätigkeitsumfang:

Herr Seitz ist bei uns als Fachanwalt für Arbeitsrecht zum einen eigenverantwortlich für unsere Arbeitnehmerfälle zuständig, zum anderen aufgrund seines besonderen Wissens im Arbeitsrecht auch für alle besonders komplizierten Fälle dafür zuständig, die richtigen und für die Mandanten positiven Urteile in ähnlich gelagerten Fällen zu finden, zu verarbeiten und in die gerichtlichen Schriftsätze einzuarbeiten, damit die zuständigen Richter im Sinne unserer Mandanten Recht sprechen können. Natürlich wird er auch immer dann tätig, wenn es um Sperrzeiten und sonstige Probleme mit der Agentur für Arbeit geht.

Veröffentlichungen:

Der Betriebsberater BB 2013, S. 1403: Kommentar zum Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.10.2012 (I-6 U 47/12): Anwendbarkeit des § 85 SGB IX und des AGG auf den GmbH-Geschäftsführer (noch für die Kanzlei Dr. Barth) Der Betriebsberater BB 2014, 1788: Kommentar zum Urteil des BAG vom 12.12.2013 zu Az.: 8 AZR 838/12: Entschädigung für immaterielle Schäden bei diskriminierender Kündigung (noch für die Kanzlei Dr. Barth)

Sprachen:

Englisch fließend

Mandantenstimmen:

Mandantenstimmen zum Arbeitsrecht finden Sie auf anwalt.de und bei google

Anwaltskammer:

Hier finden Sie die Kammerzugehörigkeit

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Wittig Ünalp Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH // Impressum // Datenschutz

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