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Beweisproblematiken

Innerhalb der Kündigungsschutzklage kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten, Behauptungen auch zu beweisen.

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Beweisproblematiken

Zugestellte Kündigungen werden vom Arbeitnehmer bestritten: Der Arbeitgeber hat aber die Beweislast, dass er die Kündigung dem Arbeitnehmer zugestellt (zugesendet und dieser auch erhalten) hat. Aber wie kann der Arbeitgeber das beweisen, wenn der Arbeitnehmer sagt, er hat diese Kündigung nicht bekommen? Und wie ist es, wenn der Arbeitgeber tatsächlich dem Arbeitnehmer gar keine Kündigung geschickt hat, aber behauptet, er habe die Kündigung durch einen Boten in den Briefkasten des Arbeitnehmers einlegen lassen? Was, wenn der Bote den Arbeitgeber angelogen hat, so dass der Arbeitgeber davon ausgeht, dass er zu Recht behauptet, die Kündigung sei dem Arbeitnehmer zugegangen? Wie kann sich der Arbeitgeber gegen Lügen des Arbeitnehmers wehren, wie kann sich der Arbeitnehmer gegen falsche Behauptungen des Arbeitgebers wehren?

 

Bei den entsprechenden weiteren Unterpunkten wird vor allen Dingen auf den Beweis des Zugangs einer Kündigung und auf den Nachweis der Zustellung einer Abmahnung eingegangen und verschiedene Zustellungsmöglichkeiten erörtert.

Wenn Sie noch Fragen zu Beweisproblematiken haben, sprechen Sie uns gerne an.

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