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EuGH Urteil vom 17.05.2023 – C-97/22
Für die Erneuerung der Elektroinstallation seines Hauses muss ein Verbraucher keinen einzigen Cent zahlen. Der Unternehmer hatte die Arbeit, aber keinen Verdienst, obwohl er den Auftrag ordnungsgemäß ausgeführt hat.
Wird ein Verbraucher nicht über das Widerrufsrecht belehrt, muss er für die empfangene Leistung nichts zahlen. Denn er kann den Widerruf des Vertrags auch noch erklären, wenn er die Leistung bereits erhalten hat.
Das Unternehmen unterrichtete den Verbraucher nicht über das Widerrufsrecht, das ihm innerhalb von 14 Tagen zugestanden hätte. Erst als das Unternehmen die Leistung – Erneuerung der Elektroinstallation eines Hauses – bereits vollständig erbracht und in Rechnung gestellt hatte, widerrief der Verbraucher den Vertrag.
Das Landgericht Essen, war der berechtigten Auffassung, dass der Verbraucher dem Unternehmen zumindest den Wert der erhaltenen Leistung ersetzten müsste. Der Europäische Gerichtshof sah dies allerdings anders. Für den Verbraucher dürfen keinerlei Kosten entstehen, wenn er nicht über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde und er anschließend den Vertrag widerruft. Auch dann nicht, wenn der Unternehmer bereits vollständig geleistet hat.
Die Entscheidung zeigt deutlich, dass die Abläufe zur Vertragsgestaltung und -abwicklung genauestens zu überprüfen und regelmäßig zu kontrollieren sind. Es ist nicht auszuschließen, dass die Entscheidung in Zukunft ausgenutzt wird. Also gezielt Verträge mit Unternehmen geschlossen werden, denen Fehler unterlaufen, um anschließend die Rechnung nicht zahlen zu müssen.
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