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Maximilian Wittig

Kanzleigründer
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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BAG zu Equal Pay: Vergleich mit einem männlichen Kollegen reicht

(BAG, Urteil vom 23.10.2025 – 8 AZR 300/24)

In diesem wichtigen Urteil geht es darum, was passiert, wenn eine Kollegin erfährt, was ein Kollege verdient, der praktisch das gleiche macht wie sie. Und dieser Kollege verdient richtig viel mehr als sie selbst. Er verdient auch viel mehr als alle anderen männlichen Kollegen. Er ist die Nummer 1 der Verdiener im Unternehmen mit diesen Aufgaben.

Der Reihe nach:

Eine langjährige Abteilungsleiterin klagte gegen ihren Arbeitgeber (AG), weil sie weniger verdiente als ein männlicher Kollege mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Sie verlangte die finanzielle Gleichstellung und berief sich auf das interne Entgelt-Dashboard.

Das BAG macht klar:

Um eine Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts zu vermuten, reicht es aus, wenn eine Frau nachweist, dass sie für gleiche oder gleichwertige Arbeit weniger verdient als ein einzelner männlicher Kollege. Die Größe der Vergleichsgruppe oder Durchschnittswerte spielen keine Rolle. Diese Sichtweise folgt dem EU-Recht.

Sobald die Frau diesen Unterschied belegt, dreht sich die Beweislast: Jetzt muss der AG überzeugend erklären, warum die Ungleichbehandlung nichts mit dem Geschlecht zu tun hat. Nur objektive und nachvollziehbare Gründe wie besondere Qualifikationen oder nachweisbare Leistungsunterschiede zählen – pauschale Behauptungen reichen nicht.

Das vorinstanzliche LAG Baden-Württemberg hatte die Auffassung vertreten, dass die Klägerin sich nicht auf einen einzelnen Kollegen stützen könne. Das hat das BAG ausdrücklich kassiert und die Sache zur weiteren Aufklärung zurückverwiesen.

Hinweise für die Praxis:

Schon jetzt ist klar, dass die AN dann, wenn der AG nicht beweisen kann, dass andere Gründe nachvollziehbar vorlagen, um den männlichen Kollegen besser zu bezahlen, sie das gleiche Gehalt in Zukunft (und rückwirkend) bekommen wird. Sie wird dann das verdienen, was der Nr. 1 Verdiener verdient. Sie wird dann auch zur Nr. 1 Verdienerin des Unternehmens.

Und wie geht’s dann weiter?

Alle Frauen mit den gleichen Tätigkeiten, werden nachziehen.

Und die anderen Männer?

Alle Männer werden sich darauf berufen, dass ja jetzt mindestens 1 Frau weit mehr verdient als sie selber und ebenfalls gewinnen und das gleiche Entgelt beziehen.

Am Ende werden alle mit der gleichen Tätigkeit das verdienen, was der Nr. 1 Verdiener bis dahin alleine verdient hat. Ob sich das ein Unternehmen leisten kann?

Für AG bedeutet das Urteil: Sofort handeln!

Ein AN muss nur einen (nicht einige oder die Mehrheit oder einen Durchschnittswert) besser bezahlten Kollegen anderen Geschlechts finden, um eine Vermutung für Diskriminierung zu schaffen. Das gilt bereits jetzt, noch vor Einführung des Entgelttransparenzgesetzes. Also müssen AG jetzt sofort Erklärungen suchen, warum die Spitzenverdiener Spitzenverdiener sind. Oder Gehälter der Spitzenverdiener kürzen. Oder die Tätigkeiten anders beschreiben. Oder in einem Bereich NUR Männer oder NUR Frauen beschäftigen. Oder allen gleich mehr (das gleiche) zahlen. Oder Spitzenverdiener kündigen, damit kein anderer AN nachziehen kann. Oder oder oder … – aber wenn die Klage kommt, kann es schnell teuer werden und zu spät sein.

Wir unterstützen beim Planen und Umsetzen solcher Themen. Es ist höchste Zeit, alle Gehälter des Unternehmens zu prüfen!

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