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Fachanwalt für Arbeitsrecht
LAG Düsseldorf (Urteil vom 18.11.2025 – 3 SLa 699/24)
Der Volltext des Urteils liegt noch nicht vor. Alle schreiben von der Pressemitteilung des LAG Düsseldorf ab, https://www.lag-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/30_Archiv-Pressemitteilungen/2025/Nr_21_25/index.phpIch
Das obige Zitat rauscht durch die Juristenwelt, weil da einer das „F“ Wort verwendet hat, auch noch auf türkisch, und ist nicht sofort zu Recht entlassen worden; Oh je, jetzt geht’s mit der Rechtsprechung richtig bergab? Na, mal sehen.
Wer mich kennt, weiß, ich bin oft für Kündigungen, wenn sich Mitarbeiter nicht gut benehmen und der Chef sich trennen will. Hat sich hier der Mitarbeiter so schlecht benommen, dass er dafür gekündigt werden kann? Was genau heißt das eigentlich, was er da auf türkisch gesagt hat? Wie ist das zu verstehen? Wen hat er beleidigt? Ich mache mich auf die Suche, und Achtung: wer nicht gerne das F-Wort liest, naja, der muss ein anderes Urteil lesen, sorry.
Hier der (gekürzte) wesentliche Auszug der Pressemitteilung des LAG Düsseldorf: (eine Bewertung erfolgt von mir unten anschließend):
Der Kläger arbeitet in Dauernachtschicht im Lager. Am 24.08.2024 kam es zu Differenzen mit der neuen Vorgesetzten. Der Kläger hat die Aufforderung der Schichtleiterin ignoriert, andere Mitarbeiter zu unterstützen. Er habe dann zu dieser gesagt, dass sie ihm nichts sagen könne. Sie sei noch ein Kind.
Als die Schichtleiterin ihn gebeten habe, die Halle zu verlassen, um sich zu beruhigen, habe der Kläger aufbrausend reagiert und auf Türkisch gesagt: „Du hast die Mutter der Schicht gefickt".
Dem widerspricht der Kläger. Er habe in türkischer Sprache gesagt: "Du hast die Schichtmutter weinen lassen".
Dies bedeute im Deutschen sinngemäß, es werde in der Schicht viel Druck ausgeübt. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 18.09.2024 ordentlich zum 31.10.2024.
Nach der Beweisaufnahme, was nun genau gesagt wurde, hielt das LAG Düsseldorf es zwar für erwiesen, dass der Kläger die „gef…“ Version gesagt habe.
Aus den Aussagen der Zeugen ergab sich aber für das Gericht, dass die Äußerungen nicht als schwerwiegende, persönlich herabwürdigende Beleidigungen gemeint und zu verstehen waren. Es handelte sich danach um eine in vulgärer Sprache geäußerte Kritik, die sich auf die Art und Weise der Schichtführung als solche bezog. Angesichts der besonderen Umstände einer Konfliktsituation einerseits sowie unter Abwägung der wechselseitigen Interessen andererseits hielt die Kammer den Ausspruch einer Kündigung für unverhältnismäßig.
Entscheidend ist doch, was gesagt wurde, was gesagt werden wollte und was verstanden wurde. Und ob das ausreicht für eine Kündigung. Machen wir uns auf die Suche.
Zuerst muss ich verstehen, wer von wem „gef….“ wurde oder wen hat weinen lassen. Wer ist das? Was soll die Aussage „Du hast die Mutter der Schicht gef…“ oder auch „Du hast die Schichtmutter weinen lassen?“
Wer ist denn die „Mutter der Schicht“ oder die „Schichtmutter“? Nach längerem Überlegen kann es die Vorgesetzte selbst jedenfalls nicht sein! Denn der AN kann ja nicht zur Vorgesetzten sagen, sie habe sich selbst weinen lassen. Oder sich selbst „gef…“.
Wen soll sie also „gef…“ oder „weinen“ lassen haben?
Das kann ja nur der Kläger selbst sein. „Mutter aller…“ bedeutet das größte, heftigste, extremste Exemplar seiner Art. Das ist der Kläger aus seiner Sicht bestimmt. Er ist die Mutter der Schicht.
Ansonsten kommt nur noch die Gesamtheit der Schichtmitarbeiter als „Mutter“ in Betracht. Die Gesamtheit aber als „einen“ Menschen, „eine“ Mutter, zu bezeichnen erscheint seltsam. „Mütter der Schicht“ wäre passender.
Aber es gibt immer nur „eine Mutter“ einer Gesellschaft, eine Mutter einer Gruppe oder von Ereignissen. „Die Mutter aller Schlachten“, die „Mutter aller Streiks“ usw.
Der AN selbst bezeichnet sich daher wohl als „Mutter der Schicht“. OK und passt zu seinem Selbstverständnis.
Ansonsten wäre besser gewesen „du hast die Schicht weinen lassen“ oder „Du hast die ganze Schicht gef…“. Das war es aber nicht. Er meinte sich. Nur sich.
Also hat er übersetzt gemeint, „Du hast mich weinen lassen“ oder „Du hast mich gef….“.
Was machen wir jetzt mit diesem Wissen?
Prüfen, ob das eine Beleidigung der Vorgesetzten ist.
Man kennt diesen Ausspruch, wenn man in solchen Kreisen verkehrt oder verkehrt hat, sehr gut, z. B. wird gerne davon gesprochen, „die Bullen haben dich ganz schön gef…“, wenn derjenige von der Polizei bei einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erwischt wurde. Wenn man verprügelt oder sonst wie, auch verbal, fertig gemacht wurde, wird gesagt, „die Jungs haben dich ganz schön gef…“.
Im Ernst, wenn es das gewesen ist, (Aufklärung, was gemeint war muss sich aus dem Volltext des Urteils ergeben, da muss das Gericht Sachverhalts-Basisarbeit leisten) dann ist das keine Beleidigung der Vorgesetzten, denn sie ist es ja, die ihn, den Kläger, hat „weinen lassen“ oder ihn eben „gef…“ hat, also ihn erwischt hat, ihn fertig gemacht hat. Sie war die Starke. Sie hat es ihm gezeigt. Da schwingt auch Kritik mit, klar. Aber eine Beleidigung? Kann man sehen, muss man nicht.
Wenn es so war, wie hier erarbeitet, reicht das eben nicht für eine Kündigung, selbst wenn der AN ein Wort mit „gef…“ in den Mund genommen hat.
Im Schichtdienst bei Nacht mag das noch nicht mal besonders unüblich sein. Auf dem Bau, wo ich selbst monatelang als Student (vor gefühlt 100 Jahren) tätig war und in Fabriken in Nachtschichten, die ich kennen lernen durfte, hätte ein Vorgesetzter so einen Spruch nicht mal irgendwem gemeldet. Schön ist anders, klar. Und wenn man den MA entlassen will, muss man ihn wegen Nichtbefolgen von Anweisungen abmahnen oder anderen Verfehlungen, zu denen dieser MA ganz klar neigen wird. So wie hier geht’s jedenfalls (rechtlich) nicht.
Bei Verfehlungen wie Beleidigungen muss man genau erklären, was wer zu wem gesagt hat und was derjenige verstehen durfte. Da muss Basisarbeit am Sachverhalt durchgeführt werden, damit die Geschichte für eine fristlose Kündigung reicht. Nur weil Kraftausdrücke Menschen bestimmter Schichten (wie Juristen) erschüttern, muss das nicht immer eine Beleidigung sein, die zur Kündigung berechtigt. für fair und verbindlich halten. Schließlich wollen AG durch Bonuszahlungen motivieren und Umsatz steuern, nicht Mitarbeiter vergraulen.

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