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Maximilian Wittig

Kanzleigründer
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Du springst aus dem Homeoffice - Fenster, um dein Leben zu retten. Ist das ein BG-Unfall?

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 09.10.2025, L 21 U 47/23)

Das ist passiert:

Ein Softwareentwickler war im Homeoffice. Er führte eine Telefonkonferenz. Plötzlich explodierten die Akkus seines E-Rollers im Flur in der Wohnung! Die Wohnung wurde dadurch in Brand gesetzt. Um sich zu retten, sprang er jetzt aus dem Fenster und brach sich beide Füße.

Die Berufsgenossenschaft lehnte Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ab – der Kläger wollte das nicht akzeptieren.

Entscheidung:

Das LSG Berlin-Brandenburg entschied, dass der Sprung aus dem Fenster nicht versichert war. Die Verletzungen entstanden, als der Kläger in erster Linie sein eigenes Leben retten wollte. Der Rettungssprung war keine betriebliche oder dienstliche Handlung, sondern privat motiviert.

Selbst wenn die Gefahr (Akkus) im Homeoffice entstand, war der Sprung selbst kein „Arbeitsunfall“. Nicht entscheidend ist, was während der dienstlichen Tätigkeit passiert, sondern was konkret zur Unfallzeit gemacht wurde (also hier aus dem Fenster gesprungen, nicht die Telefonkonferenz).

Auch die Tatsache, dass der Kläger seinen E-Roller teils für den Weg zur Arbeit nutzte, änderte nichts – der Akku war zum Unfallzeitpunkt kein Arbeitsmittel. Versicherungsschutz hätte nur bestanden, wenn die Gefahr direkt aus der betrieblichen Tätigkeit stammt (z. B. Arbeitsgerät) und der Unfall bei einer betrieblich veranlassten Handlung passiert wäre.

Die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Homeoffice kann nicht weiterhelfen: Gefahren aus privaten Gegenständen sind im Homeoffice nur dann versichert, wenn diese tatsächlich für die Arbeit genutzt werden – was hier nicht der Fall war.

Hinweis für die Praxis:

Unfälle im Homeoffice fallen nur dann unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie während konkreter beruflicher Tätigkeiten passieren UND auf Gefahren aus dem Arbeitsumfeld zurückgehen. Private Rettungsmaßnahmen, auch in extremen Situationen, sind im Zweifel nicht versichert. Wer im Homeoffice arbeitet, sollte private und dienstliche Bereiche – auch in Sachen Sicherheit – klar trennen.

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