Die Kündigung im Arbeitsrecht bedeutet für viele Arbeitnehmer einen starken Einschnitt in ihr Leben. Die Wichtigkeit des Arbeitsplatzes, der durch eine Kündigung gefährdet wird, ist dem Gesetzgeber und auch der Gesellschaft bekannt. Trotzdem muss es einem Unternehmen möglich sein, sich von Arbeitnehmern durch den Ausspruch einer Kündigung zu trennen, wenn dringende Gründe dafür vorliegen.
Welche dringenden Gründe vorliegen müssen, damit eine wirksame Kündigung ausgesprochen werden kann, wird später auf dieser Website ausreichend dargelegt. Tatsache ist, dass über die Wirksamkeit von Kündigungen heftig täglich vor den Arbeitsgerichten gestritten wird. Viele Fälle werden von den Arbeitsgerichten nicht entschieden, sondern die Parteien einigen sich.
Recht haben ist das eine, Recht bekommen das andere – kennen Sie den Spruch? Er gilt auch bei Kündigungen. Meist alle beschweren sich darüber, sicher mehr als 80 %. Ich frage mich, was besser ist: recht haben und nicht gewinnen – oder nicht recht haben und gewinnen. Einen Platz für Rechtsphilosophie sollten wir auf dieser Webpräsenz noch einbauen.
Wie man sich richtig vor Gericht einigt, wird im Rahmen dieser Website ebenso aufgezeigt, und zwar unterteilt danach, ob der Mandant ein Arbeitnehmer oder ein Arbeitgeber ist. Die taktisch richtige Vorgehensweise – gerade bei der Kündigung – ist wichtig, um die richtigen Ergebnisse überhaupt erzielen zu können. Kündigungen des Arbeitsverhältnisses und Streitigkeiten über die Wirksamkeit solcher Kündigungen machen circa 70 % unserer täglichen Arbeit aus.
Viele formelle Fehler können bei dem Ausspruch einer Kündigung begangen, aber auch Arbeitsgerichtsprozesse einfach falsch geführt werden, damit Kündigungsschutzklagen erfolgreich oder erfolglos sind. Beide – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – können Fehler im Prozess begehen, die über Sieg oder Niederlage entscheiden. Wir wollen mit dieser Website helfen, dass die Fehler möglichst vermieden werden, dies auf beiden Seiten.
Auch die Beratung der Mandanten, wie mit einer Kündigung umzugehen ist, ist vielfältig möglich. In vorderster Linie ist es Aufgabe des (Fach-) Anwalts für Arbeitsrecht, die Interessen des Mandanten wahrzunehmen und durchzusetzen. Dazu ist erforderlich, gerade auch nach Erhalt einer Kündigung, die Interessen des Mandanten zu erforschen. Soll der Arbeitsplatz erhalten oder soll eine hohe Abfindung ausgehandelt werden? Neben dem rechtlichen sind bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Kündigung auch die tatsächlichen Umstände sehr bedeutsam und entsprechend zu gewichten.
Die Kündigung im Arbeitsrecht umfasst die Prüfung verschiedenster Punkte. Unter Kündigung wird auf dieser Website zunächst der Arbeitsvertrag beleuchtet, danach der individuelle Kündigungsschutz in Verbindung mit dem Kündigungsschutzgesetz gefolgt von der Kündigungsschutzklage, diese wiederum aufgeteilt auf die 3 Kündigungsgründe, nämlich verhaltensbedingte Kündigung, betriebsbedingte Kündigung und personenbedingte Kündigung.
Einzelne Kündigungsarten, wie
Bei der Kündigung von Arbeitnehmern, die einen Sonderkündigungsschutz haben, hat es der Arbeitgeber in der Regel besonders schwer, eine wirksame Kündigung des Arbeitsvertrages auszusprechen. Auch das ist Gegenstand dieser Website, mithin der Sonderkündigungsschutz von Betriebsräten, von Eltern, von Schwerbehinderten wie auch von Datenschutzbeauftragten und sonstigen, weiteren besonders geschützten Arbeitnehmern.
Selbstverständlich sollen die verschiedenen Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber besprochen werden unter Berücksichtigung der Arbeitsverträge und gesetzlichen Vorschriften. All dies finden Sie hier unter Kündigung.
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