Muster sind gut, aber man muss damit umgehen können. Wir empfehlen dringend, mit einem unserer Anwälte Kontakt aufzunehmen. Die verhaltensbedingte Kündigung, die betriebsbedingte Kündigung, die fristlose Kündigung sind schon schwer, die Änderungskündigung noch viel komplizierter.
Allgemeine Warn-Hinweise zur Nutzung unserer kostenlosen Muster
Will der Arbeitgeber die im Arbeitsvertrag geregelten Bedingungen des Arbeitsverhältnisses zu seinen Gunsten ändern bleibt ihm, wenn der Arbeitnehmer mit den regelmäßig schlechteren Arbeitsbedingungen nicht einverstanden ist, nur der Ausspruch einer Änderungskündigung. Der Arbeitgeber kündigt das Arbeitsverhältnis und bietet dem Arbeitnehmer gleichzeitig ein neues Arbeitsverhältnis zu geänderten (schlechteren Bedingungen) an, die nach Ablauf der Kündigungsfrist gelten sollen.
Allgemeine Informationen hierzu finden Sie unter Änderungskündigung.
Im Folgenden soll zunächst anhand eines kostenlosen Musters einer fristgerechten Änderungskündigung dargestellt werden wie eine solche Änderungskündigung formuliert werden könnte. Anschließend wird erläutert, was bei einer Änderungskündigung zu beachten ist.
I. Muster einer fristgerechten Änderungskündigung durch den Arbeitgeber
II. Wichtige Erläuterungen zum Muster einer fristgerechten Änderungskündigung durch den Arbeitgeber
Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie unser Kontaktformular oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir helfen – sofort!
An
(Name und Adresse des Arbeitnehmers)
Ort, Datum
Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses und Angebot eines neuen Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrter Herr Huber,
hiermit kündigen wir das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis, das mit Arbeitsvertrag vom _____ (Datum des Arbeitsvertrages einfügen) abgeschlossen wurde, ordentlich fristgerecht zum ______ (Datum einfügen), höchst hilfsweise zum nächst möglichen Zeitpunkt.
Gleichzeitig bieten wir Ihnen an, anliegenden Arbeitsvertrag abzuschließen. Der anliegende Arbeitsvertrag ist von uns bereits gegengezeichnet und würde am Tag nach Beendigung des bisherigen Arbeitsvertrages beginnen. Sollten Sie das Änderungsangebot annehmen wollen, reichen Sie uns bitte den von Ihnen unterzeichneten Arbeitsvertrag innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Schreibens zurück. Andernfalls endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist.
Mit freundlichen Grüßen
Original-Unterschrift des Arbeitgebers bzw. des/der Vertretungsberechtigten
Diese Änderungskündigung vom _____ (Datum des Kündigungsschreibens) habe ich, Herr Max Huber, original unterzeichnet am _________ (Datum einfügen) erhalten.
Ort, Datum, Unterschrift Max Huber
Der Grundsatz, dass Kündigungen schriftlich erfolgen müssen, um wirksam zu sein, gilt nicht nur für die „normale“ Beendigungskündigung, sondern auch für die Änderungskündigung. Bei der Änderungskündigung ist allerdings zu beachten, dass die Änderungskündigung aus zwei Teilen besteht: Der Kündigung des alten Arbeitsverhältnisses und dem Angebot auf Abschluss eines neuen Arbeitsverhältnisses zu veränderten – in der Regel schlechteren – Arbeitsbedingungen. Dies hat zur Folge, dass nicht nur die Kündigungserklärung schriftlich erfolgen muss, sondern auch das Änderungsangebot zum Abschluss des neuen Arbeitsvertrags.
Es ist dringend anzuraten, das Änderungsangebot nicht in das Kündigungsschreiben, sondern in einen eigenen Arbeitsvertrag, der als Anlage der Änderungskündigung beigefügt ist, aufzunehmen. Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot an und wird das Arbeitsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt, hat der Arbeitgeber durch den mit dem Arbeitnehmer unterzeichneten neuen Arbeitsvertrag einen Nachweis über die geänderte Vertragsgrundlage in der Hand.
Bei der Abfassung des neuen Arbeitsvertrags ist zu beachten, dass die neuen Arbeitsvertragsbedingungen so hinreichend bestimmt sind, dass der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nur mit einem schlichten „ja“ durch Unterzeichnung des neuen Arbeitsvertrags annehmen braucht. Es ist zwar nicht erforderlich alles bis ins letzte zu regeln, solange die neuen Arbeitsvertragsbedingungen bestimmbar sind.
Des Weiteren ist darauf zu achten, dass die neuen arbeitsvertraglichen Regelungen nicht außer Verhältnis zu dem stehen, was an Änderungen wegen des Vorliegens eines personen-, betriebs- oder verhaltensbedingten Kündigungsgrundes unbedingt erforderlich ist. Hier stellt sich z. B. immer die Frage, ob es nicht möglich gewesen wäre, die vom Arbeitgeber gewünschten Änderungen des Arbeitsvertrags über das arbeitgeberseitige Weisungsrecht durchzusetzen. Dies ist allerdings nur solange möglich wie es sich um bloße Konkretisierungen dessen handelt, was im Arbeitsvertrag geregelt ist. Will der Arbeitgeber etwas durchsetzen, was darüber hinaus ist, muss er entweder mit dem Arbeitnehmer die Änderung der Arbeitsbedingungen vereinbaren oder aber, wenn der Arbeitnehmer dies nicht will die Änderungskündigung aussprechen.
Die Änderungskündigung kann nur dann wirksam werden, wenn Sie dem Arbeitnehmer zugeht. Nur dann hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit innerhalb der ihm gesetzten Frist das Änderungsangebot anzunehmen oder dieses ausdrücklich bzw. durch Verstreichenlassen der Frist abzulehnen. Erst nach Ablauf der Frist steht fest, ob der Arbeitnehmer zu den geänderten Arbeitsbedingungen weiterarbeitet oder die Änderungskündigung bei Nichtannahme des Änderungsangebots als Beendigungskündigung wirkt und das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist endet.
Die in der oben genannten Musterformulierung genannte Frist zur Annahme des Änderungsangebots von 3 Wochen kann auch kürzer sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Kündigungsfrist kürzer als 3 Wochen ist. Die Annahme des Änderungsangebots muss dann innerhalb der Kündigungsfrist gegenüber dem Arbeitgeber erklärt werden. Auf die einzuhaltende Frist zur Annahme des Änderungsangebots müsste der Arbeitnehmer hingewiesen werden. Hält der Arbeitgeber die Mindestfrist von 3 Wochen bzw. die ggf. kürzere Frist nicht ein und setzt dem Arbeitnehmer für die Annahme des Änderungsangebots eine zu kurze Frist, wird die Änderungskündigung dadurch nicht unwirksam. Die zu kurze Bemessung der Frist hat nur zur Folge, dass die einzuhaltende Mindestfrist in Gang gesetzt wird.
Für die Wahrung der Frist zur Annahme des Änderungsangebots kommt es auf den Eingang der Annahmeerklärung beim Arbeitgeber, genauer gesagt auf den Zugang des unterschriebenen neuen Arbeitsvertrags an.
Auch eine Änderungskündigung kann nur dann wirksam sein, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat vor Ausspruch der Änderungskündigung angehört hat.
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