Ihre Anwälte für Arbeitsrecht: Wittig Ünalp

Der befristete Arbeitsvertrag

Die Befristung ist für einen Arbeitgeber ein wichtiges Gestaltungsmittel. Wie sich eine Befristung auswirkt und welche Befristungen möglich sind, lesen Sie nachfolgend.

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist heute keine Seltenheit mehr. Beinahe jeder Arbeitnehmer, der eine neue Stelle antritt, wird nur noch befristet eingestellt.

Ihre Anwälte für Arbeitsrecht: Wittig Ünalp

Sie benötigen Unterstützung im Arbeitsrecht?

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie unser Kontaktformular oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir helfen – sofort!

Kontakt

Vorteil der Befristung für Arbeitnehmer

Der Vorteil für Arbeitnehmer ist, dass Arbeitgeber eher bereit sind, weiteres Personal einzustellen, wenn sie die Sicherheit haben, sich nach Ablauf einer gewissen Zeit ohne ein drohendes Kündigungsschutzverfahren von dem Arbeitnehmer trennen zu können. Arbeitnehmer können innerhalb der Befristungszeit zeigen, was sie können. Diese Zeit der Befristung ist in der Regel wesentlich länger als die Probezeit, die nur 6 Monate beträgt. Je besser und qualifizierter ein Arbeitnehmer ist, desto eher kann er eine Befristung akzeptieren. Denn, ist er gut kann er sicher sein, dass er weiter beschäftigt wird.

Ihre Anwälte für Arbeitsrecht: Wittig Ünalp

Sie benötigen Unterstützung im Arbeitsrecht?

Vorteil der Befristung für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber liegt der Vorteil beim Abschluss eines nur befristeten Arbeitsvertrages auf der Hand: nach Ablauf der Befristung endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen werden muss. Aus diesem Grunde sind Kündigungsschutzklageverfahren vor den Arbeitsgerichten bei Ablauf einer Befristung ausgeschlossen. Die sogenannte „Entfristungsklage“ ist selten.

Ihre Anwälte für Arbeitsrecht: Wittig Ünalp

Sie benötigen Unterstützung im Arbeitsrecht?

Grundsätzliches zur Befristung

Grundsätzliches zur Befristung erfahren Sie unter Grundsätze. Bevor Sie in die einzelnen Unterpunkte einsteigen sollten Sie sich die grundsätzlichen Ausführungen hier einmal durchlesen.

Ihre Anwälte für Arbeitsrecht: Wittig Ünalp

Sie benötigen Unterstützung im Arbeitsrecht?

Befristung und Neueinstellung

Bei der Befristung unterscheidet man danach, ob eine Befristung im Zusammenhang mit einer Neueinstellung erfolgte, ohne dass der Arbeitnehmer zu einem früheren Zeitpunkt bei dem Arbeitgeber schon einmal beschäftigt war. Informationen finden Sie unter Neueinstellung.

Ihre Anwälte für Arbeitsrecht: Wittig Ünalp

Sie benötigen Unterstützung im Arbeitsrecht?

Die Altersbefristung

Die Regelung in Arbeitsverträgen, dass das Arbeitsverhältnis automatisch endet, wenn der Arbeitnehmer Regelaltersrente beziehen kann (sogenannte Altersbefristung) ist in nahezu allen Arbeitsverträgen zu finden. Ob diese Regelung wirksam ist, wie die Regelung vereinbart werden muss (Schriftform) und was der Arbeitgeber alles beachten muss, damit die Klausel wirksam bleibt, ist in einem gesonderten Teil dieser Website unter Altersbefristung ausführlich dargestellt. Ebenso, welche Vorteile für Arbeitnehmer sich daraus ergeben können.

Ihre Anwälte für Arbeitsrecht: Wittig Ünalp

Sie benötigen Unterstützung im Arbeitsrecht?

Befristung und Vorbeschäftigung

Dann gibt es befristete Arbeitsverträge, die Arbeitnehmern angeboten werden, die früher schon einmal bei dem gleichen Arbeitgeber beschäftigt waren. Hier sind ebenfalls Besonderheiten zu berücksichtigen, die hier unter Vorbeschäftigung erklärt werden.

Ihre Anwälte für Arbeitsrecht: Wittig Ünalp

Sie benötigen Unterstützung im Arbeitsrecht?

Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages

Dann kann es passieren, dass Arbeitnehmer befristet eingestellt wurden und nun der Arbeitsvertrag verlängert werden soll. Auch hierfür gibt es besondere Regelungen, die unter Verlängerung erklärt werden.

Ihre Anwälte für Arbeitsrecht: Wittig Ünalp

Sie benötigen Unterstützung im Arbeitsrecht?

Befristung mit Befristungsgrund bzw. Sachgrund

Wenn die maximale Befristungszeit nach einer Neueinstellung (24 Monate) ausgelaufen ist, kann der Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag nur noch dann verlängern, wenn es einen Befristungsgrund gibt. Gleiches gilt, wenn er einen Arbeitnehmer aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis heraus plötzlich in Zukunft nur noch befristet weiter beschäftigen will. Auch einen Befristungsgrund braucht der Arbeitgeber dann, wenn er den Arbeitnehmer früher schon einmal beschäftigt hatte und jetzt erneut einstellen will. Wann Arbeitgeber einen Befristungsgrund brauchen und wer einen solchen nachweisen muss und wann, auch was das für die Beteiligten bedeutet, wird unter Befristungsgrund erklärt.

Ihre Anwälte für Arbeitsrecht: Wittig Ünalp

Sie benötigen Unterstützung im Arbeitsrecht?

Das könnte Sie auch interessieren:

Bereich

Für Arbeitnehmer

Mehr erfahren

Bereich

Für Arbeitgeber

Mehr erfahren
Ihre Anwälte für Arbeitsrecht: Wittig Ünalp

Sie benötigen Unterstützung im Arbeitsrecht?

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie unser Kontaktformular oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir helfen – sofort!

Kontakt
Wittig Ünalp: Fachanwälte für Arbeitsrecht

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH // Impressum // Datenschutz

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwalts-GmbH
Impressum // Datenschutz

[code_snippet id=6]
envelopephone-handsetcrossmenuchevron-downarrow-uparrow-downarrow-right