Kündigungen gibt es viele, z. B. die Kündigung des Mietverhältnisses, die Kündigung des Mobilfunkvertrages, die Kündigung des Fitnessstudiovertrages usw. Die Kündigung im Arbeitsrecht, also die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, folgt ganz eigenen Regelungen und ist nicht mit den anderen Kündigungen vergleichbar.
Kündigung durch die Arbeitsvertragsparteien
Die Kündigung im Arbeitsrecht kann vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer (Kündigung der Arbeitsvertragsparteien) ausgesprochen werden. Jedes Dauerschuldverhältnis – wie dies ein Arbeitsvertrag ist – kann durch eine Kündigung beendet werden. Sie finden an anderer Stelle dieser Arbeitsrechts-Websites die
Kündigung für Arbeitnehmer als Muster wie auch die
Kündigung für Arbeitgeber als Muster. Eine ganz andere Frage ist, ob die Kündigung von der jeweiligen Arbeitsvertragspartei zu Recht ausgesprochen wurde. Einzelheiten zur Kündigung im Arbeitsrecht finden Sie auf dieser Website unter
Kündigung, dann auch alles zur personenbedingten Kündigung, verhaltensbedingten Kündigung oder betriebsbedingten Kündigung. Ebenso ersehen Sie dort, was der Arbeitsvertrag bei der Kündigung im Arbeitsrecht für eine Rolle spielt. Die Kündigungsschutzklage wird ebenso dargestellt wie die Teilkündigung. Der Sonderkündigungsschutz spielt im Arbeitsrecht ebenso eine wichtige Rolle, so z. B. für Betriebsräte oder Schwerbehinderte und Eltern in Elternzeit. Auf dieser Website finden Sie fast alles zur Kündigung im Arbeitsrecht.
Kündigung - hier noch wichtig: die einzuhaltenden Fristen
Im Arbeitsrecht sind beim Ausspruch der Kündigung die Kündigungsfristen einzuhalten. Arbeitgeber haben andere Kündigungsfristen als Arbeitnehmer.
Kündigungsfristen für Arbeitgeber finden Sie hier oder direkt im Gesetz,
§ 622 BGB, Ausführungen auf dieser Website für
Kündigungsfristen für Arbeitnehmer finden Sie natürlich ebenso.