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Muster fristgerechte Kündigung Arbeitgeber

Allgemeine Warn-Hinweise zur Nutzung unserer kostenlosen Muster.

Im Arbeitsrecht gibt es verschiedene Möglichkeiten das durch einen Arbeitsvertrag begründete Arbeitsverhältnis zu beenden. Die durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechte und Pflichten können entweder durch eine Kündigung oder durch den Abschluss eines sog. Aufhebungsvertrages zum Erlöschen gebracht werden. Bei der Beendigung des Arbeitsvertrags durch eine Kündigung ist zwischen der fristgerechten und der fristlosen Kündigung zu unterscheiden. Während bei der fristgerechten Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht sofort, sondern zu einem bestimmten Termin endet, endet das Arbeitsverhältnis bei der fristlosen Kündigung mit Ablauf des Tages an dem die Kündigung dem Arbeitnehmer zugeht. Auf dieser Seite finden Sie ein Muster einer fristgerechten Kündigung wie sie durch den Arbeitgeber ausgesprochen werden kann. Das Muster wird als kostenloser Download und kostenlose Druckversion zur Verfügung gestellt und anschließend erläutert. Ein kostenloses Muster einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber finden Sie unter Muster fristlose Kündigung Arbeitgeber.

I. Muster einer fristgerechten Kündigung durch den Arbeitgeber
II. Wichtige Erläuterungen zum Muster

1. Anwendbarkeit des Musters
2. Angabe von Kündigungsgründen im Kündigungsschreiben
3. Benennung des Endes des Arbeitsverhältnisses im Kündigungsschreiben
4. Keine Freistellung des Arbeitnehmers im Kündigungsschreiben
5. Entbehrlichkeit eines Hinweises auf die Arbeitssuchendmeldung im Kündigungsschreiben
6. Formulierungsvorschlag einer Kündigung bei mündlichem Arbeitsvertrag
7. Schriftform und Zugang der Kündigung
8. Die Einhaltung der Kündigungsfrist
9. Nachweispflichten des Arbeitgebers im Kündigungsschutzverfahren

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I. Muster einer fristgerechten Kündigung durch den Arbeitgeber

An

(Name und Adresse des Arbeitnehmers)

 

Ort, Datum

Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrter Herr Huber,

hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis, begründet durch den Arbeitsvertrag vom ________ (Datum des Arbeitsvertrages einfügen), ordentlich fristgerecht zum ______ (Datum einfügen), höchst hilfsweise zum nächst möglichen Zeitpunkt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Original-Unterschrift des Arbeitgebers bzw. des/der Vertretungsberechtigten

 

Hiermit bestätige ich, Herr Huber, die originalunterzeichnete Kündigung vom _____ (Datum des Kündigungsschreibens) am __________ (Datum einfügen) erhalten zu haben. 

Ort, Datum, Unterschrift Huber

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II. Wichtige Erläuterungen zum Muster einer fristgerechten Kündigung durch den Arbeitgeber

1. Anwendbarkeit des Musters

Das kostenlose Muster der Arbeitgeberkündigung bezieht sich nur auf eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitnehmer. Das Muster gilt damit nicht für die Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses, da Auszubildende nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen. Die Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses unterliegt stärkeren Einschränkungen als die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, weshalb sich die Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses nach eigenen Regeln richtet.

2. Angabe von Kündigungsgründen im Kündigungsschreiben

a. Entbehrlichkeit von Angaben zum Kündigungsgrund

Für die Wirksamkeit der Kündigung kommt es nicht darauf an, ob in ihr der Kündigungsgrund genannt ist oder nicht. Aus diesem Grund ist es nicht erforderlich, dass im Kündigungsschreiben angegeben wird, ob es sich um eine verhaltensbedingte Kündigung, eine personenbedingte Kündigung oder eine betriebsbedingte Kündigung handelt. Auch muss in dem Kündigungsschreiben nicht zum Ausdruck kommen, ob es sich um eine Tatkündigung (Kündigung aufgrund der Überzeugung, dass der Arbeitnehmer eine Straftat oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung tatsächlich begangen hat) oder um eine Verdachtskündigung (Kündigung wegen des bloßen Verdachts der Straftatbegehung oder schwerwiegende Pflichtverletzung) handelt.

b. Nachschieben von Kündigungsgründen und weitere Betriebsratsanhörung

Hat sich der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung anwaltlich beraten lassen und hat sich dabei herauskristallisiert, was tatsächlich der Kündigungsgrund ist, bestehen keine grundsätzlichen Bedenken den Kündigungsgrund in der Kündigung zu nennen.

Bedenken hiergegen bestehen allerdings dann, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Kündigung nachträglich auf einen anderen Kündigungsgrund gestützt werden soll. Denn der beratende Anwalt kann dem Gericht, wenn ein Kündigungsgrund in der Kündigung genannt ist, nur noch unter erschwerten Bedingungen einen anderen Kündigungsgrund benennen. Von daher schränkt der Arbeitgeber sich selbst und damit auch den ihn beratenden Anwalt ein, wenn er im Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund benennt. Vor diesem Hintergrund sind Arbeitgeber gut beraten im Kündigungsschreiben keinen Kündigungsgrund zu nennen.

Vor diesem Hintergrund sind Arbeitgeber gut beraten im Kündigungsschreiben keinen Kündigungsgrund zu nennen.

Die nachträgliche Benennung eines anderen Kündigungsgrundes ist jedoch nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Nachschiebens von Kündigungsgründen problematisch. In diesen Fällen stellt sich zugleich auch die Frage nach einer weiteren Betriebsratsanhörung in Bezug auf den im Nachhinein angegebenen Kündigungsgrund. Eine Betriebsratsanhörung ist vor dem Ausspruch von Kündigungen unbedingt durchzuführen, da die Kündigung ansonsten gem. § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG unwirksam ist. Da es bei der Frage, ob ein Fall des Nachschiebens von Kündigungsgründen vorliegt auf eine genaue Analyse des Sachverhalts und damit stark auf den Einzelfall ankommt, ist an dieser Stelle die Einholung fundierter anwaltlicher Beratung unentbehrlich.

3. Benennung des Endes des Arbeitsverhältnisses im Kündigungsschreiben

Zum wesentlichen Inhalt einer jeden Kündigung gehört, dass in der Kündigung der Beendigungszeitpunkt genannt ist. Da sich Kündigungsfristen nicht immer ohne weiteres bestimmen lassen und die Berechnung der einschlägigen Kündigungsfrist eine gewisse Fehlerträchtigkeit mit sich bringt, wird dringend angeraten die Kündigung nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erklären, sondern darüber hinaus immer auch hilfsweise zum nächst möglichen Zeitpunkt auszusprechen. Die Aufnahme dieses Zusatzes in das Kündigungsschreiben empfiehlt sich schon deshalb, weil der nicht rechtzeitige Zugang der Kündigung dazu führen kann, dass sich die im Kündigungsschreiben zugrunde gelegte Kündigungsfrist nicht einhalten lässt. Nur sofern die Kündigungserklärung diesen Zusatz enthält, kann die zum falschen Termin ausgesprochene Kündigung in eine Kündigung zum richtigen Termin umgedeutet bzw. entsprechend ausgelegt werden. Nähere Informationen dazu welche Kündigungsfristen vom Arbeitgeber zu beachten sind, finden Sie unter Kündigungsfrist Arbeitgeber.

4. Keine Freistellung des Arbeitnehmers im Kündigungsschreiben

Das hier verwandte kostenlose Muster der Arbeitgeberkündigung enthält keine Freistellungserklärung und sonstige Erklärungen. Entsprechende Erklärungen sollten immer mit gesondertem Schreiben dem Arbeitnehmer übergeben werden. Die Kündigung sollte nur die Kündigungserklärung enthalten. Weitere Nebenkriegsschauplätze sollten vermieden werden. Ein Muster der in der Praxis häufig vorkommenden widerruflichen Freistellung finden Sie unter Muster widerrufliche Freistellung.

5. Entbehrlichkeit eines Hinweises auf die Arbeitssuchendmeldung im Kündigungsschreiben

Dieses Muster enthält keinen Hinweis, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Zwar soll ein entsprechender Hinweis nach der gesetzlichen Regelung zusammen mit der Kündigung erfolgen. Der Arbeitgeber macht sich aber auch nicht schadensersatzpflichtig, wenn er dem Arbeitnehmer keinen Hinweis erteilt und dem Arbeitnehmer das Arbeitslosengeld wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung gekürzt wird (Sperrzeit von einer Woche). Auch ist die Kündigung bei Fehlen eines entsprechenden Hinweises nicht unwirksam.

6. Formulierungsvorschlag einer Kündigung bei mündlichem Arbeitsvertrag

Der Formulierungsvorschlag geht von dem Regelfall aus, dass Grundlage des Arbeitsverhältnisses ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist. Sofern der Arbeitsvertrag ausnahmsweise mündlich geschlossen worden ist, wäre die Kündigung wie folgt zu formulieren: „hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich fristgerecht zum ________ (Datum einfügen), höchst hilfsweise zum nächst möglichen Zeitpunkt.“

7. Schriftform und Zugang der Kündigung

Kündigungen sind nur und erst dann wirksam, wenn die Schriftform eingehalten worden ist und die Kündigung dem Arbeitnehmer zugeht. Dies bedeutet, dass die Kündigung mit der Original - Unterschrift dem Arbeitnehmer zugehen muss, damit sie das Arbeitsverhältnis beenden kann. Dies ist bei Kündigungen per E-Mail und Telefax nicht der Fall.

8. Die Einhaltung der Kündigungsfrist

Darüber hinaus muss die Kündigung dem Arbeitnehmer so rechtzeitig zugehen, dass die im Kündigungsschreiben genannte Kündigungsfrist eingehalten werden kann. Die Kündigungsfrist beginnt erst mit dem Zugang der Kündigung zu laufen. Auf das Datum des Kündigungsschreibens kommt es nicht an. Zur Wahrung der Kündigungsfrist ist unbedingt darauf zu achten, dass die Kündigung nicht erst auf den letzten Drücker zu später Stunde persönlich in den Briefkasten des Arbeitnehmers eingeworfen wird. Wird die Kündigung erst am letzten Tag, an dem noch rechtzeitig zu dem im Kündigungsschreiben genannten Termin gekündigt werden könnte, zu später Stunde in den Briefkasten des Arbeitnehmers eingeworfen und hat der Arbeitnehmer erst am nächsten Tag die Möglichkeit vom Kündigungsschreiben Kenntnis zu nehmen, geht die Kündigung auch erst am nächsten Tag zu. In diesem Fall ließe sich die Kündigungsfrist nicht mehr einhalten. Aus diesem Grund empfiehlt es sich die Kündigung vorsichtshalber einen Tag früher beim Arbeitnehmer einzuwerfen. Ist dies nicht mehr möglich, sollte das Kündigungsschreiben allerspätestens am frühen Morgen des letzten Tages, an dem noch fristwahrend gekündigt werden kann, in den Briefkasten des Arbeitnehmers eingeworfen werden.

9. Nachweispflichten des Arbeitgebers im Kündigungsschutzverfahren

Wenn der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess bestreitet, eine Kündigung mit Original-Unterschrift oder überhaupt eine Kündigung erhalten zu haben oder aber die Kündigung so spät erhalten zu haben, dass die Kündigungsfrist nicht mehr eingehalten wurde, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass dem Arbeitnehmer die original unterzeichnete Kündigung zugegangen ist bzw. dass der Arbeitnehmer die Kündigung tatsächlich bzw. rechtzeitig und damit fristwahrend erhalten hat. Nähere Informationen dazu, wie der Arbeitgeber den Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer beweisen kann, finden Sie unter dem Stichwort Zugang der Kündigung. Dort werden auch die einzelnen Möglichkeiten aufgezeigt, wie Schriftstücke gerichtsverwertbar zuzustellen sind. RÜ gez. 18.01.2016

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